Besonders schwierig liegt die Berufsfrage für die Töchter gebildeter Familien. Am besten ist es selbstverständlich, wenn gesunde und tüchtige Mädchen möglichst früh heiraten und möglichst viele Kinder aufziehen. Jeder andere Beruf für das weibliche Geschlecht muß im Vergleich zum Mutterberuf als minderwertig gelten, und vereinbar sind beide ja doch nicht. Leider wird nun aber infolge der Kriegsverluste und der wirtschaftlichen Notlage der geistigen Berufe in der nächsten Zeit ein sehr großer Teil der Mädchen aus gebildeten Familien ehelos bleiben müssen. Es kann daher nicht gefordert werden, daß die Mädchen einfach zu Hause bleiben und auf den Mann warten, der vielleicht doch niemals kommt. Gerade die wertvolleren jungen Mädchen werden vielmehr etwas Tüchtiges lernen wollen, damit sie sich selbst ernähren können. Nur sollen sie nicht vergessen, daß dies im Grunde nur ein kümmerlicher Ersatz für die Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe ist, und sie sollen achtgeben, daß nicht gerade die Berufsausbildung sie daran hindert. Sie tun daher gut, ihre hauswirtschaftliche Ausbildung nicht zu vernachlässigen und im übrigen eine solche Berufsausbildung zu wählen, die zugleich möglichst große Aussichten auf Heirat bietet. Die Fortführung eines Berufes durch eine verheiratete Frau unter Verzicht auf Kinder widerstreitet selbstverständlich den Forderungen der Rassenhygiene in hohem Grade. Im Vergleich dazu täte ein Mädchen immer noch besser, gar nicht zu heiraten; denn dann entzieht sie wenigstens einem anderen nicht die Gelegenheit zur Ehe.
Wenn das Erbe der Väter unversehrt den Nachkommen übergeben werden soll, so darf es vor allem nicht idiokinetischen Schädigungen ausgesetzt werden. Auch inmitten der rassenhygienisch so ungesunden Lebensverhältnisse, unter denen die modernen Bevölkerungen leben, kann der Einzelne einer Schädigung seiner Erbmasse weitgehend vorbeugen, und diese Aufgabe ist einer unausgesetzten Aufmerksamkeit wert. An erster Stelle ist die Vermeidung des Alkoholmißbrauches zu fordern. Es soll zwar nicht behauptet werden, daß „mäßiges“ Trinken die Erbmasse schädigen müsse; aber der mäßige Genuß geht nur zu leicht in den unmäßigen über. Mit Rücksicht auf die Wirkung des Beispiels muß vom rassenhygienischen Standpunkt die völlige Enthaltsamkeit befürwortet werden. Nur wenn immer weitere Kreise sich dazu entschließen, ist zu hoffen, daß die Macht der Trinksitten und des Alkoholkapitals gebrochen wird. Das wissen die Vertreter des Alkoholkapitals recht gut, und sie treten daher stets für die „Mäßigkeit“ ein. Entsprechendes wie vom Alkohol gilt auch vom Tabak, wenn auch vielleicht in geringerem Grade. Am besten ist es, wenn die jungen Leute gar nicht erst anfangen zu rauchen. Dann macht die Enthaltung keinerlei Schwierigkeiten.
Noch größere Gefahren drohen dem gesunden Erbgut von den Geschlechtskrankheiten. Von den Schäden, welche die Geschlechtskrankheiten der Gesundheit des Einzelnen bringen, kann in diesem Zusammenhange, so schwer sie auch sind, abgesehen werden. Hier handelt es sich vielmehr um die Unfruchtbarkeit, welche die Gonorrhoe beim Manne und vor allem bei der Frau bewirken kann, und um die Schädigung der Nachkommenschaft, welche die Syphilis zur Folge hat. Diese Gefahren, welche bei der rassenhygienischen Beurteilung der „sexuellen Frage“ ganz im Vordergrund zu stehen haben, sind um so größer, als es sich bei den geschlechtlichen Trieben nicht um künstlich angewöhnte Bedürfnisse wie beim Rauchen und Trinken, sondern um durchaus normale und natürliche handelt, deren Befriedigung gerade dem gebildeten jungen Manne während der Jahre, wo sie sich am lebhaftesten geltend machen, auf einwandfreie Weise einfach unmöglich zu sein pflegt. Eine Lösung der „sexuellen Frage“ in dem Sinne, daß das unmittelbare Lustbegehren mit den Interessen des dauernden Wohles des Einzelnen und mit den Lebensinteressen der Rasse völlig versöhnt werden können, ist unter unsern ungesunden Lebensverhältnissen schlechterdings nicht möglich. Eine „neue Moral“, die heute allerdings auch schon etwas abgegriffen anmutet, lehrt, daß nur jener Geschlechtsverkehr, der das Glück anderer Menschen schädige oder der zur Erzeugung kranker Nachkommen führe, zu verwerfen sei. Nun bringt aber fast jeder außereheliche Geschlechtsverkehr die Gefahr der Ansteckung in mehr oder weniger hohem Maße mit sich. Die meisten Ansteckungen erfolgen heute nicht durch die bezahlte Prostitution, sondern in freien Verhältnissen. Den beteiligten Mädchen droht außer der Ansteckung auch der Verlust ihres guten Rufes und damit die Ausschaltung von der Ehe. Man darf auch hier nicht übersehen, daß die Lebensführung des Einzelnen auch mittelbar von großem Einfluß ist, indem das schlechte Beispiel auch andere in Gefahr bringt, während das Beispiel der Selbstbeherrschung auch bei andern den Willen dazu stärkt. Die geschlechtliche Sittlichkeit wird nicht ohne Grund in den Mittelpunkt der Sittlichkeit überhaupt gestellt; und die sittlichen Anschauungen zumal auf geschlechtlichem Gebiet sind von einschneidendster Bedeutung für die Gesundheit der Rasse.
Schon daraus folgt, daß durch Anwendung von Schutzmitteln gegen die Ansteckung dem außerehelichen Geschlechtsverkehr das Bedenkliche nicht genommen werden kann. Immerhin ist die Vernachlässigung von Schutzmitteln dabei natürlich besonders schwer zu mißbilligen. Doch sachgemäße Anwendung von Schutzmitteln, insbesondere des Kondoms und des Einträufelns von Silberlösungen, kann die Ansteckung mit Gonorrhoe ziemlich sicher vermieden werden, leider weniger sicher die mit Syphilis, gegen welche am ehesten noch eine Chininsalbe zu schützen scheint; und die tausendfältige Erfahrung der Ärzte zeigt, daß die Anwendung sehr oft in ungenügender Weise erfolgt. Die Empfehlung von Schutzmitteln ist daher eine verantwortungsvolle Sache, weil einerseits deren Anwendung zwar die Gefahr vermindert, andererseits aber im Vertrauen auf die Schutzmittel die Gefahr nur zu leicht unterschätzt wird. Bei Würdigung aller Umstände kann vom rassenhygienischen Standpunkt nur eindringlich zur Enthaltsamkeit bis zur Eheschließung geraten werden. Es muß auch ausdrücklich betont werden, daß irgendwie ernstliche Störungen der Gesundheit durch Enthaltsamkeit nicht entstehen können, obwohl das gern behauptet wird. Daß vorübergehende Störungen des subjektiven Wohlbefindens vorkommen, besonders bei psychopathischen Personen, soll nicht bestritten werden, diese wiegen aber federleicht im Vergleich zu den furchtbaren Gefahren der Geschlechtskrankheiten. Auch die Gefahren der Selbstbefriedigung sollten nicht übertrieben werden; gegenüber außerehelichem Geschlechtsverkehr ist diese immerhin das kleinere Übel. Im übrigen müssen sich die jungen Leute eben an den Gedanken gewöhnen, daß die Befriedigung der Triebregungen höheren Zielen untergeordnet werden muß; und wo diese Befriedigung ohne schwere Schäden und Gefahren doch nicht möglich ist, da dient die Enthaltsamkeit zugleich auch dem größtmöglichen persönlichen Glück, mag ihre Durchführung unmittelbar auch noch so schwer sein. Der gesunde junge Mann soll sich immer bewußt sein, daß er berufen ist, das Erbgut seiner Ahnen den künftigen Geschlechtern zu überliefern; und wer eine Vorstellung von all dem herzbrechenden Unglück hat, das durch Einschleppung von Syphilis und Gonorrhoe in die Ehe verursacht wird und andererseits von der Leere und Verfehltheit des ehelosen Daseins, der wird die Versuchung auch überwinden können. Im übrigen ist es wichtig, schon die Versuchung nach Möglichkeit zu vermeiden, was freilich in der modernen Großstadt, wo zahlreiche Geschäftsunternehmungen, Kinos und Theater von der Erregung geschlechtlicher Begierden und Phantasien geradezu leben, nicht leicht ist. Eine einfache Lebensführung, welche die Erholung in der freien Natur, in Wandern und Sport, sucht, ist daher auch aus rassenhygienischen Gründen warm zu befürworten.
Obwohl es nach den Ausführungen im allgemeinen Teil eigentlich selbstverständlich ist, möge hier ausdrücklich betont werden, daß eine Bereicherung der Erbmasse, auch eine Ausgleichung von Schäden der Erbmasse, nicht in unserer Macht steht. Man hat früher gelegentlich wohl gemeint, daß krankhafte Erbanlagen, die etwa durch Alkoholmißbrauch der Eltern entstanden wären, durch Enthaltsamkeit bei den Kindern wieder in gesunde verwandelt werden könnten, so daß die Enkel dann frei davon wären. Das ist natürlich eine sehr oberflächliche Gedankenverknüpfung, die das Wesen der Idiovariation gründlich verkennt. Die Erfahrungen der Erblichkeitsforschung sprechen eindeutig dafür, daß bestimmte Anlagen in ganz bestimmten Teilen der Erbmasse begründet sind. Wenn nun solche Teilchen zerstört worden sind, so können sie nicht etwa von andern Teilen der Erbmasse aus ersetzt werden, denn dann würden diese ja die gesamten Anlagen des betreffenden Lebewesens enthalten, während in Wirklichkeit die verschiedenen Anlagen auf verschiedene Teile der Erbmasse verteilt sind. Erbanlagen, die einmal verloren sind, können nicht wieder ersetzt werden. Nicht einmal die willkürliche Zerstörung bestimmter einzelner Erbanlagen haben wir in der Hand, geschweige denn die Möglichkeit zu ihrem Wiederaufbau. Wenn wir einzelne Erbeinheiten aufbauen könnten, so würde auch dem Aufbau vollständiger Erbmassen nichts mehr im Wege stehen, d. h. das Problem des Homunkulus wäre gelöst. Solange man an eine „Vererbung erworbener Eigenschaften“ glaubte, mochte man hoffen, durch Übung und Stärkung des Körpers auch die Erbmasse ertüchtigen zu können. Diese Hoffnung muß endgültig zu Grabe getragen werden; und es ist nicht schade darum, weil andernfalls die kommenden Generationen auch mit all den erworbenen Schäden und Gebrechen der früheren belastet wären. Die Beseitigung krankhafter Anlagen aus einem Stamme kann vielmehr lediglich durch Auslese erfolgen. Da die einzelnen Erbanlagen voneinander weitgehend unabhängig sind, so brauchen durchaus nicht auch alle übrigen Erbanlagen, welche in einem Individuum gerade mit einer krankhaften vereinigt sind, mit dieser ausgemerzt zu werden. In den Nachkommen treten die Erbanlagen ja in neuer Weise zusammen. Auf diese Weise ist es möglich, die tüchtigen Anlagen eines Stammes von den untüchtigen zu trennen.
Es ist zu erwarten, daß mit der Ausbreitung rassenhygienischer Gedanken findige Geschäftsleute auftauchen werden, welche allerlei Mittelchen zur günstigen Beeinflussung der Nachkommen anpreisen werden. Bisher ist mir nur das Präparat „Rad-Jo“ bekannt geworden, welches hoffenden Müttern aufgeschwatzt wird mit dem Versprechen, daß dann die zu erwartenden Kinder „gesünder, kräftiger entwickelt, hübscher und heiterer“ werden. Später werden wahrscheinlich auch besondere Mittel für geistige Begabung und sonstige erwünschte Eigenschaften angepriesen werden. Voraussichtlich werden sich auch viele Kurpfuscher auftun, welche von besonderen Diätregeln, Übungsmethoden und Ähnlichem nicht nur die Heilung erblicher Leiden, sondern auch eine wunderbare Ertüchtigung der Nachkommen versprechen werden. Der Lamarckismus wird wahre Orgien feiern, denn seine Gläubigen werden nicht alle. Demgegenüber ist zu betonen:
Eine Ertüchtigung oder Veredelung der Erbmasse des Einzelnen liegt nicht in menschlicher Macht, und zur Schonung der Erbmasse bedarf es nicht der Heilmittel und Pülverchen, sondern der Vermeidung grober Schädlichkeiten wie des Alkoholismus und der Syphilis. Eine Körperpflege, wie sie die Rassenhygiene fordert, ist einfach und billig.
Während der gesunde Mensch dem Leben der Rasse im allgemeinen durch nichts anderes so wirksam dienen kann als durch Aufzucht gesunder Kinder, liegt die Sache bei kranken Personen natürlich ganz anders. Es muß als ein Gebot der Rassenhygiene angesehen werden, daß Geschlechtskranke, Schwindsüchtige, Geisteskranke und alle mit schwereren erblichen Leiden behafteten Personen auf die Ehe verzichten, im Falle heilbarer Leiden vorübergehend, im Falle unheilbarer, insbesondere erblicher Leiden, dauernd. Nun sind die Kranken freilich oft gar nicht zur Entsagung bereit. Den meisten fehlt auch die Einsicht in die Schwere ihres Zustandes. Schwindsüchtige neigen immer wieder zu einer zu günstigen Einschätzung ihrer Krankheit. Viele schwere Psychopathen erkennen ihre Seelenverfassung überhaupt nicht als krankhaft, sondern halten sich vielfach im Gegenteil gerade für ganz besonders hervorragend begabt. Unverantwortlich ist es, wenn manche Ärzte bei gewissen Arten der Psychopathie, besonders bei Hysterie, die Ehe als Heilmittel anraten. In der Regel ist die Ehe mit ihren vermehrten Sorgen auch für das persönliche Wohlbefinden der Psychopathen durchaus nicht von günstigem Einfluß; entscheidend muß aber die Rücksicht auf die Nachkommen sein. Andererseits dürfen die Bedenken freilich auch nicht zu weit gehen. Irgendwelche Mängel der Erbmasse sind fast in jeder Familie vorhanden. Dabei kann aber die Hauptmasse der Erbanlagen sehr wohl gesund und erhaltungswert sein. Die rassenhygienische Vorsicht darf jedenfalls nicht dahin übertrieben werden, daß gerade gewissenhafte und vorsorgliche Menschen wegen leichter wirklicher oder vermeintlicher Mängel ehelos bleiben, während die Leichtsinnigen sich vermehren.
Wichtiger als den Kranken die Pflicht zur Ehelosigkeit einzuschärfen, ist es, die Gesunden vor der Eheschließung mit Kranken zu warnen. Besonders wichtig ist die Warnung vor der Ehe mit orgoristischen (hysterisch veranlagten, vgl. 1. Bd. S. 234) Personen. Die Orgoristie eines oder beider Ehegatten ist oft noch verhängnisvoller für das Glück der Ehen als eine in die Ehe eingeschleppte Geschlechtskrankheit. Selbst über die Tatsache einer Ansteckung mit Syphilis können Ehegatten mit gesunden Sinnen schließlich hinwegkommen, das Zusammenleben mit einem schwer orgoristisch veranlagten Gatten kann das Leben aber zur Hölle machen. Dabei ist es dem Laien meist nicht möglich, die krankhafte Veranlagung eines Orgoristen ohne längeres Zusammenleben zu erkennen, zumal es nicht nur weibliche sondern auch männliche Orgoristen oft meisterhaft verstehen, sich mit dem Nimbus besonderer Begabung und besonderen Wertes zu umgeben. Wertvolle Anhaltspunkte kann das Leben in der elterlichen Familie geben; Personen, die dort in ihrem wahren Werte „verkannt“ werden, werden im allgemeinen auch keine guten Ehegatten. Dringend zu widerraten ist auch die Ehe mit Alkoholikern, auch „geheilten“, ebenso mit Morphinisten und Epileptikern. Die Erbmasse wird durch eine „Heilung“ natürlich nicht ausgebessert. Selbstverständlich müssen auch Personen mit organischen Nervenleiden, Schwerhörigkeit auf erblicher Grundlage, Zuckerkrankheit, Gicht, Basedowscher Krankheit und allen schwereren Mißbildungen bei der Ehewahl gemieden werden. Aber auch Fettsucht, Herzfehler, Neigung zu Gelenkrheumatismus, Asthma, Asthenie, hochgradiger Kurzsichtigkeit, Hypospadie, erblich bedingte Leistenbrüche beeinträchtigen den Wert eines Menschen für die Ehe in höherem oder geringerem Grade. Wenn eine Tuberkulose im frühen Stadium wirklich ausgeheilt ist, so braucht das kein Gegengrund gegen die Ehe zu sein; selbstverständlich ist es aber vorzuziehen, wenn ein Ehebewerber keine Tuberkulose durchgemacht hat.