Aus 2. Mos. 23, 6; 5. Mos. 16, 19; 24, 17; 27, 19; 1. Sam. 3, 3; Hiob 34, 12 (vrgl. auch Sprichw. 17, 23; 18, 5; Jes. 10, 2) entnehmen wir:
das Recht beugen,
nach Luther, der so übersetzt, gleichviel ob in der Vulgata "declinare", "opprimere", "subvertere" oder "pervertere" steht. Aber es entstand unabhängig von ihm aus den Vulgataworten (5. Mos. 27, 19 vrgl. dazu 24, 17 und Hiob 34, 12): "maledictus, qui pervertit iudicium . . ." die Wendung:
das Recht verdrehen
und daraus:
Rechtsverdreher
und:
Rechtsverdrehung.—
Nach 2. Mos. 32, 27: ". . Gürte ein jeglicher sein Schwert auf seine Lenden . ." sagen wir für "sich kampfbereit machen":
Seine Lenden mit dem Schwert gürten.—