Während der Anwesenheit der fürstlichen Gäste fand auch der Umzug oder Umlauf des Schembarts statt; es waren 42 halb rosenfarb, halb leibfarb gekleidete junge Leute; ihre Hauptleute waren Caspar Paumgärtner und Georg Kötzel; sie liefen aus beim Milla, einem Wirth am Obstmarkt; den Metzgern hatten sie 20 fl. bezahlt. Den Fremden mochte das Schauspiel immerhin neu und anziehend sein; doch dürfte die Stattlichkeit des fürstlichen Hofes und die Menge des ihm angeschlossenen Adels leicht ansehnlicher und für die schaulustigen Blicke fesselnder gewesen sein. Der Markgraf war jedenfalls mit dem ihm gewordenen Empfang sehr zufrieden; er schenkte seinem Hauswirth Lienhart von Ploben 20 fl., der Frau desselben, Barbara Harsdörfferin, deren mit ihrem Manne verbundenes Wappen noch jetzt an dem Hause S. 823 angebracht ist, einen Ring, jedem ihrer fünf Kinder einen Gulden, dem Gesinde 3 fl., seinem Küchenmeister Ulrich Haller und dessen Frau Magdalena Imhof gab er zwei Ringe zum Andenken. Auch die alte Markgräfin verehrte ihrem Hauswirth Hanns Thumer 15 fl., seiner Frau, Ursula Meichßnerin, einen Ring, dem Gesinde 5 fl. und ihrem Küchenmeister Sebald Schreyer einen Ring mit einem kostbaren Diamanten.

Als der Markgraf am Donnerstag unter Versicherungen freund-nachbarlicher Gesinnung von dannen schied, mochte man sich der Hoffnung, eine bessere, friedlichere Zeit werde beginnen, hingeben zu dürfen glauben; aber es dauerte nur kurze Zeit, so drängte das Plackerwesen von Seite des Adels alle solche Hoffnungen weit in den Hintergrund, und daß auch der Harrasische Vertrag selbst nur eine, nie in Wirklichkeit übergehende Täuschung sei, erfuhr die Stadt schon nach wenigen Jahren.

Nürnberg.

Lochner.

Multiplicationsornamente in den Fußbodenfliesen des Mittelalters.

(Nebst einerTafel mit 4 Abbildungen.)

Je mehr sich das Studium der alten Kunst erweitert, je mehr auch die Aeußerungen derselben in den Kreis der Studien gezogen werden, welche auf untergeordneteren Gebieten der menschlichen Thätigkeit erwachsen sind, um so mehr werden neue Gesichtspunkte gefunden und längst gefundene befestigt und näher präcisiert, die zur richtigen Beurtheilung der Kunstthätigkeit im Großen und Ganzen, zur Beurtheilung der Aeußerung des künstlerischen Gefühles im Volke in seiner Gesammtheit führen.

Zum großen Theile hängt die weitere Vertiefung in den Gegenstand mit den Bemühungen zusammen, die Kunsttraditio nen der Vorzeit nicht nur zu erkennen, sondern sie auch für unsere Kunst, für unsere Gewerbsthätigkeit nutzbringend zu machen. Es sind vorzugsweise gewisse allgemeine Gesichtspunkte, die hauptsächlich erst durch diese Bemühungen aufgeschlossen worden sind, und die jetzt weiter verfolgt werden. Dahin gehört, wie die Formen auf allen Gebieten der menschlichen Kunst- und Gewerbsthätigkeit einer jeden bestimmten Zeit einen solch innerlichen Zusammenhang tragen, daß eine Harmonie nicht denkbar ist, wenn man Formen aus einer andern Zeitperiode hineinmengt, ohne dieselben gänzlich umgebildet, ohne sie aus dem Geiste und der Sprache einer Zeit in den Geist und die Sprache der andern Zeit übersetzt zu haben, der das Gesammte angehört, in welches sich die einzelne Form einfügen soll. Und so ist denn ein genaues Studium der Chronologie für jedes einzelne Specialgebiet der Kunstthätigkeit in’s Leben gerufen worden.

Fig. 1. Fig. 2.

Anderseits zeigt sich aber auch, daß bei aller Gemeinsamkeit des Geistes doch die Formen auf jedem besonderen Gebiete zu jeder gleichen Zeit andere sind, daß ein anderes Gesetz hier vorgewaltet, nämlich das, daß Bestimmung, Material und Arbeitstechnik einen solch mächtigen Einfluß ausüben, daß man nicht ungestraft Formen eines Gebietes auf ein anderes ohne eine ähnliche Uebersetzung übertragen darf; ja, daß gewisse und sogar sehr viele Formen geradezu unübersetzbar, daß sie ausschließlich an ein bestimmtes Kunstgebiet geknüpft sind. Wenn uns das Studium der Vorzeit zeigt, daß nicht immer die allervollste Consequenz hier gewaltet hat, so zeigt es uns aber gerade durch die vereinzelte Ausnahme in — sit venia verbo — abschreckenden Beispielen, wie unbeugsam das Gesetz selbst ist.