scheint:

Lachende Erben

hervorgegangen zu sein. Schon 1622 kommt in Baden ein "Lacherbengeld" vor (vrgl. Rau: "Grundsätze der Finanzwissenschaft", 5. Ausgabe 1864; § 237, S. 371 Anm. a) und Friedrich von Logau schreibt (Salomons von Golau Deutscher Sinn-Getichte Drey Tausend. Breslau. In Verlegung Caspar Klossmanns. 1654, jedoch ohne Jahresangabe erschienen. Zweite "Zugabe" zum 3. Tausend "unter wehrendem Druck eingetroffen" No. 78 u. 79):

"Lachende Erben".

"Wann Erben reicher Leute die Augen wässrig machen

Sind solcher Leute Thränen nur Thränen von dem Lachen."

* * *

"Die Römer brauchten Weiber, die weinten für das Geld;

Obs nicht mit manchem Erben sich ebenso verhält?"

Dann heisst es in Othos "Evangelischem Krankentrost" (1664), S. 1034: "Freu' dich, liebes Mütlein; traure, schwarzes Hütlein, heisst's bei lachenden Erben".—