Etliche Kauffmans Reguln, deren sich Junge Handelsleuth oder deren fleißige Diener gebrauchen sollen.

1) Erstlichen danckhe Gott vor alle Wohlthaten vnd bitte denselben vmb seinen Heyligen Geist, schutz Regierung vnd Seegen.

2) Zum andern müßbrauche den Nahmen Gottes bey Leib vnd Leben nicht.

3) Drittens nehme nichts auf dein trawen wieder dein gewießen, dann es macht vnruiges Schlaffen.

4) Viertens, dein Schlaff vnd Ruhe, von Neune bis vff Fünff Uhr soll sein.

5) Fünfftens bekümmere dich nit vmb das Jenige so du nit endern magst oder kanst, sondern wirf dein anliegen auff dem Herrn, der wirds wohl machen.[237]

6) Seye embsig, Vorsichtig, mit allem fleiß, auch was du thun kanst, daß spare nit vff den morgen.

7) Lebe meßig so kannst daß deinige mit allen Lust verrichten.

8) Stelle deine Handlung vnd failschafft zue rechter Zeit gen marckth, vnd erwarte derselben fleißig ab.

9) Neutens (!) halte deine wahrn fein Sauber ordentlich vnd musterlich, daß macht kauffer vnd verkauffer lustig.