IN TIEFSTER EHRFURCHT

ZUGEEIGNET.


Vorwort
zur neunzehnten Auflage.

Auf Wunsch des verewigten Walter Robert-tornow habe ich die Herausgabe dieser ersten seinem Ableben folgenden Auflage der "Geflügelten Worte" übernommen. Der verdienstvolle Nachfolger des unvergesslichen Georg Büchmann sollte das Erscheinen der achtzehnten Auflage des Buches und mit ihr die Drucklegung des hunderttausendsten Exemplares nur um wenige Monate überleben. Alles in der Zwischenzeit von ihm gesammelte und ihm zugegangene Material wurde, soweit es sich als brauchbar erwies, in dieser neuen Auflage verarbeitet. Dasselbe gilt von den zahlreichen späteren Funden und Einsendungen. Es darf getrost behauptet werden, dass auch die vorliegende neunzehnte Auflage des "Büchmann" eine "vermehrte und verbesserte" genannt zu werden verdient, und dass das Buch abermals um einen Schritt derjenigen Vollkommenheit näher gebracht wurde, die für ein solches Werk überhaupt erreichbar ist, und die zu erreichen seit mehr als dreissig Jahren das Bestreben seiner Herausgeber war. Die Freunde des Buches werden sehen, dass eine stattliche Anzahl neuer "geflügelter Worte" hinzugetreten ist, und dass auch sonst zahlreiche Verbesserungen und Berichtigungen älterer Angaben zu verzeichnen sind. Das "Gedenkblatt" wurde durch einen Lebensabriss Robert-tornows, verfasst von Dr. Georg Thouret, erweitert und die "Einleitung" einer gründlichen Umarbeitung unterzogen.

Allen, die durch freundliche Ratschläge und Einsendungen oder Quellennachweise zur Vervollkommnung des Buches beigetragen haben, sei hier herzlichster Dank gesagt! Soweit die Beiträge keine Verwendung gefunden haben, unterliegen sie noch der Prüfung und gelangen, soweit sie brauchbar sind, später zur Benutzung. Ich bitte um gütige freiwillige Mitarbeit auch für die Zukunft. Einsendungen werden durch Vermittlung der Verlagshandlung erbeten.

Möge von der vorliegenden Auflage gesagt werden können, dass sie pietätvoll im Sinne Büchmanns und Robert-tornows das Werk fortzuführen und weiterzubilden bestrebt war. Einen weiteren Anspruch erhebt sie nicht.

Berlin