Von den 5 Personen auf die Richtstatt hinaus zu füren
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Für die Zerung von Haus und wieder Haimb
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Seinem Glayds-Botten von Biberach seinen verdienten Lidlon
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Die Summa aller Ausgaben für die 8 Weiber, darunter 5 verbrennt worden, macht
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Angesichts dieser höchst respektabeln Inquisitionskostenrechnung kann man sich eines entsetzlichen, ja schauderhaften Gedankens nicht erwehren: es möchten alle diese Opfer nicht allein durch den herrschenden Wahn einer irregeleiteten Bevölkerung, sondern vielleicht auch durch die Habsucht und den Eigennutz der Gerichtspersonen zu Tode gerichtet worden sein. Der Vogt sowohl, als das ganze eigentliche Gerichtspersonal war nämlich nur kärglich besoldet, die Geschworenen und Geistlichen waren gar nicht besoldet; alles genoß aber über die Dauer eines solchen Prozesses freie Zehrung, von welchem Rechte dann auch, wie man sieht, kein spärlicher Gebrauch gemacht wurde. Die eigentlichen Emolumente dieser Personen begannen somit erst mit dem Zeitpunkte des Beginns der Hexenprozesse, wonach es erklärlich ist, daß es im Interesse der Gerichtspersonen lag, so viele Hexenprozesse als möglich zu Stande zu bringen. So konnte es kommen, daß solche Hexenprozesse, deren im 16. und 17. Jahrhunderte eine bedeutende Anzahl zu Bludenz geführt wurde, den größten Theil der Einnahmen aus der Herrschaft verschlangen, ja daß die Gerichtskosten in einzelnen Jahren so groß waren, daß der Landesfürst dem Vogte noch eine Summe schuldig wurde. —
Zum Schlusse noch ein beherzigenswerthes Wort: Die Zeit der Hexenprozesse im wahren Sinne des Worts ist nun längst dahin, und wird wol, so Gott will, nie wiederkehren. Der Hexenglaube selbst, die Wurzel der Hexenprocedur, ist aber noch keineswegs ausgestorben, — davon wissen die Gerichte zu erzählen. Wenn aber ein Uebel mit der Wurzel ausgerottet werden soll, so gilt es vor allem, diesem Hexenglauben nachdrücklichst auf den Leib zu gehen. Dies geschieht wohl am besten und wirksamsten schon in der Schule, wie dies schon Ende des vorigen und zu Anfang dieses Jahrhunderts von aufgeklärter geistlicher Seite richtig erfaßt worden ist. In dieser Zeit, wo unter dem fortwährenden Kriegsgetümmel der Glaube an Hexen und Gespenster noch stark im Schwang war, erschien mit Bewilligung der hohen geistlichen Obrigkeit als Gegengift ein längst vergessenes und vergriffenes Schriftchen aus geistlicher Feder: „Hexen- und Gespenstergeschichten, ein geschriebenes Lesebuch zunächst für die deutschen Schulen, dann auch für alle große und alte Kinder in der Stadt und auf dem Lande“ (Meersburg u. Rottweil in der Herder’schen Buchhandlung, 1806); und der hohe geistliche Würdenträger, welcher es mit folgenden Worten: „Möge dieses treffliche Büchlein unter dem christlichen Volke dieses Bisthums recht viele Leser finden und von Seelsorgern und Schullehrern nach der edlen Absicht des Verfassers benutzt werden, dann wird das Reich der Hexen und Gespenster allmählich zerfallen, sie werden aufhören die Phantasie zu verfinstern und die Herzen zu beunruhigen“ einleitete und befürwortete, aber auch sonst, wie in Konferenzrezessen (zu vgl. Mittheilungen über die Verwaltung der Seelsorge etc. 1. Bd. Augsburg bei Schlosser, 1838) gegen den Volksaberglauben als den „fruchtbaren Vater der Unsittlichkeit und menschlichen Elends“ zu Felde zog, war kein anderer, als der edle Wessenberg. Ein anderer, nicht minder edler Mann, der unvergeßliche Jugendschriftsteller Christoph Schmid, ließ ebenfalls in seinen Schriften keine Gelegenheit vorübergehen, den unseligen Hexenglauben zu bekämpfen.
Anmerkung. Der damalige Scharfrichter von Biberach, einer von Bludenz ca. 24 Wegstunden entfernten schwäbischen Reichsstadt muß ein besonders geschickter Mann gewesen sein. In dem a. 1596 in Eßlingen anhängig gewesenen Hexenprozesse gegen Walburga Hoppenhaus ließ man ihn ebenfalls als einen in Hexensachen besonders gut erfahrenen Mann kommen. Er untersuchte die Hoppenhaus, ob sie keine verdächtigen Zeichen an sich habe; er sagte u. A., wenn man ein solches Zeichen (Muttermal) finde, dürfe man nur hineinstechen; empfinde dann das Weib keine Schmerzen, so sei sie eine Hexe. Er sprach ihr auch vielfältig zu, die Wahrheit zu gestehen, da sie ja doch überwiesen sei. Zuletzt erklärte er aber bei seiner Seele Seligkeit, sie seie keine Unholdin, worauf er mit einem Lohne von 30 Goldgulden und von 2 fl. für seine Gattin abzog und die vermeintliche Hexe freigelassen wurde. — Die lange Anwesenheit des Meisters von Biberach hatte darin ihren Grund, daß der Scharfrichter, Nachrichter, auch der Foltermeister war, und eine grausame Ironie des Schicksals fügte es, daß dieselbe Hand, die den armen Gefangenen mit den Qualen der Tortur folterte, sich ihm auch heilend nahen sollte; der Scharfrichter war zugleich — der Arzt der Gemarterten. Nach überstandener Tortur „ränkte und schmierte“ er die Glieder wieder ein, salbte und verband seine Opfer. —
Ulm.
Beck.
Fußnoten:[458] Aussage. Schmeller I, 869.[459] gefänglich eingezogen.[460] wiederholt, oft.[461] gereuet.[462] vergangen.[463] Mulde.[464] Reif, Frost.[465] Bergespitze.[466] gezwungen.[467] Frühlingsbergweide.[468] auf der Schattenseite, gegen Norden. Schm. II, 482.[469] außer.[470] wol „zue mügen“, beikommen mögen.[471] Asche[472] Rechnung.[473] fah- und fänglich (v. fahen = fangen), alliterierende Formel.[474] zu eßen geben, füttern.[475] hingerichteten.[476] Richtplatz. Schm. II, 883.