Die kurze Antwort war:

„Es muß mein Name Schöps, wegen seiner großen Verbreitung in der angrenzenden Provinz, wohl die unschuldige Ursache seyn, daß Eine Hochlöbliche Regierung zu Z..... mich zu den ihrigen zählt. Ich bin daher so frei, Hochdieselbe hiermit gehorsamst zu benachrichtigen, daß die Stadt U..., nach Versicherung aller Geographen, annoch einen Theil der N....schen Lande ausmacht, und bis jetzt hier noch nichts verlautet hat, daß dieselbe einer fremden Regierung unterworfen worden sey, weßhalb es wohl zweckmäßig seyn wird, wenn vor der Hand das gnädigst gegen mich erlassene Strafmandat ganz unter uns bleibt. Einer hochweisen Regierung zu Z. submissester

F. Schöps jun.“

2) Dieselbe Regierung schrieb erst ganz kürzlich an einen Landrath folgendermaßen:

„Es ist nicht mehr zu dulden, daß, bei der grassirenden Viehseuche, fremde Ochsen eingelassen werden. Daß solches bereits geschehen, darüber müssen wir Ihnen unser Mißfallen zu erkennen geben, und zeigen Ihnen hiermit an, daß im Wiederbetretungsfalle Sie ohne Weiteres todt gestochen werden sollen.“

Das große S mag freilich auf Rechnung eines humoristischen Abschreibers kommen, aber der vortreffliche Styl des Erlasses war zu verführerisch, um ihn mit so leichter Mühe nicht noch etwas zu verbessern.

3) Der Schauspieldirector B...... bat um Erlaubniß, in L..... spielen zu dürfen. Es wurde ihm abgeschlagen, weil schon ein Anderer, besser Protegirter, diese Erlaubniß erhalten. Der Mundirende nahm aber die angemerkte Nummer der Verfügung aus Versehen mit in den Text auf, so daß Herr B...... nicht wenig erstaunt war, folgenden Bescheid zu erhalten:

„Die von Ihnen erbetene Erlaubniß kann aus 3345 erheblichen Gründen nicht genehmigt werden.

D. K. R. z. Z.
Zweite Abtheilung.“