„Wollten Sie ihm helfen?“

„Was helfen! ... Ja, vielleicht auch helfen, ich weiß es nicht mehr.“

„Ohne zu wissen, was Sie taten? Das heißt, Sie waren wohl etwas ... gewissermaßen besinnungslos?“

„Oh, nein, durchaus nicht, ich erinnere mich des Vorganges ganz genau, bis aufs letzte. Ich sprang in den Garten zurück, um zu sehen, was ich angerichtet hatte, und ich wischte ihm das Blut mit meinem Taschentuch ab.“

„Wir haben Ihr Taschentuch gesehen. Sie hofften den Verletzten ins Leben zurückzurufen?“

„Ich weiß nicht, ob ich es noch hoffte. Ich wollte mich einfach nur überzeugen, ob er noch lebte oder nicht.“

„Aha, Sie wollten sich also überzeugen. Nun, und überzeugten Sie sich?“

„Ich bin kein Arzt, ich konnte nicht feststellen, ob er tot war oder noch lebte. Ich lief fort im Glauben, daß ich ihn erschlagen hätte – und da ist er nun wieder zu sich gekommen!?“

„Vorzüglich, ich danke Ihnen,“ schloß der Staatsanwalt. „Das war alles, was ich wissen wollte. Bitte, fahren Sie fort.“

Armer Mitjä! Es war ihm gar nicht in den Sinn gekommen, zu sagen – obgleich er sich dessen sehr wohl erinnerte –, daß er aus Mitleid hinabgesprungen war, daß er sogar beim Anblick des vermeintlich Erschlagenen traurig vor sich hingemurmelt hatte: „Bist mir in den Weg gekommen, armer Alter, nun, so liege denn.“ Daher schloß der Staatsanwalt aus seinen Aussagen, daß Mitjä „in jenem Augenblick und trotz seiner Aufregung“ nur zu dem einen Zweck hinabgesprungen war, um sich zu überzeugen, ob der einzige Zeuge seines Verbrechens lebte oder tot war. Wie groß mußte folglich die Entschlossenheit, Kaltblütigkeit und Überlegungskraft dieses Menschen selbst in „solch einem Augenblick“ gewesen sein usw. usw. Der Staatsanwalt war sehr zufrieden. Er hatte einen nervösen Menschen „durch Kleinigkeiten so weit gereizt, daß der sich doch noch versprochen hatte“.