„Unsinn!“ brüllte er plötzlich außer sich auf. „Das ist ein schändlicher Betrug! Er konnte keine offene Tür sehen, denn sie war damals geschlossen ... Er lügt!“

„Ich halte es für meine Pflicht, Ihnen mitzuteilen, daß er diese Aussage nur infolge seiner festen Überzeugung gemacht hat. Er schwankt nicht, er besteht darauf. Wir haben ihm die Frage mehrmals aufs schärfste gestellt.“

„Ja, auch ich habe ihn mehreremal ausdrücklich danach gefragt,“ bestätigte eifrig der Untersuchungsrichter.

„Das ist nicht wahr, das ist aber doch nicht wahr! Das ist entweder eine Verleumdung oder die Halluzination eines Verrückten,“ schrie Mitjä, „es hat ihm einfach so geschienen, im Fieber von der Wunde, nach dem Blutverlust, als er erwachte ... und so phantasiert er noch jetzt.“

„Schön, aber er hat ja die offene Tür nicht nach der Verletzung am Zaun, als er später zu sich kam, sondern vorher, als er in den Garten trat, gesehen.“

„Aber das kann nicht sein, das ist unmöglich! Das sagt er aus Haß gegen mich, er will mich verleumden ... Er hat das nicht sehen können ... Ich bin nicht durch die Tür gegangen ...“ beteuerte Mitjä atemlos.

Da wandte sich der Staatsanwalt zum Untersuchungsrichter und sagte ihm bedeutsam:

„Zeigen Sie es.“

„Ist Ihnen dieser Gegenstand bekannt?“ fragte jener, indem er ein großes Kuvert von dickem Papier in Kanzleiformat auf den Tisch legte. Auf der anderen Seite desselben waren noch drei rote Siegel zu sehen. Das Kuvert aber war leer und an einer Seite aufgerissen.

Mitjä starrte es mit weit aufgerissenen Augen an.