für das eigene Haus
zum allgemeinen Ausdruck für jede Thätigkeit geworden, die auf Erhaltung der eigenen Habe abzielt, und wir nennen danach eine der Selbstverteidigung oder dem eigenen Vorteil dienende Rede eine
oratio pro domo.—
Aus Ciceros ("De harusp. respons." 20, 43) Redewendung: "resistentem, longius, quam voluit, popularis aura provexit", "Die Volksgunst trieb den Widerstrebenden weiter, als er wollte", stammt das später von Vergil, Horaz, Livius und Quintilian ähnlich angewandte Wort:
aura popularis,
Hauch der Volksgunst.—
Suum cuique
(Jedem das Seine)
finden wir bei Cicero "de offic." 1, 5; "de natur. deor." 3, 15, 38; "de leg." 1, 6, 19; (vrgl. Tacitus: "Annalen", 4, 35, Plinius: "Natur. hist." 14, 6, 8 und den ähnlichen Gedanken bei Theognis 332 u. 546).