Die Substanz ist Macht, und in sich reflektirte nicht bloß übergehende, sondern die Bestimmungen setzende und von sich unterscheidende Macht. Als in ihrem Bestimmen sich auf sich selbst beziehend ist sie selbst das, was sie als negatives setzt oder zum Gesetztseyn macht. Dieses ist somit überhaupt die aufgehobene Substantialität, das nur Gesetzte, die Wirkung; die für sich seyende Substanz aber ist die Ursache.

Dieß Kausalitätsverhältniß ist zunächst nur dieß Verhältniß von Ursache und Wirkung; so ist es das formelle Kausalitäts-Verhältniß.

a. Die formelle Kausalität.

1. Die Ursache ist das Ursprüngliche gegen die Wirkung.—Die Substanz ist als Macht das Scheinen, oder hat Accidentalität. Aber sie ist als Macht ebenso sehr Reflexion-in-sich in ihrem Scheine; so legt sie ihr Übergehen aus, und dieß Scheinen ist bestimmt als Schein, oder die Accidenz ist gesetzt, als das, daß sie nur ein Gesetztes sey. —Die Substanz geht aber in ihrem Bestimmen nicht von der Accidentalität aus, als ob diese voraus ein Anderes wäre, und nun erst als Bestimmtheit gesetzt würde, son dern beides ist Eine Aktuosität. Die Substanz, als Macht bestimmt sich; aber dieß Bestimmen ist unmittelbar selbst das Aufheben des Bestimmens und die Rückkehr. Sie bestimmt sich,—sie, das Bestimmende ist so das Unmittelbare, und das selbst schon Bestimmte;—indem sie sich bestimmt, setzt sie also dieß schon Bestimmte als bestimmt; hat so das Gesetztseyn aufgehoben, und ist in sich zurückgekehrt.—Umgekehrt ist diese Rückkehr, weil sie die negative Beziehung der Substanz auf sich ist, selbst ein Bestimmen oder Abstoßen ihrer von sich; durch diese Rückkehr wird das Bestimmte, von dem sie anzufangen und es als vorgefundenes Bestimmtes nun als solches zu setzen scheint.—So ist die absolute Actuosität Ursache;—die Macht der Substanz in ihrer Wahrheit als Manifestation, die das, was an sich ist, die Accidenz, die das Gesetztseyn ist, unmittelbar im Werden derselben auch auslegt, sie setzt als Gesetztseyn; die Wirkung.—Diese ist also erstlich dasselbe, was die Accidentalität des Substantialitäts-Verhältnisses ist, nämlich die Substanz als Gesetztseyn; aber zweitens ist die Accidenz als solche substantiell nur durch ihr Verschwinden, als Übergehendes; als Wirkung aber ist sie das Gesetztseyn als mit sich identisch; die Ursache ist in der Wirkung als ganze Substanz manifestirt, nämlich als an dem Gesetztseyn selbst als solchem in sich reflektirt.

2. Diesem in sich reflektirten Gesetztseyn, dem Bestimmten als Bestimmten, steht die Substanz als nicht gesetztes Ursprüngliches gegenüber. Weil sie als absolute Macht Rückkehr in sich, aber diese Rückkehr selbst Bestimmen ist, so ist sie nicht mehr bloß das An-sich ihrer Accidenz, sondern ist auch gesetzt als dieß Ansichseyn. Die Substanz hat daher erst als Ursache Wirklichkeit. Aber diese Wirklichkeit, daß ihr Ansichseyn, ihre Bestimmtheit im Substantialitäts-Verhältnisse, nunmehr als Bestimmtheit gesetzt ist, ist die Wirkung; die Substanz hat daher die Wirklichkeit, die sie als Ursache hat, nur in ihrer Wirkung.—Dieß ist die Nothwendigkeit, welche die Ursache ist.—Sie ist die wirkliche Substanz, weil die Substanz als Macht sich selbst bestimmt; aber ist zugleich Ursache, weil sie diese Bestimmtheit auslegt oder als Gesetztseyn setzt; so setzt sie ihre Wirklichkeit als das Gesetztseyn oder als die Wirkung. Diese ist das Andere der Ursache, das Gesetztseyn gegen das Ursprüngliche und durch dieses vermittelt. Aber die Ursache hebt als Nothwendigkeit ebenso dieß ihr Vermitteln auf, und ist in dem Bestimmen ihrer selbst als das ursprünglich sich auf sich beziehende gegen das Vermittelte, die Rückkehr in sich; denn das Gesetztseyn ist als Gesetztseyn bestimmt, somit identisch mit sich; die Ursache ist daher erst in ihrer Wirkung das wahrhaft Wirkliche und mit sich Identische.—Die Wirkung ist daher nothwendig, weil sie eben Manifestation der Ursache, oder diese Nothwendigkeit ist, welche die Ursache ist.—Nur als diese Nothwendigkeit ist die Ursache selbst bewegend, aus sich anfangend, ohne von einem Andern sollicitirt zu werden, und selbstständige Quelle des Hervorbringens aus sich;—sie muß wirken, ihre Ursprünglichkeit ist dieß, daß ihre Reflexion-in-sich bestimmendes Setzen und umgekehrt, beides eine Einheit ist.

Die Wirkung enthält daher überhaupt nichts, was nicht die Ursache enthält. Umgekehrt enthält die Ursache nichts, was nicht in ihrer Wirkung ist. Die Ursache ist nur Ursache, insofern sie eine Wirkung hervorbringt; und die Ursache ist nichts als diese Bestimmung, eine Wirkung zu haben, und die Wirkung nichts, als dieß, eine Ursache zu haben. In der Ursache als solcher selbst liegt ihre Wirkung, und in der Wirkung die Ursache; insofern die Ursache noch nicht wirkte, oder insofern sie aufgehört hätte zu wirken, so wäre sie nicht Ursache; —und die Wirkung, insofern ihre Ursache verschwunden ist, ist nicht mehr Wirkung, sondern eine gleichgültige Wirklichkeit.-3. In dieser Identität der Ursache und Wirkung ist nun die Form, wodurch sie als das an sich seyende und als das Gesetztseyn sich unterscheiden, aufgehoben. Die Ursache erlischt in ihrer Wirkung; damit ist ebenso die Wirkung erloschen, denn sie ist nur die Bestimmtheit der Ursache. Diese in der Wirkung erloschene Kausalität ist somit eine Unmittelbarkeit, welche gegen das Verhältniß von Ursache und Wirkung gleichgültig ist, und es äußerlich an ihr hat.

b. Das bestimmte Kausalitätsverhältniß.

1. Die Identität der Ursache in ihrer Wirkung mit sich ist das Aufheben ihrer Macht und Negativität, daher die gegen die Formunterschiede gleichgültige Einheit, der Inhalt.—Er ist daher nur an sich auf die Form, hier die Kausalität, bezogen. Sie sind somit als verschieden gesetzt, und die Form gegen den Inhalt eine selbst nur unmittelbar wirkliche, eine zufällige Kausalität.

Ferner der Inhalt so als bestimmtes, ist ein verschiedener Inhalt an ihm selbst; und die Ursache ist ihrem Inhalte nach bestimmt, damit ebenso die Wirkung.—Der Inhalt, da das Reflektirtseyn hier auch unmittelbare Wirklichkeit ist, ist insofern wirkliche, aber die endliche Substanz.

Dieß ist nunmehr das Kausalitäts-Verhältniß in seiner Realität und Endlichkeit. Als formell ist es das unendliche Verhältniß der absoluten Macht, deren Inhalt die reine Manifestation oder Nothwendigkeit ist. Als endliche Kausalität hingegen hat es einen gegebenen Inhalt, und verläuft sich als ein äußerlicher Unterschied an diesem Identischen, das in seinen Bestimmungen eine und dieselbe Substanz ist.