Hier haben die Dunkelmänner geherrscht,

Die Ulrich von Hutten beschrieben.—

Ulrich von Hutten (1488-1523) ist wegen seines Wahlspruches:

Ich hab's gewagt,

zu erwähnen, welcher sich zuerst auf dem Titelblatt seiner Übersetzungen der "Conquestiones" (wahrscheinlich—nach Böcking—1520 erschienen) sowie als Unterschrift in der, nach Böcking gleichfalls 1520 erschienenen "Klag über den Lutherischen Brandt zu Mentz (Mainz)" findet. Ebenso beschliesst Hutten mit diesem Spruch das Vorwort zu seinem "Gesprächbüchlein" (1521) und in demselben seinen Dialog in Prosa: "Die Anschauenden", und er hängt ihn fast stets seinen deutschen Versen als Schluss, ohne Zusammenhang mit dem Vorhergehenden, an. Im Zusammenhang steht es am Schluss seiner "Klag und Vormahnung gegen den übermässigen unchristlichen Gewalt des Bapsts zu Rom", wo es heisst:

Wohlauf, wir haben Gottes Gunst,

Wer wollt in solchem bleiben d'heim?

Ich hab's gewagt, das ist mein Reim.

Auch beginnt ein 1521 gedrucktes Lied von ihm:

Ich hab's gewagt mit Sinnen,