Abb. 333. Girlandentag zu Castleton.
Am 29. Mai verfertigen die Glockenläuter des Ortes „Girlanden“, das heißt Kronen von der Form eines Kirchturms, an deren oberem Ende ein Blumenstrauß (die „Königin“) angebracht ist. Nach feierlichem Umzug werden diese Girlanden auf die Zinnen der Kirche gesetzt.
Noch eigenartiger sind die Werbegebräuche in Irland. Der Bräutigam und ein Freund von ihm finden sich abends, natürlich mit einer Flasche Whisky in der Tasche, im Hause der Auserwählten ein. Der Freund klopft und gibt bekannt, daß er „eine Frau haben will“. Nachdem längere Zeit hinter verschlossener Tür über diese Angelegenheit verhandelt worden ist, läßt man den Bewerber, falls er willkommen ist, herein. Unter großem Aufwand von Händeschütteln, Begrüßungen und Trinken wird man unter einander über die Mitgift einig; hierauf erst läßt man das Mädchen eintreten. Falls es sich nun etwa dem Beschlusse ihrer Angehörigen widersetzen sollte, kann es von diesen eine tüchtige Tracht Prügel erhalten. Am nächsten Morgen ladet man die Verwandten zum Abendbrot ein; bei dieser Gelegenheit wird die Hälfte der Mitgift erlegt. (Der Rest erst im nächsten Jahre, wenn das erste Kind geboren worden ist.) Zwei Tage darauf findet die Hochzeit statt.
Verlobte haben manche abergläubische Vorsichtsmaßregeln zu beachten, denn sie sind vielen schädlichen Einflüssen ausgesetzt. Sie dürfen sich gegenseitig keine Schuhe, ebensowenig eine Schere, ein Messer oder Nadeln schenken, weil sonst ihre Liebe zertreten oder zerschnitten werden könnte; sie dürfen, wenn sie zusammen sind, nicht Brot und Butter anschneiden, weil sonst Zwist zwischen ihnen entstehen könnte; sie dürfen auch nicht Pate stehen, weil sonst ihr Verhältnis sich wieder lösen könnte, nicht zusammen verreisen, weil sonst Unglück über sie hereinbrechen würde; die Braut darf sich vor ihrer Hochzeit nicht in ihrem Brautkleid sehen lassen — und noch viele andere derartige Verhaltungsvorschriften.
Bauernhochzeit auf der Schwäbischen Alb.
Nach einem Ölgemälde von Theodor Lauxmann.
Phot. The Sport & General Preß Agency.
Abb. 334. Eine Stachelbeerpastete,