Phot. Gebr. Haeckel.
Abb. 17. Bangwaneger aus dem Manengubahochland
mit Tatauierungsmuster, dessen einzelne Stücke zu dicken Narben gewuchert sind.
Phot. C. H. Firmin.
Abb. 18. Haartracht der Mendi.
Die Leitung des Kultus liegt in der Regel in den Händen des Familienoberhauptes oder des Dorfhäuptlings; vielfach ist sie aber auch Sache einer besonderen Gruppe von Menschen, der Priester oder Medizinmänner ([Abbild. 37], [41], [43] u. [44]). Ihnen fällt ferner die Aufgabe zu, Regen zu erzeugen beziehungsweise abzuwehren, und Krankheiten zu heilen ([Abb. 42]), oder diejenigen Personen ausfindig zu machen, die Trockenheit oder Krankheit verursacht haben. Vielfach bedienen sich diese Männer wirklicher Medizinen, deren gute Wirkung sie durch Erfahrung kennen gelernt haben, häufiger jedoch zahlreicher Zaubermittel, die aus den verschiedensten Bestandteilen zusammengesetzt sind, Teilen von Pflanzen und Tieren, auch vom menschlichen Körper, die oft zu Asche verbrannt und zu Brei gerührt dem Kranken entweder eingegeben oder auf die leidenden Körperteile gestrichen werden, auch, in ein Säckchen genäht oder in ein Ziegen- oder Antilopenhorn ([Abb. 45]) sowie in kleine Kalabassen gefüllt, als Amulette zu tragen verordnet werden. Der Glaube an die Wirksamkeit dieser Mittelchen hängt mit den fetischistischen Anschauungen der Neger zusammen. Dieser Glaube an die Geister hat auch zur natürlichen Folge, daß man bestimmten Männern und Frauen die Fähigkeit, mit übernatürlichen Wesen zu verkehren, in höherem Grade zuschreibt als ihren Mitmenschen, wodurch sie imstande sein sollen, Unglück, sogar den Tod über diese zu bringen, wenn sie sich der Hilfe solcher Geister bedienen. Aufgabe der Priester ist es nun auch, diese Zauberer ([Abb. 46]) ausfindig zu machen, desgleichen Verbrecher und Diebe, sowie die Zukunft vorauszusagen. Die der Zauberei Beschuldigten müssen sich natürlich einem Gottesurteil unterwerfen, das in ganz Westafrika in dem Hinunterschlucken eines Gifttrankes vor versammelter Menge besteht. Gibt der Angeschuldigte den Trank wieder von sich, dann wird dies als ein Zeichen seiner Unschuld angesehen, er wird gleichsam zur Entschädigung mit einem Gelage und Tanz gefeiert; der Ankläger hat seinerseits die Kosten dafür zu tragen und an den unschuldig Verdächtigten eine Buße zu zahlen. Wird der Angeklagte nach dem Genusse des Giftes krank, ohne aber wirklich zu sterben, dann betrachtet man ihn mit einem gewissen Argwohn und verweist ihn aus dem Dorfe; naht sich ihm aber schließlich der Tod, dann gilt er für gewiß überführt, und die Medizinmänner pflegen dann oft das Erwünschte, nämlich sein Ende, herbeizuführen. Bei geringeren Verbrechen besteht das Ordal darin, daß der Verdächtigte aus einem Gefäß mit siedendem Öl einen Ring herausgreifen muß. In Nigeria wird ein eigentümliches Verfahren angewendet, um gestohlene Sachen ausfindig zu machen, das bis zu einem gewissen Grade an ein Gottesurteil erinnert. Man tut in ein Gefäß eine kleine Schüssel mit Muschelgeld und anderen Abzeichen des Akekultus hinein und läßt es von einem Mädchen auf dem Kopfe in der Ortschaft umhertragen; der Besitzer des verloren gegangenen Eigentums geht mit und klingelt seinen Verlust aus, wobei er singt: „Den, welcher mein Huhn (zum Beispiel) genommen hat, mögen die Götter töten, wenn er es mir nicht zurückbringt.“ Gewissen Klassen von Medizinmännern bleibt es überlassen, Zauberer und Hexen sowohl ausfindig zu machen als auch zu bestrafen. Bei den Grebo in Nigeria besteht ein besonderer Bund, der Kwi-iru, dessen Zweck die Bestrafung solcher Personen ist, die anderen durch einen Fetisch Unglück zufügen. Das Haupt des „Geheimbundes von Kindern heimgegangener Geister“, worunter allerdings nur Erwachsene verstanden werden, oder der Vater dieser Vereinigung ist nur den Mitgliedern bekannt; wenn er öffentlich erscheint, ist er gut vermummt, so daß er von niemand erkannt werden kann. Die Mitglieder des Kwi-iru wirken für gewöhnlich des Nachts; wo sie gerade einen vermutlichen Missetäter antreffen, da nehmen sie ihn gefangen und zwingen ihn am anderen Morgen, die Probe zu bestehen.
Phot. Dr. Mansfeld.