Die Geburt eines neuen Gemeindemitgliedes wird allgemein mit Freuden nicht nur von den Eltern, sondern auch von den übrigen Dorfbewohnern begrüßt, besonders in fruchtbaren Gegenden, wo kein Mangel an Nahrung herrscht; denn ein Knabe bedeutet einen Zuwachs an Verteidigung, ein Mädchen an Arbeitskraft. Kindsmord kommt daher im allgemeinen selten vor und pflegt sich auf Zwillinge oder Mißgeburten zu beschränken. Die Auffassung von Zwillingsgeburten ist bei den einzelnen Negerstämmen jedoch eine verschiedene. Von den einen werden sie für eine gute Vorbedeutung angesehen — bei den Haussa bedeuten auch Drillinge Glück —, von anderen dagegen als ein Unglück. Die zweite Auffassung ist die häufigere. Daher pflegt man Zwillinge meistens unbarmherzig zu töten. In Altkalabar ist die Mutter gehalten, ihre beiden Kinder in ein Gefäß zu packen und so zum Fraße der Ameisen im Walde auszusetzen. Die Dahomeer warfen früher beide Kinder ins Wasser, pfählten die Mutter und schnitten ihr die Brust auf. Die Ibo vergiften die Zwillinge oder setzen sie in die Dschungel aus. Auch anderwärts tötet man verschiedentlich die Mutter, weil man Zwillinge für ein Zeichen begangener Untreue ansieht. Bei anderen Stämmen läßt man wenigstens einen der Zwillinge am Leben. Die Bassari begraben das schwächere der Kinder, wobei der Knabe den Vorrang einnimmt, lebendig in einem Topfe und geben ihm die Hälfte eines geopferten Huhnes mit hinein, dessen andere Hälfte in einem zweiten Gefäß daneben beigesetzt wird. Mit diesem Opfer soll der Geist des ausgesetzten Kindes versöhnt werden, damit er sich nicht an dem am Leben bleibenden räche. Eweeltern, die mit Zwillingen beschenkt werden, haben sich umfangreichen Förmlichkeiten zu unterwerfen, den sogenannten Venovidzidziförmlichkeiten, bevor sie ihre Hütte verlassen dürfen, was vor dem fünfundzwanzigsten Tage nicht erlaubt ist. Diese Gebräuche dürfen nur solche Personen an ihnen ausführen, die selber einmal Zwillinge hatten.

Phot. P. Amaury Talbot.

Abb. 43. Ein Negermädchen bei der Bedienung eines Juju.

Dabei sind ganz bestimmte Vorschriften zu beobachten.

Die jungen Eltern setzen ein solches Paar zunächst von dem Erscheinen der Zwillinge in Kenntnis. Die Eingeladenen finden sich ein und lassen zunächst die neuen Zwillingseltern sich den Mund mit Wasser ausspülen, binden ihnen Blätterteile bestimmter Pflanzen (Palmen- und Gurkenart) um Hals, Knie, Arm und Fuß und baden die Zwillingskinder in der Nähe des Ausganges in einer Wanne, worauf die Eltern ihren Blick in einer bestimmten Richtung dem Sitze vieler Gottheiten zuzuwenden und weiter zwei Zwillingstänze unter Trommel- und Flötenbegleitung aufzuführen haben. Vorher aber müssen sie neunmal um die Trommeln herumgehen und während des Tanzes Pfeil und Bogen in der Hand halten. Es sind dies ganz besondere Trommeln, zu deren Klange nur Leute tanzen dürfen, die Zwillinge gezeugt, Leoparden getötet oder im Kriege jemand den Kopf abgeschnitten haben. Nach dem Tanze werden die Zwillinge in ein neues Lendentuch gewickelt. Weiter erfordert die Sitte, daß die Eltern an der Vorderseite ihres Hauses eine Art Gosse anlegen und nur das hier sich sammelnde Regenwasser, nicht das von der Hinterseite des Daches herabfließende trinken. Damit sind indessen die Förmlichkeiten des Venovidzidzi noch nicht erschöpft. Die Mutter muß sich das Kopfhaar scheren lassen bis auf drei, der Vater bis auf zwei Haarbüschel. Den Zwillingseltern ist es ferner verboten, das Fleisch des roten Affen zu essen, und anderes mehr. Erst wenn alle diese und noch andere Vorschriften erfüllt worden sind, ist es ihnen gestattet, sich wieder überall frei zu bewegen. Natürlich fehlt es auch hier nicht an einem Festmahl.

Phot. C. L. Temple.

Abb. 44. Ein Medizinmann der Maiduguri,

der sich zahlreiche Amulette umgehängt hat.