Du schwurst im Drange der grössten Gefahr,
Als König zu denken, zu leben, zu sterben.
Dieser Hymnus wurde in Berlin nachgedruckt; am Tage der Ausgabe wurden 7000 Exemplare verkauft: eine Wache vor dem Hause musste dem Andrange wehren. (Journal von und für Deutschland, 1786, 2, 165.)—
Vor der Schlacht bei Zorndorf (25. Aug. 1758) rief Friedrich dem Garde-Major von Wedel zu, als ihm die ersten zerlumpten Kosaken als Kriegsgefangene vorgeführt wurden:
( Sehe er hier,) mit solchem Gesindel muss ich mich herumschlagen.
(vrgl. Archenholz: "Gesch. d. siebenjähr. Krieges", Berl. 1793. I, 168.)—
Der Fürst ist der erste Diener seines Staats
hat Friedrich der Grosse sechsmal und stets in französischer Form geschrieben. So heisst es in Friedrichs "Mémoires de Brandebourg" (T. 1, p. 123 der Ausg. der Werke Friedrichs durch Preuss ): "Un prince est le premier serviteur et le premier magistrat de l'État", und es wiederholt sich in verschiedenen Wendungen, bei denen einmal das Wort "domestique", einmal das Wort "premier ministre" gebraucht wird, an folgenden Stellen: T. 8, p. 65; T. 9, p. 197; T. 24, p. 109; T. 27, p. 297 und kommt ausserdem in dem im Archiv liegenden eigenhändigen 'Testament politique' des Königs vor.
Hettner ("Gesch. d. deutsch. Literat, im 18. Jahrh." 2. Buch. "D. Zeitalt. Friedr. d. Gr." 3. Aufl., Brnschwg. 1879, S. 14) glaubt das Wort auf Massillon zurückführen zu dürfen, "welcher die Knaben- und Jünglingsjahre Friedrichs aufs tiefste beschäftigte". In den berühmten Fasten-Predigten (Petit-Carême), die Massillon auf Befehl des Regenten dem 9jährigen König Ludwig XV. (im Jahre 1717) hielt, steht nämlich: "Sire, die Freiheit, welche die Fürsten ihren Völkern schuldig sind, ist die Freiheit der Gesetze: Ihr seid nur der Diener und Vollstrecker des Gesetzes". (Vous n'en êtes que le ministre et le premier dépositaire.) Diese Anschauung von den Regentenpflichten ist aber noch älter. Schon in Calderon "Das Leben ein Traum" (zuerst gedruckt 1635), Akt I, steht: " Seneca sagte, dass ein König der demütige Sklave seines Staates wäre". Es ist die Stelle aus "De clementia" I, 19 gemeint: "(rex) probavit, non rempublicam suam esse, sed se reipublicae". Und sogar schon von Tiberius überliefert Sueton ("Tib." 29), dass er gesagt habe, "ein guter und heilbringender Fürst müsse dem Senat dienen und der gesamten Bürgerschaft" ("bonum et salutarem principem . . . senatui servire debere et universis civibus . . .").—
Am Schluss des "Exposé du gouvernement prussien" Friedrichs des Grossen heisst es: