A. Essenwein.

Eine Holzschnitzerei, angeblich von Veit Stoss.

Herr Dr. R. Steche hat in der Beilage zu Nr. 5, Jahrg. 1879 dieser Blätter auf eine schöne Holzschnitzerei aufmerk sam gemacht, welche er, in Folge der darauf befindlichen Inschrift, als ein Werk des berühmten Nürnberger Meisters Veit Stoß bezeichnet.

Da ich seit Jahren mit dem eingehenden Studium des Lebens und der Werke dieses Meisters beschäftigt bin, auch eine Monographie über ihn publiciert habe und Abbildungen aller mir zugänglichen Werke desselben eifrig sammle, interessierte mich die Mittheilung des Herrn Steche in hohem Grade. Ich fand Gelegenheit, diese Gruppe auf der Leipziger Gewerbeausstellung zu sehen und — Dank der liebenswürdigen Zuvorkommenheit des Herrn Jul. Zöllner — näher zu untersuchen.

Sogleich der erste Blick überzeugte mich, daß der Stil und die Arbeit dieser Gruppe mit den beglaubigten Werken des Veit Stoß keineswegs stimmt. Es fehlt vor allem jene einfache, großartige Behandlung der Gewänder, welche für den Meister so charakteristisch ist. Die Inschrift auf der Rückseite — was an sich schon sehr auffallend ist — ist ohne Zweifel gefälscht; die Schriftzüge derselben sind ganz verschieden von jenen des 16. Jhdts. und offenbar viel jünger, obgleich nicht ganz modern. Die Jahreszahl 1523 auf der Vorderseite dagegen dürfte echt sein. Mit dem Namen des Meisters bezeichnete Holzschnitzereien sind mir bis jetzt nicht vorgekommen, und diejenigen Reliefs, welche sein (aus Kupferstichen bekanntes) Monogramm tragen, sind sämmtlich höchst zweifelhaft.

Die meisten Werke des Veit Stoß sind aus Lindenholz gefertigt und polychromiert; die fragliche Gruppe dagegen ist aus besserem Holze gefertigt und war nie polychrom. Die geringen Reste von rother Farbe an derselben deuten das aus den Wunden Christi geflossene Blut an und weisen mit Sicherheit darauf hin, daß die Oberfläche der Schnitzerei im Uebrigen nie bemalt war.

Diese Gruppe scheint auch niemals Theil eines Altars, sondern von Anfang an ein selbständiges Werk gewesen zu sein.

R. Bergau.

Ein Schwindler von 1415.

Auf die Innenseite des Deckels der Maihinger Handschrift II. Lat.: 1. fol. num. 27 ist ein Pergamentblatt geklebt, welches in 45 Zeilen ein notarielles instrumentum folgenden Inhalts darbietet.