In Ciceros II. "Philippica" 14, 35, "pro Milone" 12, 32 und "pro Roscio Amerino" 30, 84 und 31, 86 wird das uns geläufige
cui bono?
(Wozu?)
(A quoi bon?)
eigentlich: "Wem zum Nutzen?" ausdrücklich als ein Wort des L. Cassius bezeichnet. Aus der zuletzt angeführten Stelle ersehen wir, dass L. Cassius, ein Mann von äusserster Strenge, bei den Untersuchungen über Mord den Richtern einschärfte, nachzuforschen, "cui bono", wem zum Nutzen das Ableben des Ermordeten war.—
Cicero spricht in seiner Rede "pro Roscio Amer." 16, 47: "Homines notos sumere odiosum est, cum et illud incertum sit, velintne hi sese nominari" ("angesehene Leute nennen, ist eine heikle Sache, da es auch zweifelhaft ist, ob sie selbst genannt werden wollen"). Daher sagen wir, wenn es gescheidter ist, keine Namen zu nennen:
Nomina sunt odiosa,
Namen sind verpönt.—
Aus Ciceros Rede "pro Milone" 4, 10 ist bekannt: