Staub und Schatten sind wir;

(vrgl. Kap. X. Pindar "Pyth." 8, 136, ferner Sophokles "Elektra" 1159 und Euripides "Meleagros" Frg. 536, ed. Nauck).

Aus IV. 9, 45:

"Non possidentem multa vocaveris

Recte beatum"

"Nicht den, der viel besitzt, wirst du mit Recht glücklich nennen"

mag der Widerspruchsgeist

Beati possidentes!

Glücklich die Besitzenden!

entwickelt haben. Dieser Ausdruck wurde durch die Juristen üblich, die nicht im "Corpus iuris", wohl aber sonst oft von "beatitudines possessionis" ("Vorteilen, die der Besitz gewährt") und von "beati possidentes" reden.