Heidelberg.

Wattenbach.

Ueber Leitschiffe.

In Frankfurter Urkunden werden zuweilen Leitschiffe erwähnt. So z. B. erkennen 1484 die Schöffen nach Verhörung Etlicher des Fischer-Handwerks, daß die Leiteschiffe in dem Main eine fahrende Habe seien, wofür sie auch in dem Handwerk gehalten würden (Thomas, Oberhof zu Frankfurt, S. 366). Es ist ersichtlich, daß diese Schiffe von den Fischern bei Ausübung ihres Geschäftes gebraucht wurden; aber in welcher Weise dies geschah, wird nicht angegeben. In den Beiträgen zur Geschichte der Fischerei in Deutschland von Landau (Gesch. der Fischerei in beiden Hessen. Kassel, 1865) wurden S. 21 f. die Vorrichtungen zum Fischfang und die dabei benützten Geräthschaften (Vennen, Fache, Reusen u. s. w.) ausführlich besprochen, aber die Leitschiffe nicht genannt. Nach den Aussagen alter Fischer waren es an einer Seite offene Kästen (häufig nahm man dazu in die Hälfte getheilte Nachen), welche, am Boden mit Steinen beschwert, das offene Ende stromabwärts gerichtet, im Frühjahre an bestimmten Orten, namentlich neben solchen Leien (Felsen), die ein der Länge des Flusses nach gehendes Riff bilden, in den Main versenkt wurden. Zweimal im Jahre wurden sie gehoben, zuerst auf Jacobi (25. Juli) und dann im Herbste; bei der ersten Hebung wurden nicht selten Aale, bei der zweiten zumeist Barben gefunden, die sich zu ihrer Winterruhe in die Kästen zurückgezogen hatten. Der Besitz solcher Leitschiffe war sehr einträg lich, und es wurde einzelnen Fischern das Recht, sie ausschließlich an bestimmten Orten, z. B. in der Mitte des Mains nahe am Gutleuthof, zu legen, durch besondere Urkunden bewilligt. Bei Frankfurt ist diese Art der Fischerei schon längst nicht mehr im Gebrauch; bei Freudenberg und Gemünden soll sie aber noch im Gange sein. Woher der Name Leitschiff kommt, ist mir nicht bekannt; vielleicht bedeutet er so viel als Legschiff, weil es in den Main gelegt wurde, oder es hängt mit Leite zusammen, worunter Frisch (Wörterbuch S. 605) ein langes, nicht gar weites Faß mit einer großen Oeffnung anstatt des Spundes versteht, welches zur Verführung der lebendigen Fische über Land gebraucht wird[60].

Frankfurt a. M.

Dr. Euler.

Hannsen Pfeil’s Kriegsmaschine.

Es ist immer die alte Geschichte, und es gibt nichts Neues unter der Sonne. Prahlt die neue Zeit mit Kugelspritzen, Hinterladern und andern Mordwerkzeugen, durch die die Humanität des 19. Jahrhunderts Tausende von armen Menschenkindern mit einem Schlag, mit einem Schuß aus diesem Jammerthale ins Jenseits zu befördern im Stande sei, so fehlte es doch auch den Alten und zunächst dem Mittelalter nicht an dergleichen Erfindungen. Namentlich in den Geschichtsquellen der Reichsstadt Nürnberg begegnen dem Forscher zu öftern Malen sogenannte „Muster“ oder Kriegsmaschinen, die der dortige Rath machen ließ, oder die ihm zum Kaufe angeboten wurden. Als eine der merkwürdigsten bezeichnen wir das „muster“, welches Hanns Pfeil um das Jahr 1530 den Herrn Aelteren oder dem geheimen Rathe anbot. Er rühmte sich, mittelst desselben und mit Hilfe von 300 Mann wenigstens 1000 Mann zu fangen, zu schlagen oder zu erwürgen, und den Feind allenthalben aufzuspüren und anzugreifen. Leider beschreibt er sein „muster“ nicht näher[61], und wir müssen uns begnügen mit einer zuversichtsvollen Anpreisung desselben, die nach einem gleichzeitigen Dokument also lautet:

„Hanns Pfeil hat bewilligt vnd zugesagt, das er wöll ain muster zurichten vnd machen vnd darzu drewhundert mann geprauchen, vnd verr oder nahendt perg vnd tale, v̈ber stock vnd stain mit solhem seinem muster vnd anzal folck ainem treffenlichen großen hauffen auff das wenigst tausent mannen, sy sein zu roß oder zu fuß, wo die im veld oder holtz seien, widerstand thun, sie fahen, schlahen oder erwürgen, vnd sie gantz vergweltigen, verjagen oder zu seinem willen pringen, vnd das sy sich vor ime nicht verpergen können, sonnder er ainen freyen zugang zu inen haben, vnd dasselbig meinen herrn den eltern scheinparlich vnd glauplich anzaigen, das solchs gerecht vnd war sey. Vnd so die eltern herrn dasselbig also gerecht vnd bewert erfinden vnd erkennen, so sollen sie ime darumb vnd für solhe kunst vnd muster geben vierhundert guldin Reinisch vnd ime deßhalben weytter nichtzit schuldig sein. Wo aber mein Herrn die eltern solh kunst oder muster nicht für gerecht, bewerlich oder inen gefellig erkandten, so sollen sie ime dem gemelten Hannsen Pfeil gar nichtzit zethun noch schuldig sein vnd er sein mühe, arbait vnd costen, ob er des ainichen erlitten hett, verloren haben, sie wöllen ime dann von guttem willen aine zimliche vererung thun.“

Nürnberg.