2. Etwas ist nicht durch seine Bedingung; seine Bedingung ist nicht sein Grund. Sie ist das Moment der unbedingten Unmittelbarkeit für den Grund, aber ist nicht selbst die Bewegung und das Setzen, das sich negativ auf sich bezieht, und sich zum Gesetztseyn macht. Der Bedingung steht daher die Grundbeziehung gegenüber. Etwas hat außer seiner Bedingung auch einen Grund.—Dieser ist die leere Bewegung der Reflexion, weil sie die Unmittelbarkeit als ihre Voraussetzung außer ihr hat. Sie ist aber die ganze Form und das selbstständige Vermitteln; denn die Bedingung ist nicht ihr Grund. Indem dieses Vermitteln sich als Setzen auf sich bezieht, ist es nach dieser Seite gleichfalls ein Unmittelbares und Unbedingtes; es setzt sich zwar voraus, aber als entäußertes oder aufgehobenes Setzen; das was es hingegen seiner Bestimmung nach ist, ist es an und für sich selbst. —Insofern so die Grundbeziehung selbstständige Beziehung auf sich ist und die Identität der Reflexion an ihr selbst hat, hat sie einen eigenthümlichen Inhalt, gegen den Inhalt der Bedingung. Jener ist Inhalt des Grundes und darum wesentlich formirt; dieser hingegen ist nur unmittelbares Material, dem die Beziehung auf den Grund zugleich ebenso äußerlich ist, als es auch das Ansichseyn desselben ausmacht; es ist somit eine Vermischung von selbstständigem Inhalt, der keine Beziehung auf den Inhalt der Grundbestimmung hat, und von solchem, der in sie eingeht, und als ihr Material, Moment derselben werden soll.
3. Die beiden Seiten des Ganzen, Bedingung und Grund, sind also einer Seits gleichgültige und unbedingte gegen einander; das eine als das Unbezogene, dem die Beziehung, in welcher es Bedingung ist, äußerlich ist; das andere als die Beziehung oder Form, für welche das bestimmte Daseyn der Bedingung nur als Material ist, als ein Passives, dessen Form, die es für sich an ihm hat, eine unwesentliche ist. Ferner sind auch beide vermittelte. Die Bedingung ist das Ansichseyn des Grundes; sie ist so sehr wesentliches Moment der Grundbeziehung, daß sie die einfache Identität desselben mit sich ist. Aber dieß ist auch aufgehoben; dieß Ansichseyn ist nur ein gesetztes; das unmittelbare Daseyn ist gleichgültig dagegen Bedingung zu seyn. Daß die Bedingung des Ansichseyns für den Grund ist, macht also ihre Seite aus, nach welcher sie eine vermittelte ist. Ebenso die Grundbeziehung hat in ihrer Selbstständigkeit, auch eine Voraussetzung, und ihr Ansichseyn außer sich.—Somit ist jede der beiden Seiten der Widerspruch der gleichgültigen Unmittelbarkeit und der wesentlichen Vermittelung, Beides in Einer Beziehung;—oder der Widerspruch des selbstständigen Bestehens und der Bestimmung, nur Moment zu seyn.
b. Das absolute Unbedingte.
Die beiden relativ-Unbedingten scheinen zunächst, jedes in das andere; die Bedingung als Unmittelbares in die Formbeziehung des Grundes, und diese in das unmittelbare Daseyn als sein Gesetztseyn; aber jedes ist außer diesem Scheine seines Andern an ihm selbstständig und hat seinen eigenthümlichen Inhalt.
Zuerst ist die Bedingung unmittelbares Daseyn; seine Form hat die zwei Momente, das Gesetztseyn, nach welchem es als Bedingung Material und Moment des Grundes ist;—und das Ansichseyn, nach welchem es die Wesentlichkeit des Grundes oder seine einfache Reflexion in sich ausmacht. Beide Seiten der Form sind dem unmittelbaren Daseyn äußerlich; denn es ist die aufgehobene Grundbeziehung.—Aber erstens ist das Daseyn an ihm selbst nur dieß, in seiner Unmittelbarkeit sich aufzuheben und zu Grunde zu gehen. Das Seyn ist überhaupt nur das Werden zum Wesen; es ist seine wesentliche Natur sich zum Gesetzten und zur Identität zu machen, die durch die Negation ihrer das Unmittelbare ist. Die Formbestimmungen also, des Gesetztseyns und des mit sich identischen Ansichseyns, die Form, wodurch das unmittelbare Daseyn Bedingung ist, sind ihm daher nicht äußerlich, sondern es ist diese Reflexion selbst. Zweitens, als Bedingung ist das Seyn nun auch als das gesetzt, was es wesentlich ist; nämlich als Moment, somit eines Andern, und zugleich als das Ansichseyn gleichfalls eines Andern; es ist an sich aber nur durch die Negation seiner, nämlich durch den Grund und durch dessen sich aufhebende und damit voraussetzende Reflexion; das Ansichseyn des Seyns ist somit nur ein Gesetztes. Dieß Ansichseyn der Bedingung hat die zwei Seiten, einer Seits ihre Wesentlichkeit als des Grundes, anderer Seits aber die Unmittelbarkeit ihres Daseyns zu seyn. Oder vielmehr Beides ist dasselbe. Das Daseyn ist ein Unmittelbares, aber die Unmittelbarkeit ist wesentlich das Vermittelte, nämlich durch den sich selbst aufhebenden Grund. Als diese durch das sich aufhebende Vermitteln vermittelte Unmittelbarkeit ist es zugleich das Ansichseyn des Grundes, und das Unbedingte desselben; aber dieß Ansichseyn ist zugleich selbst wieder ebenso sehr nur Moment oder Gesetztseyn, denn es ist vermittelt.—Die Bedingung ist daher die ganze Form der Grundbeziehung; sie ist das vorausgesetzte Ansichseyn derselben, aber damit selbst ein Gesetztseyn, und ihre Unmittelbarkeit dieß, sich zum Gesetztseyn zu machen; sich somit von sich selbst so abzustoßen, daß sie sowohl zu Grunde geht, als sie Grund ist, der sich zum Gesetztseyn macht und hiermit auch zum Begründeten; und beides ist ein und dasselbe.
Ebenso ist an dem bedingten Grunde das Ansichseyn nicht nur als Scheinen eines Andern an ihm. Er ist die selbstständige, das heißt, die sich auf sich beziehende Reflexion des Setzens; und hiermit das mit sich Identische, oder ist in ihm selbst sein Ansichseyn, und sein Inhalt. Aber zugleich ist er voraussetzende Reflexion; er bezieht sich negativ auf sich selbst, und setzt sich sein Ansichseyn als ihm Anderes entgegen, und die Bedingung sowohl nach ihrem Momente des Ansichseyns als des unmittelbaren Daseyns ist das eigene Moment der Grundbeziehung; das unmittelbare Daseyn ist wesentlich nur durch seinen Grund, und ist das Moment seiner als Voraussetzens. Dieser ist daher ebenso das Ganze selbst.
Es ist somit überhaupt nur Ein Ganzes der Form vorhanden; aber ebenso sehr nur Ein Ganzes des Inhalts. Denn der eigenthümliche Inhalt der Bedingung ist nur wesentlicher Inhalt, insofern er die Identität der Reflexion mit sich in der Form, oder als dieß unmittelbare Daseyn an ihm selbst die Grundbeziehung ist. Dieses ist ferner nur Bedingung durch die voraussetzende Reflexion des Grundes; es ist dessen Identität mit sich selbst, oder sein Inhalt, dem er sich gegenüber setzt. Das Daseyn ist daher nicht bloß formloses Material für die Grundbeziehung, sondern weil es an ihm selbst diese Form hat, ist es formirte Materie, und als zugleich das in der Identität mit ihr gegen sie Gleichgültige ist es Inhalt. Es ist endlich derselbe Inhalt, den der Grund hat, denn es ist eben Inhalt als das in der Formbeziehung mit sich Identische.
Die beiden Seiten des Ganzen, Bedingung und Grund, sind also Eine wesentliche Einheit; sowohl als Inhalt, wie als Form. Sie gehen durch sich selbst in einander über, oder indem sie Reflexionen sind, so setzen sie sich selbst als aufgehobene, beziehen sich auf diese ihre Negation und setzen sich gegenseitig voraus. Aber dieß ist zugleich nur Eine Reflexion beider, ihr Voraussetzen daher auch nur eines; die Gegenseitigkeit desselben geht vielmehr darein über, daß sie ihre Eine Identität als ihr Bestehen und ihre Grundlage voraussetzen. Diese, der eine Inhalt und Formeinheit beider, ist das wahrhaft Unbedingte; die Sache an sich selbst.—Die Bedingung ist, wie sich oben ergeben hat, nur das relativ-Unbedingte. Man pflegt sie daher selbst als ein Bedingtes zu betrachten, und nach einer neuen Bedingung zu fragen, womit der gewöhnliche Progreß ins Unendliche von Bedingung zu Bedingung eingeleitet ist. Warum wird nun bei einer Bedingung nach einer neuen Bedingung gefragt, das heißt, warum wird sie als Bedingtes angenommen? Weil sie irgend ein endliches Daseyn ist. Aber dieß ist eine weitere Bestimmung der Bedingung, die nicht in ihrem Begriffe liegt. Allein die Bedingung als solche ist darum ein Bedingtes, weil sie das gesetzte Ansichseyn ist; sie ist daher im absolut Unbedingten aufgehoben.
Dieses nun enthält die beiden Seiten, die Bedingung und den Grund, als seine Momente in sich; es ist die Einheit, in welche sie zurückgegangen sind. Sie beide zusammen machen die Form oder das Gesetztseyn desselben aus. Die unbedingte Sache ist Bedingung beider, aber die absolute, das heißt, die Bedingung, welche selbst Grund ist. —Als Grund ist sie nun die negative Identität, die sich in jene beiden Momente abgestoßen hat;—erstens in die Gestalt der aufgehobenen Grundbeziehung, einer unmittelbaren, einheitslosen, sich selbst äußerlichen Mannigfaltigkeit, welche sich auf den Grund als ein ihr Anderes bezieht, und zugleich das Ansichseyn desselben ausmacht; zweitens, in die Gestalt einer innerlichen, einfachen Form, welche Grund ist, aber sich auf das mit sich identische Unmittelbare als auf ein Anderes bezieht, und dasselbe als Bedingung, d. h. dieß ihr Ansich als ihr eigenes Moment bestimmt.—Diese beiden Seiten setzen die Totalität so voraus, daß sie das Setzende derselben ist. Umgekehrt, weil sie die Totalität voraussetzen, so scheint diese auch wieder durch jene bedingt zu seyn, und die Sache aus ihrer Bedingung und aus ihrem Grunde zu entspringen. Aber indem diese beiden Seiten sich als das Identische gezeigt haben, so ist das Verhältniß von Bedingung und Grund verschwunden, sie sind zu einem Scheine herabgesetzt; das absolut Unbedingte ist in seiner Bewegung des Setzens und Voraussetzens, nur die Bewegung, in welcher dieser Schein sich aufhebt. Es ist das Thun der Sache, sich zu bedingen, und ihren Bedingungen sich als Grund gegenüber zu stellen; ihre Beziehung als der Bedingungen und des Grundes ist aber ein Scheinen in sich und ihr Verhalten zu ihnen ihr Zusammengehen mit sich selbst.