Die Einladung zur Hochzeit erfolgt entweder durch die Brautleute persönlich beziehungsweise einen ihrer nächsten Verwandten, meistens die Eltern, oder auch durch einen Hochzeitsbitter oder Hochzeitslader. Im ersteren Falle trägt das junge Paar in katholischen Gegenden geweihtes Salz in den Schuhen oder sonst einen geweihten Gegenstand mit sich herum, um sich vor bösen Einflüssen zu schützen. Natürlich sind beide Brautleute bei diesem ihrem Rundgang aufs festlichste geschmückt, meistens mit bunten Bändern, die Braut auch mit einer bunten Schürze angetan. Auch der Hochzeitsbitter pflegt geputzt zu sein, er trägt ein Sträußchen am Hute und im Knopfloch und oft einen Stock in der Hand, der gleichfalls geschmückt ist, in Österreich mit einem roten Apfel und einem Rosmarinstrauß. Die Einladungen werden mündlich vorgebracht, öfters in bestimmten Formeln und in gebundener Rede. Falls die Brautleute dieselben in eigener Person übermitteln, pflegen sie, besonders ihren Verwandten und Paten, allerlei kleine Geschenke mitzubringen und dafür allerlei für ihren zukünftigen Haushalt brauchbare Gegenstände als Gegengabe in Empfang zu nehmen. Früher erhielt die Braut darunter auch ein „Glücksbrot“, von dem sie einige Scheiben in die erste von ihr im neuen Haushalt zu kochende Suppe zu tun hatte, um Glück in der Ehe zu haben. In Holland werden die Eingeladenen durch Übersendung einer Schachtel Süßigkeiten und einer Flasche Wein, der die eigenartige Bezeichnung „Brautträne“ führt, zur Teilnahme an der Hochzeit aufgefordert. In Niederösterreich besteht die sonderbare Sitte, daß auch die Braut zu ihrer eigenen Hochzeit eingeladen wird, und zwar durch den Bräutigam und seine Trauzeugen, die sich in festlicher Kleidung morgens gegen zwei oder drei Uhr bei ihr einfinden und sie in der Wohnung zu suchen haben. Bei dieser Gelegenheit darf sich die Braut aber nicht im Schlafe überraschen lassen, weil man daraus schließen könnte, sie werde keine gute Hausfrau werden; anderseits darf sie auch nicht zu schnell von ihrem Zukünftigen gefunden werden, weil man sonst leicht annehmen könnte, sie habe es mit dem Heiraten sehr eilig. Deshalb versteckt sie sich, und je länger nach ihr gesucht wird, um so mehr fühlt sie sich geehrt.

Abb. 337. Die Brautwerbung.

Nach einem Gemälde von Franz v. Defregger.

In Norddeutschland ist es üblich, dem Hochzeitstage den Polterabend vorausgehen zu lassen, zu dem bereits die Hochzeitsgäste und sonstige Bekannte sich einzufinden und teilweise auch schon ihre Geschenke zu überreichen pflegen. Die Bezeichnung Polterabend rührt von dem großen Lärm her, den die Leute der Nachbarschaft, meistens Kinder, durch Zusammenwerfen von alten Töpfen und Scherben vor der Haustür zu machen pflegen, oder auch von dem Peitschengeknalle und Schießen von seiten der jungen Burschen. Es steckt in dieser Sitte wieder ein gut Stück heidnischen Aberglaubens, nämlich das Austreiben oder Bannen dämonischer Mächte, die den die Ehe Eingehenden Schaden bringen könnten. Noch deutlicher beweist dies die in Bayern übliche Sitte, an dem Abend vor der Hochzeit die bösen Geister unter entsetzlichem Gepolter, vom Keller bis zum Boden hinauf, und unter Gemurmel althergebrachter Bannformeln, durch Beklopfen der Wände, Umhersprengen von Wasser und sorgfältiges Verschließen aller Öffnungen des Hauses aus diesem zu vertreiben beziehungsweise von ihm fernzuhalten. — In Schottland bringt man am Abend vor der Hochzeit ein mit Salz angefülltes Nachtgeschirr in die Wohnung des angehenden jungen Paars und schüttet einen Teil seines Inhaltes auf den Boden aus zum Schutz gegen den bösen Blick.

Am Hochzeitstage legen Braut und Bräutigam ([Abb. 338]) in den ländlichen Gegenden, wo die alten Trachten noch zu Ehren bestehen, diese an, meistens die kostbaren Gewänder ihrer Vorfahren, die man für solche feierliche Gelegenheiten in den Truhen aufbewahrt hat ([Abb. 339], [340] und [342]). Wohl überall ist es Sitte, daß der Bräutigam sich an die linke Seite seines Rockes einen Myrten- oder Rosmarinstrauß steckt und die Braut, falls sie noch jungfräulich ist, sich einen Myrtenkranz und einen Schleier auf den Kopf setzt. In vielen Gegenden trägt sie einen zu diesem Zweck besonders bereitgehaltenen wertvollen Kopfputz in Gestalt einer reich gestickten Haube oder einer Krone, die mit Flittergold, Perlen, Blumen und bunten Bändern geschmückt ist (hierzu die farbige [Kunstbeilage] sowie [Abb. 343] und [344]). An den Brautkranz knüpft sich auch wieder mancherlei Aberglaube. Er darf von einem anderen jungen Mädchen nicht aufgesetzt werden, denn sonst verlobt sich dieses nicht. Ebensowenig darf die junge Frau ihn an ihrem Ehrentage vor zwölf Uhr nachts ablegen, weil es sonst in der Ehe Unglück gäbe. In England besteht der Glaube, daß sie auch das Brautkleid nicht vor der Hochzeit anziehen dürfe; in Yorkshire ist es ihr untersagt, es bei Kerzenlicht zu besehen. Einige Gebräuche am Hochzeitstage sind als Überreste früherer Raubehe zu deuten, so zum Beispiel, wenn der Bräutigam sich die Braut, die sich versteckt hat, erst suchen muß, oder wenn diese sich sträubt, bevor sie ihrem Zukünftigen zum Traualtar folgt.

Phot. Hohlwein & Gircke, Berlin.

Abb. 338. Hochzeitszug in der Schweinfurter Gegend.

Zu jeder Hochzeit gehören Brautführer (Hochzeitsknechte, Kirchführer, Brautgesellen und so weiter) sowie Brautjungfern (Kränzlemädle, Kränzlerinnen, Kirchführerinnen, Hochzeitsmägde oder ähnlich; siehe die [Kunstbeilage]). Die ersteren begleiten den Bräutigam, die letzteren die Braut auf dem Wege zur Kirche. Vielfach pflegen auch noch kleine Kinder, die sogenannten Brautengel oder Vorbräute, Straußlesbuben, Kringlesmädle dem Zuge, den auf dem Lande meistens noch eine Musikbande begleitet ([Abb. 347] und [348]), voranzugehen und Blumen auf den Weg zu streuen. — Nicht selten trifft man noch die alte Sitte an, die Ausstattung der jungen Brautleute im Festzuge mitzuführen ([Abbildg. 341] und [346]).