ist ein "Digesten" 87, "de verborum significatione" 50, 16 in der Form: "Neratius Priscus tres facere existimat collegium—" (Neratius Priscus meint, dass drei ein Kollegium ausmachen) vorkommender Rechtsspruch, welcher die Bedeutung hat, dass wenigstens drei Personen da sein müssen, um die Grundlage einer Art der juristischen Person, einen Verein zu bilden. (Priscus lebte um 100 n. Chr.) Im gewöhnlichen Leben besagt der Spruch, dass wenigstens drei Studenten im Auditorium sein müssen, wenn der Professor lesen soll, oder dass ein Trinkgelage zu Dreien bereits behaglich ist.—

Ultra posse nemo obligatur Über sein Können hinaus ist Niemand verpflichtet

ist die Umformung des Rechtssatzes vom jüngeren Celsus (um 100 n. Chr.): Impossibilium nulla obligatio est (s. "Digesten" Lib. 50, Tit, 17, L. 185).—

Klassischer Schriftsteller

stammt aus dem Satz des A. Gellius (XIX, 8, 15 Hertz; bl. um 125-175 n. Chr.): "classicus adsiduusque scriptor, non proletarius". Nach sonstigem Sprachgebrauche würde dies geheissen haben: "ein zur ersten Vermögensklasse gehörender und zur höchsten Steuer verpflichteter Schriftsteller, kein Proletarier", hier aber steht es zum ersten Male in der übertragenen Bedeutung: "ein vornehmer Autor ersten Ranges, kein untergeordneter" d. h. "ein mustergültiger Schriftsteller" (vergl. Verrius Flaccus: "Klassischer Zeuge").—

Aus dem Satze des Tertullian (um 145-220 n. Chr.) "Über das Fleisch Christi" 5: "Und gestorben ist Gottes Sohn; es ist ganz glaubwürdig, weil es ungereimt ist. Und begraben, ist er auferstanden; es ist gewiss, weil es unmöglich ist", hat sich entwickelt:

Credo, quia absurdum. Ich glaube es, weil es widersinnig ist.

Diese Worte stehen nicht bei Augustinus, wie oft behauptet wird.—

Ulpian (um 170-228) schuf den Rechtssatz (Lib. 56 ad. Edict.—Digest. XLVII, X, 1, § 5):

"Ein unseren Kindern zugefügtes Unrecht berührt unsere eigene Ehre so sehr, dass einem Vater die Klage wegen erlittenen Unrechts auf seinen Namen zusteht, wenn ihm einer den Sohn, selbst mit dessen Einwilligung, verkaufte; dem Sohn aber steht sie nicht zu, weil das kein Unrecht ist, was einem geschieht, der es so haben will" ("quia nulla est iniuria quae in voleutem fiat").