wird in den "Loci communes" (1563) des Joh. Manlius II, p. 290 als Wahlspruch Kaiser Ferdinand s I. (reg. 1556-64) angegeben, und Zincgref ("Apophth." Strassb. 1626, S. 107) sagt von diesem Kaiser: "Es war ihm auch diese Rede sehr gemein: 'Das Recht muss seinen Gang haben und sollte die Welt darüber zu Grunde gehen'."—
Dass
die Türkei der kranke Mann
genannt wird, erklärt sich also: Auf der Münchener Staatsbibl. (Cod. germ. 4055, S. 148-153) befindet sich ein Lied des Chorherrn zu Baumburg J. Albert Poysel, "Der Türk ist krank", 1683 (von Ditfurth. "Histor. Volksl. von 1648-1746", No. 45, Heilbr. 1877), in dem es heisst:
Mein Hirn das schwindt, mein Haupt empfindt
Ohnmachten und Hinfallen;
. . . . . . . . . . . . . . .
Mein Alkoran und mein Divan
In schwerer Schwachheit liegen;
Mein g'habte Macht, mein g'führte Pracht