Unsern grus zuvor. Lieber getreuer, wir sein jetz ettlich teg bei unsern lieben oheimen von Sachsen etc. gewest. Haben uns ir lieb vnder anderm gebeten, mit inen auf irer swester und mumen eelichs beiligen[9], hinein gein Braunsweigk zu reiten. des sein wir zu thon also in willen und nachdem wir uns versehen, das auf solichem eelichen beiligen das ritterspill, rennen und stechen geubt werde, bitten wir dich gar gutlich, hast du ein aigen stechzeug, du wollest uns den leihen. Wo du aber kein aigen zeug hetest, so wollest uns ein entlehen und den unserm hernaschmaister dem Knechtlin antworten. So wir dann von solichen eelichen beiligen wider anheims komen, wollen wir dir den von stund wider schicken. Wo auch der verloren oder was daran zerbrochen wurd, wollen wir gar gütlich bezalen und es in gnaden gein dir erkennen. Datum Culmbach am Dinstag nach conversionis Pauli anno etc. lxxxvii.

(Aus dem k. Kreisarchive zu Nürnberg.)

Nürnberg.

Mummenhoff.

Unrichtige Siegelabbildung.

In der Zeitschrift: „der deutsche Herold,“ Nr. 8 und 9 vom September v. J. wurde die hier folgende Abbildung (Fig. 1 ) des Siegels Hugonis de Lapide aus den Jahren 1286 und 1292 mitgetheilt und dazu bemerkt, es zeige „2 vollständig isolierte und durch ein dazwischen gelegtes Ritterschwert von einander getrennte Adlerhälften“.

Da eine langjährige Erfahrung mich gegen alle Abbildungen mittelalterlicher Siegel mißtrauisch gemacht hat, und da meinem Stilgefühle dieses „ Ritterschwert “ in der angegebenen Verwendung — als heraldisches, wie als sphragistisches Novum — etwas verdächtig vorkam, war ich äußerst begierig, das Originalsiegel kennen zu lernen. Durch die liebenswürdige Bereitwilligkeit des Magistrates der alten Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen erhielt ich die betreffende Pergamenturkunde, datiert „in crastino Palmarum 1292“, mit dem Siegel Hugonis de Lapide, zur Einsicht, und theile hier (Fig. 2 ) eine diplomatisch getreue Abbildung dieses in mehrfacher Beziehung sehr interessanten Siegels mit.

Fig. 1. Fig. 2.

Der Vergleich dieser beiden Abbildungen zeigt, daß mein Zweifel in die Richtigkeit der obigen Abbildung (Fig. 1 ) gerechtfertigt war. Von einem „ Ritterschwert “ zwischen den beiden halben Adlern ist keine Spur vorhanden; was für das Kreuz (die Parierstange) des Schwertes angesehen worden, sind nur die, bei mittelalterlichen heraldischen Adlern so häufig vorkommenden, hier nur halben, Knöpfe oder Kugeln an den Schwänzen.

Die Theilungslinie, welche die beiden halben Adler des Wappens trennt, ist auf diesem Siegel, im Verhältniß zu anderen ähnlichen gespaltenen Wappenschilden auf Siegeln jener Zeit, ausnahmsweise stark angegeben. Von einem Doppeladler ist daher hier keine Rede; das Wappen besteht vielmehr aus zwei halben Adlern, und zwar mit versetzten Tinkturen (welchen? ist natürlich aus dem Siegel mit Sicherheit nicht zu bestimmen), ganz ähnlich dem Wappen der Badwegen, Nr. 446 der Züricher Wappenrolle[10].