Fußnoten:[421] Kein „ sphragistisches,“ da das Siegel als solches, außer seinem Wappenbilde, nichts Ungewöhnliches aufweist.[422] Vgl. das Fürstenbergische Urkundenbuch, Bd II, S. 188 (Siegel Nr. 34). Statt der Beschreibung: „Topfhelm mit Pelz- oder Federkugel“ möchte ich jedoch setzen „gekrönter Topfhelm mit Federbusch.“[423] Vgl. Freiherr F. Waldbott v. Bassenheim: „Original-Prunkhelme und Schilde aus dem XV. Jahrh.“ in der herald. genealog. Zeitschrift: „Adler“ in Wien, 1873, Nr. 7, Nr. 11 u. Nr. 12.[424] Der mangelnde Raum im Siegelfelde war allerdings häufig der Grund zu ganz absonderlichen und oft schwer zu erklärenden Zusammenschiebungen u. Abkürzungen auf mittelalterlichen Siegeln.[425] Vgl. meine kulturhistorische Skizze: „Ueber den Gebrauch der herald. Helm-Zierden im Mittelalter“ (Stuttgart, Jul. Weise, 1868), S. 27.[426] Vgl. Correspondenzblatt des Gesammt-Vereins d. deutschen Geschichts- und Alterthums-Vereine, 1869, Nr. 11, S. 85 u. 86 mit Abbildung.[427] Vgl. Nr. 24, 75, 76 u. 78 m. mittelalterl. Frauen-Siegel im Correspondenzblatt des Gesammt-Vereins der deutschen Geschichts- u. Alterthums-Vereine, Jahrg. 1863, Nr. 3 u. 1866, Nr. 4.[428] Vgl. a. a. O. Nr. 68 u. 23; Jahrg. 1866, Nr. 4 u. 1863, Nr. 3.[429]

Fig. 3.

Nicht als „ Helmkrone “, wie manche Heraldiker annehmen. Auf Bl. 40 b des „St. Christophori am Arlperg Bruederschaffts Buech“ Codex picturatus im k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien aus dem Ende des 14. Jahrh., erscheint dieser Helmschmuck, wie hier unter Fig. 3 im verkleinerten Maßstabe abgebildet, auch in der Art der Züricher Rolle. Erst die späteren Abbildungen dieses Wappens zeigen einen gekrönten Helm mit einem Pfauenbusch.

[430] Somit jedenfalls nicht als heraldisches Beizeichen.[431] Eine rein decorative — keine heraldische — Krone sehen wir über dem Hohenlohe-Brauneckischen Wappen an der Herrgotts-Kirche zu Creglingen; vgl. die Abbildung im „Anzeiger“ 1870, Nr. 3, Sp. 82, zu Nr. XVIII meiner sphragist. Aphorismen.[432] Bei Langenstein, Nr. 54 der Züricher Wappenrolle, erscheint diese Figur in Blau auf dem Schwanz des rothen Adlers; Sibmacher II, 146 dagegen zeichnet sie als Dreiberg.[433] S. meine herald. Monographie: Zur Geschichte des Fürstenbergischen Wappens (1860), Taf. VII b., Fig. 2, 7 u. 4 (Fig. 7 nach v. Hefner-Alteneck, Trachten des christl. Mittelalters, Th. II, Taf. 85).[434] S. m. sphragist. Aphorism. Nr. XXV im „Anzeiger“ von 1869, Nr. 11.[435] Vgl. m. sphragist. Aphorismen im „Anzeiger“, a. a. 0. Nr. XXIV.[436] Als „ Hülfskleinod “ kann ich die Helmkronen durchaus nicht betrachten; denn sie bilden, nach meiner Ansicht, einen integrierenden Theil des „gekrönten Helmes“ und gehören somit zu diesem und nicht zu dem Kleinod. Höchstens könnten die einfachen Binden oder Wulste (meist in den Wappenfarben) als Hülfskleinode angesprochen werden; alle Körbe, Kissen u. dergl. sind aber ein Theil des Kleinods selbst und müssen bei dessen Blasonierung auch zuerst genannt werden; jedoch würde ich rathen die neuere Bezeichnung „ Hülfskleinod “ lieber ganz fallen zu lassen, da sie zu unbestimmt und ganz überflüssig ist.[437] Vgl. m. sphragist. Aphorismen im „Anzeiger“ von 1869, Nr. 11, unter Nr. XXIV.[438] Diese Kronen, wie sie bereits im 13. Jahrh. auf den Siegeln dieser Herzoge vorkommen, könnten allerdings, da sie dieselben wol als Zeichen ihrer königlichen Abstammung führten, auch als Rangkronen angesprochen werden; da es aber Königskronen sind und keine Herzogshüte, so kann man sie auch zu den heraldischen Helmkronen rechnen.[439] Vgl. dessen „Elsässische Studien“, III in Nr. 6 u. 7 des deutschen Herolds v. J. 1879, wo von 1363–1393 noch weitere 8 Siegel mit Helmkronen angegeben sind, nebst einem interessanten Siegel der Madlen Ryffin v. J. 1490 mit einem „schräggestellten Schild mit ihrem Geschlechtswappen, über dem eine dreiblättrige Krone schwebt,“ also nach Art der heutigen Rangkronen auf Siegeln.[440] Vgl. m. sphragist. Aphorismen im „Anzeiger“ a. a. O., Nr. XXIV.[441] Die bereits unter III. angeführten Helmkronen gehören eben so wenig hieher, wie die „decorativen“ Kronen (vgl. Fig. 1, 2, 3 u. 5 in Nr. 6 des „Anzeigers“) und die „symbolischen“ Kronen, z. B. auf einigen Bildern des Heilands und der Muttergottes (als „Himmelskönigin“).[442] Vgl. das treffliche Werk Carl Heffners: „Die deutschen Kaiser- und Königs-Siegel nebst denen der Kaiserinnen, Königinnen und Reichsverweser“ (Würzburg, 1875), Taf. XIX, Nr. 120. Nach den Siegeln der Könige von Portugal aus jener Zeit scheint die Kaiserin hierin der Sitte ihres angestammten Hauses gefolgt zu sein. Auch die Könige von England und Frankreich führten damals schon Rangkronen auf ihren Wappensiegeln.[443] Vgl. C. Heffner, a. a. O., Taf. XVIII, Nr. 121.[444] Ueber diese. sind zu vergl.: „Dr. J. W. Triers Einleitung zu der Wappenkunst“ (1714), O. T. von Hefner: „Grundsätze der Wappenkunst“ (1855) und „Handbuch d. theoret. u. pract. Heraldik“, 1861. (In den beiden letzteren Werken wäre allerdings eine weniger drastische Sprache sehr zu wünschen).[445] Bei diesen nur mit 7 Perlen.

Eine Messeraffaire von 1459.

Aus dem Schweidnitzer Schöppenbuche 1452–99[446] ).

Heincze Folland der bawmeister[447], Hannes Berger vnd Lodwig der statdiner, die Nic. Streckenbach[448] von Bewgindorff[449], im ( ihm ) eyn bekenteniss zu tun, mit rechte vorbrocht[450] hot, haben bekant an eydis stat..., das gescheen were, das sie zu Welkern in der Petersgasse zum byre gewest, vnd als sie von danne gegangen wern, do hetten sie gesehn, das der ffoyt[451] vom Llazan[452] des obgen. N. Streckenbachs son mit den horen vom pferde geworffen hette; do were N. Str. komen vnd hett den ffoyt... von seime sone gestossen. Do hette der ffoyt... N. Str. mit dem rechten arme begriffen vnd gehaldin; indes wern des ffoyts gomppen[453] komen vnd zugeloffin. Do hette N. Str. sie vmb gotis wille gebeten eynmol, czwee, drey, vire, das sie des ken ( gegen ) im nichten teten[454] vnd en ( ihn ) eyn sulchs obirhuben[455]. Do hetten sie ir messer obir en gezogen von scheiden vnd do hette N. Str. ouch sein messer geczogen vnd sich ken en muse schotczen[456]. Das were en wissintlichen. domitt haben sie iren eyd entpunden. (Judic. an. Math.)

Bunzlau.

Dr. E. Wernicke.

Fußnoten:[446] Die erste Seite der Papierhdschr. enthält die Notiz, daß der Protonotar Georg von Sachenkirch das Buch 1451 angeschafft habe. Ueber die Familie Näheres in d. Zeitschr. d. Ver. f. Gesch. Schles. IX, 196.[447] Nicht ausübender Künstler, sondern Aedil. 1468 heißt er der alte (gewesene) Baumeister und schwört Urfehde, nachdem er wegen eigenmächtigen Verkaufs städtischer Büchsen mit Gefängniß war bestraft worden. (Lib. prosc.) — Der Name in der Form Volandt auch 1582 in Script. rer. Sil. XI, 75.[448] Ein Dorf gleiches Namens unweit der Ruine Nimmersatt bei Bolkenhain.[449] Bögendorf bei Schweidnitz.[450] vorgebracht; sonst auch: vollbracht.[451] Vogt, mhd. voget, voit.[452] Laasan, Kr. Striegau.[453] Kumpane, Helfershelfer; auch kommt dieses Wort in Verbindung mit „Holunken“ in der Bedeutung von „Handlanger“ in schlesischen Rechnungen des 16. Jahrh. vor.[454] nicht enteten, nicht thäten; en ist mhd. Negationspartikel.[455] überhöben, ihn mit solchen verschonten.[456] sich gegen ihnen (sie), ihnen gegenüber, müssen schützen.