Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 49. Porobund, die geheime Gesellschaft für das männliche Geschlecht in Sierra Leone.

Nichtmitgliedern ist es verboten, in die Geheimnisse des Bundes einzudringen; aber gelegentlich zeigen sich die Eingeweihten in der Öffentlichkeit. Im vorliegenden Bilde sind fünf Leute, die in den Bund aufgenommen werden sollen, in ihrem Tanzkostüm dargestellt.

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 50. Der Binniteufel

(zweiter Grad des Porobundes) in der Mitte, der Nefari oder sein Herold zu seiner Rechten, seine Trabanten um ihn herum.

Auch die Mädchen werden vielfach beschnitten. Bei ihnen besteht der Vorgang in dem Abtragen eines Stückes des Kitzlers; er spielt sich für gewöhnlich bei Eintritt der Reife, vereinzelt aber auch schon früher ab. — Sobald in Togo ein Mädchen seiner Mutter mitgeteilt hat, daß sich bei ihm zum ersten Male die Regel eingestellt habe, werden alle Verwandten von diesem Ereignis verständigt. Sie und die Freundinnen begleiten das junge Mädchen am nächsten Morgen im Zuge zum öffentlichen Wasserplatz; dabei trägt es auf dem mit einem Tuche verhüllten Kopfe einen kleinen Topf. An Ort und Stelle taucht ein noch nicht entwickeltes Mädchen dreimal seine Hand ins Wasser und benetzt damit den Kopf der Freundin, womit angedeutet werden soll, daß fortan alles Unreine von ihr gewichen und es selbst ein Weib geworden ist. Nach etwa acht Tagen wird die Novizin von ihrer Mutter gebadet, gesalbt und mit Perlenschnüren geschmückt; nur mit diesen bekleidet geht sie, von zahlreichen Freundinnen begleitet, von Haus zu Haus. Ist sie bereits verlobt, dann bringt sie ihrem Zukünftigen einen von ihrer Mutter gekochten Mehlbrei und hält ihm beide Hände hin. Der Bräutigam gibt ihr von dem Brei hinein, und das Mädchen trägt das Empfangene in einem Topfe schleunigst nach Hause, wo sie es mit den sie begleitenden Genossinnen verzehrt. Der Bräutigam seinerseits ißt den Rest mit seinen Freunden auf. — Bei einer Reihe anderer Stämme der Küste müssen die Mädchen mit Eintritt der ersten Regel einige Zeit einsam in besonderen Hütten zubringen, die kein männliches Wesen betreten darf. Hier werden sie von alten Weibern in die Geschlechtsgeheimnisse eingeweiht; jedoch herrscht über die Einzelheiten, die sich hie und da in der Hütte abspielen, tiefes Geheimnis. — In Dahome werden zur Zeit der Getreideernte junge Mädchen im Alter von zehn bis zwölf Jahren von älteren Priesterinnen aufgegriffen, längere Zeit gefangengehalten und in den heiligen Gebräuchen und Tänzen für den Schlangengottesdienst unterwiesen, außerdem durch Schlangenfiguren, die man ihnen in die Haut einschneidet, als Eigentum des Schlangengottes geweiht; sie sind verpflichtet, strenges Stillschweigen über die Vorgänge zu beobachten. Nach einiger Zeit dürfen sie wieder zu ihren Eltern zurückkehren, müssen aber von Zeit zu Zeit im Tempel zu Ehren ihrer Gottheit Tänze aufführen und werden nach eingetretener Reife mit ihr, das heißt mit den Priestern vermählt. — Bei den Ekoi wird mit den jungen Mädchen eine Mastkur vorgenommen, da Wohlbeleibtheit für höchste Schönheit gilt. Bevor man sie in die für diesen Zweck besonders hergerichteten Masthäuser bringt, behängt man sie reichlich mit Schmuck, ordnet ihnen das Haar in sehr kunstvoller Weise, schmückt es mit Kämmen und dicken Federbüschen, bemalt das Gesicht mit merkwürdigen Figuren und bestreicht den ganzen Unterkörper von der Taille an mit roter Farbe. In den Masthäusern werden sie dann aufs sorgfältigste genährt und gepflegt; sie bleiben hier längere Zeit, von einigen Wochen an bis zu zwei Jahren. Währenddessen ist es ihnen verboten, sich das Gesicht zu waschen, auszugehen oder irgendeine Arbeit zu verrichten, nur das Bemalen der Wände ihres Gefängnisses zur Unterhaltung ist ihnen gestattet. Nach Ablauf ihrer Mastzeit wird ein großes Fest gefeiert.

Heirat ([Abb. 76] und [77]) ist das Ziel wohl jedes Negers in Westafrika. Nur wenige Eingeborene bleiben ihr Leben lang unverheiratet und fallen deswegen dem Gespötte der Menschen anheim. Für Männer liegt der Grund wohl meistens darin, daß sie sich eine Braut aus Armut nicht leisten können; Armut aber ist wieder ihrerseits ein Gegenstand der Lächerlichkeit für die Eingeborenen. — Verschiedentlich begegnen wir Kinderverlobungen. Die Eltern verständigen sich über eine etwaige Heirat, wenn ihre Kinder noch klein sind. Der junge Bursche arbeitet, sobald er das gehörige Alter erlangt hat, für seine Zukünftige und überreicht seine Ersparnisse den Schwiegereltern. In Kamerun ist es Sitte, daß wohlhabende Neger kleine Mädchen bereits für ihren noch im Knabenalter stehenden Sohn kaufen. Bei gewissen Stämmen der Elfenbeinküste legt die Mutter zum Zeichen, daß ihre kleine Tochter schon versprochen ist, ihr eine Schnur um den rechten Arm. Die Eweer verloben ihre Töchter bereits im Mutterleibe mit dem Sohn ihres Nachbars; als Pfand dient Kaurimuschelgeld. Trifft die Voraussetzung zu und kommt das erhoffte Mädchen zur Welt, so legt der junge Bräutigam beziehungsweise seine Eltern für die Zukünftige eine Pflanzung an, deren jährlicher Ertrag ihr vom Bräutigam dargebracht wird. Wird aber wider Erwarten ein Knabe geboren, dann legt man die vorher eingegangene Verpflichtung dahin aus, daß beide Knaben fortan gute Freunde bleiben sollen. Bei allen diesen Frühverlobungen bleibt aber meistens dem herangewachsenen Mädchen die endgültige Entscheidung vorbehalten.