Außerdem daß dieser Inhalt überhaupt das Einfache des Vergänglichen ist, ist er auch bestimmter, in sich verschiedener Inhalt. Er ist die Reflexion der Erscheinung, des negativen Daseyns, in sich, enthält also die Bestimmtheit wesentlich. Die Erscheinung aber ist die seyende vielfache Verschiedenheit, die sich in unwesentlicher Mannigfaltigkeit herumwirft; ihr reflektirter Inhalt dagegen ist ihre Mannigfaltigkeit auf den einfachen Unterschied reducirt. Der bestimmte wesentliche Inhalt ist nämlich näher, nicht nur bestimmt überhaupt, sondern als das Wesentliche der Erscheinung die vollständige Bestimmtheit; eines und sein Anderes. In der Erscheinung hat jedes dieser beiden sein Bestehen so in dem Andern, daß es zugleich nur in dessen Nichtbestehen ist. Dieser Widerspruch hebt sich auf; und die Reflexion desselben in sich, ist die Identität ihres beiderseitigen Bestehens, daß das Gesetztseyn des einen auch das Gesetztseyn des Andern ist. Sie machen Ein Bestehen aus, zugleich als verschiedener, gegen einander gleichgültiger Inhalt. In der wesentlichen Seite der Erscheinung ist somit das Negative des unwesentlichen Inhalts, sich aufzuheben, in die Identität zurückgegangen; er ist ein gleichgültiges Bestehen, welches nicht das Aufgehobenseyn, sondern vielmehr das Bestehen des Andern ist.

Diese Einheit ist das Gesetz der Erscheinung.

2. Das Gesetz ist also das Positive der Vermittelung des Erscheinenden. Die Erscheinung ist zunächst die Existenz als die negative Vermittelung mit sich, so daß das Existirende durch sein eigenes Nichtbestehen, durch ein Anderes, und wieder durch das Nichtbestehen dieses Andern mit sich vermittelt ist. Darin ist enthalten erstens das bloße Scheinen und das Verschwinden beider, die unwesentliche Erscheinung; zweitens auch das Bleiben oder das Gesetz; denn jedes der beiden existirt in jenem Aufheben des Andern; und ihr Gesetztseyn als ihre Negativität ist zugleich das identische, positive Gesetztseyn beider.

Dieß bleibende Bestehen, welches die Erscheinung im Gesetze hat, ist somit, wie es sich bestimmt hat, erstlich entgegengesetzt der Unmittelbarkeit des Seyns, welche die Existenz hat. Diese Unmittelbarkeit ist zwar an sich die reflektirte, nämlich der in sich zurückgegangene Grund; aber in der Erscheinung ist nun diese einfache Unmittelbarkeit von der reflektirten unterschieden, welche im Dinge erst sich zu trennen anfingen. Das existirende Ding ist in seiner Auflösung dieser Gegensatz geworden; das Positive seiner Auflösung ist jene Identität des Erscheinenden als Gesetztseyns mit sich in seinem andern Gesetztseyn.—Zweitens ist diese reflektirte Unmittelbarkeit selbst bestimmt als das Gesetztseyn, gegen die seyende Unmittelbarkeit der Existenz. Dieß Gesetztseyn ist nunmehr das Wesentliche, und wahrhaft Positive. Der deutsche Ausdruck Gesetz enthält diese Bestimmung gleichfalls. In diesem Gesetztseyn liegt die wesentliche Beziehung der beiden Seiten des Unterschiedes, die das Gesetz enthält; sie sind verschiedener gegen einander unmittelbarer Inhalt und sind dieß als die Reflexion des der Erscheinung angehörigen, verschwindenden Inhalts. Als wesentliche Verschiedenheit, sind die Verschiedenen einfache sich auf sich beziehende Inhaltsbestimmungen. Aber ebenso sehr ist keine für sich unmittelbar, sondern jede ist wesentlich Gesetztseyn, oder ist nur, insofern die andere ist.

Drittens Erscheinung und Gesetz haben einen und denselben Inhalt. Das Gesetz ist die Reflexion der Erscheinung in die Identität mit sich; so steht die Erscheinung als das nichtige Unmittelbare dem Insichreflektirten gegenüber, und sie sind nach dieser Form unterschieden. Aber die Reflexion der Erscheinung, wodurch dieser Unterschied ist, ist auch die wesentliche Identität der Erscheinung selbst und ihrer Reflexion, was überhaupt die Natur der Reflexion ist; sie ist das im Gesetztseyn identische mit sich, und gleichgültig gegen jenen Unterschied, welcher die Form oder das Gesetztseyn ist; also ein Inhalt, der sich aus der Erscheinung in das Gesetz kontinuirt, der Inhalt des Gesetzes, und der Erscheinung.

Dieser Inhalt macht hiermit die Grundlage der Erscheinung aus; das Gesetz ist diese Grundlage selbst, die Erscheinung ist derselbe Inhalt, aber enthält noch mehr, nämlich den unwesentlichen Inhalt ihres unmittelbaren Seyns. Auch die Formbestimmung, wodurch die Erscheinung als solche von dem Gesetze unterschieden ist, ist nämlich ein Inhalt und gleichfalls ein vom Inhalte des Gesetzes unterschiedener. Denn die Existenz ist als Unmittelbarkeit überhaupt gleichfalls ein mit sich Identisches der Materie und Form, das gegen seine Formbestimmungen gleichgültig und daher Inhalt ist; sie ist die Dingheit mit ihren Eigenschaften und Materien. Aber sie ist der Inhalt, dessen selbstständige Unmittelbarkeit zugleich nur als ein Nichtbestehen ist. Die Identität desselben mit sich in diesem seinem Nichtbestehen aber ist der andere, wesentliche Inhalt. Diese Identität, die Grundlage der Erscheinung, welche das Gesetz ausmacht, ist ihr eigenes Moment; es ist die positive Seite der Wesentlichkeit, wodurch die Existenz Erscheinung ist.

Das Gesetz ist daher nicht jenseits der Erscheinung, sondern in ihr unmittelbar gegenwärtig; das Reich der Gesetze ist das ruhige Abbild der existirenden oder erscheinenden Welt. Aber vielmehr ist beides Eine Totalität, und die existirende Welt ist selbst das Reich der Gesetze, das als das einfache Identische, zugleich als in dem Gesetztseyn oder in der sich selbstauflösenden Selbstständigkeit der Existenz identisch mit sich ist. Die Existenz geht in das Gesetz als in ihren Grund zurück; die Erscheinung enthält dieß Beides, den einfachen Grund, und die auflösende Bewegung des erscheinenden Universums, deren Wesentlichkeit er ist.

3. Das Gesetz ist also die wesentliche Erscheinung; es ist die Reflexion derselben in sich in ihrem Gesetztseyn, der identische Inhalt seiner und der unwesentlichen Existenz. Erstlich ist nun diese Identität des Gesetzes mit seiner Existenz nur erst die unmittelbare, einfache Identität, und das Gesetz ist gleichgültig gegen seine Existenz; die Erscheinung hat noch einen andern Inhalt gegen den Inhalt des Gesetzes. Jener ist zwar der unwesentliche, und das Zurückgehen in diesen; aber für das Gesetz ist er ein Erstes, das nicht durch dieses gesetzt ist; er ist daher als Inhalt äußerlich mit dem Gesetze verbunden. Die Erscheinung ist eine Menge näherer Bestimmungen, die dem Diesen oder dem Konkreten angehören und nicht im Gesetze enthalten, sondern durch ein Anderes bestimmt sind. —Zweitens das, was die Erscheinung von dem Gesetze Verschiedenes enthält, bestimmte sich als ein Positives oder als ein anderer Inhalt; aber es ist wesentlich ein Negatives; es ist die Form und ihre Bewegung als solche, die der Erscheinung zukommt. Das Reich der Gesetze ist der ruhige Inhalt der Erscheinung; diese ist derselbe aber sich im unruhigen Wechsel und als die Reflexion in anderes darstellend. Sie ist das Gesetz als die negative sich schlechthin verändernde Existenz, die Bewegung des Übergehens in Entgegengesetzte, des sich Aufhebens und des Zurückgehens in die Einheit. Diese Seite der unruhigen Form oder der Negativität enthält das Gesetz nicht; die Erscheinung ist daher gegen das Gesetz die Totalität, denn sie enthält das Gesetz, aber auch noch mehr, nämlich das Moment der sich selbst bewegenden Form.—Dieser Mangel ist drittens am Gesetze so vorhanden, daß dessen Inhalt nur erst ein verschiedener, damit ein gegen sich gleichgültiger ist; daher die Identität seiner Seiten miteinander nur erst eine unmittelbare und damit innere, oder noch nicht nothwendige ist. Im Gesetze sind zwei Inhaltsbestimmungen als wesentlich verbunden (z.B. im Gesetze der Bewegung des Falls die Raumgröße und die Zeitgröße; die durchloffenen Räume verhalten sich wie die Quadrate der verflossenen Zeiten); sie sind verbunden; diese Beziehung ist nur erst eine unmittelbare. Sie ist daher gleichfalls nur erst eine gesetzte, wie in der Erscheinung das Unmittelbare überhaupt die Bedeutung des Gesetztseyns erhalten bat. Die wesentliche Einheit der beiden Seiten des Gesetzes wäre ihre Negativität, daß nämlich die eine an ihr selbst ihre andere enthielte; aber diese wesentliche Einheit ist noch nicht am Gesetze hervorgetreten. (—So ist es nicht im Begriffe des im Falle durchloffenen Raumes enthalten, daß ihm die Zeit als Quadrat entspricht. Weil der Fall eine sinnliche Bewegung ist, ist er die Beziehung von Zeit und Raum; aber erstens liegt es in der Bestimmung der Zeit selbst nicht,—d. h. wie die Zeit nach ihrer Vorstellung genommen wird, daß sie sich auf den Raum bezieht, und umgekehrt; man sagt, man könne sich die Zeit sehr wohl ohne den Raum und den Raum ohne die Zeit vorstellen; das eine tritt also äußerlich zu dem andern hinzu, welche äußerliche Beziehung die Bewegung ist. Zweitens ist die nähere Bestimmung gleichgültig, nach welchen Größen sich in der Bewegung Raum und Zeit zu einander verhalten. Das Gesetz hierüber wird aus der Erfahrung erkannt; insofern ist es nur unmittelbar; es erfordert noch einen Beweis, d. h. eine Vermittelung, für das Erkennen, daß das Gesetz nicht nur Statt hat, sondern nothwendig ist; diesen Beweis und seine objektive Nothwendigkeit enthält das Gesetz als solches nicht.—) Das Gesetz ist daher nur die positive Wesentlichkeit der Erscheinung, nicht ihre negative, nach welcher die Inhaltsbestimmungen Momente der Form sind, als solche in ihr Anderes übergehen, und an ihnen selbst ebenso sehr nicht sie, sondern ihr anderes sind. Im Gesetze ist also zwar das Gesetztseyn der einen Seite desselben das Gesetztseyn der andern; aber ihr Inhalt ist gleichgültig gegen diese Beziehung, er enthält nicht an ihm selbst dieß Gesetztseyn. Das Gesetz ist daher wohl die wesentliche Form, aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflektirte, reale Form.

B. Die erscheinende und die an-sich-seynede Welt.

I. Die existirende Welt erhebt sich ruhig zu einem Reiche von Gesetzen; der nichtige Inhalt ihres mannigfaltigen Daseyns hat in einem Andern sein Bestehen; sein Bestehen ist daher seine Auflösung. Aber in diesem Andern geht das Erscheinende auch mit sich selbst zusammen; so ist die Erscheinung in ihrem Wandel auch ein Bleiben, und ihr Gesetztseyn ist Gesetz. Das Gesetz ist diese einfache Identität der Erscheinung mit sich; daher die Grundlage, nicht der Grund derselben; denn es ist nicht die negative Einheit der Erscheinung; sondern als ihre einfache Identität, die unmittelbare als abstrakte Einheit, neben welcher daher auch der andre Inhalt derselben Statt hat. Der Inhalt ist dieser, hängt in sich zusammen, oder hat seine negative Reflexion innerhalb seiner selbst. Er ist in ein anderes reflektirt; dieß Andere ist selbst eine Existenz der Erscheinung; die erscheinenden Dinge haben ihre Gründe und Bedingungen an andern erscheinenden Dingen.