Mit der Wirkung ist es unmittelbar der nämliche Fall, oder vielmehr der unendliche Progreß von Wirkung zu Wirkung ist ganz und dasselbe was der Regreß von Ursache zu Ursache ist. In diesem wurde die Ursache zur Wirkung, welche wieder eine andere Ursache hat; ebenso wird umgekehrt die Wirkung zur Ursache, die wieder eine andere Wirkung hat.—Die betrachtete bestimmte Ursache fängt von einer Äußerlichkeit an, und kehrt in ihrer Wirkung nicht als Ursache in sich zurück, sondern verliert vielmehr die Kausalität darin. Aber umgekehrt kommt die Wirkung an ein Substrat, welches Substanz, ursprünglich sich auf sich beziehendes Bestehen ist; an ihm wird daher dieß Gesetztseyn zum Gesetztseyn; das heißt, diese Substanz, indem eine Wirkung in ihr gesetzt wird, verhält sich als Ursache. Aber jene erste Wirkung, das Gesetztseyn, das an sie äußerlich kommt, ist ein Anderes als die zweite, die von ihr hervorgebracht wird; denn diese zweite ist bestimmt, als ihre Reflexion-in-sich, jene aber als eine Äußerlichkeit an ihr.—Aber weil die Kausalität hier die sich selbst äußerliche Ursachlichkeit ist, so kehrt sie auch ebenso sehr in ihrer Wirkung nicht in sich zurück; wird sich darin äußerlich, ihre Wirkung wird wieder Gesetztseyn an einem Substrate,—als einer andern Substanz, die aber ebenso es zum Gesetztseyn macht, oder sich als Ursache manifestirt, ihre Wirkung wieder von sich abstößt und so fort in das Schlecht-Unendliche.

3. Es ist nun zu sehen, was durch die Bewegung des bestimmten Kausalitäts-Verhältnisses geworden ist.—Die formelle Kausalität erlischt in der Wirkung; dadurch ist das Identische dieser beiden Momente geworden; aber damit nur als an sich die Einheit von Ursache und Wirkung, woran die Formbeziehung äußerlich ist.—Dieß Identische ist dadurch auch unmittelbar nach den beiden Bestimmungen der Unmittelbarkeit, erstens als Ansichseyn, ein Inhalt, an dem die Kausalität sich äußerlich verläuft; zweitens als ein existirendes Substrat, dem die Ursache und die Wirkung inhäriren, als unterschiedene Formbestimmungen. Diese sind darin an sich eins, aber jede ist um dieses Ansichseyns oder der Äußerlichkeit der Form willen sich selbst äußerlich, somit in ihrer Einheit mit der andern auch als andre gegen sie bestimmt. Daher hat zwar die Ursache eine Wirkung, und ist zugleich selbst Wirkung; und die Wirkung hat nicht nur eine Ursache, sondern ist auch selbst Ursache. Aber die Wirkung, welche die Ursache hat, und die Wirkung, die sie ist;—ebenso die Ursache, welche die Wirkung hat, und die Ursache, die sie ist, sind verschieden.

Durch die Bewegung des bestimmten Kausalitätsverhältnisses ist aber nun dieß geworden, daß die Ursache nicht nur in der Wirkung erlischt, und damit auch die Wirkung, wie in der formellen Kausalität, sondern daß die Ursache in ihrem Erlöschen, in der Wirkung wieder wird, daß die Wirkung in Ursache verschwindet, aber in ihr ebenso wieder wird. Jede dieser Bestimmungen hebt sich in ihrem Setzen auf, und setzt sich in ihrem Aufheben; es ist nicht ein äußerliches Übergehen der Kausalität von einem Substrat an ein anderes vorhanden, sondern dieß Anderswerden derselben ist zugleich ihr eigenes Setzen. Die Kausalität setzt also sich selbst voraus oder bedingt sich. Die vorher nur an sich seyende Identität, das Substrat, ist daher nunmehr bestimmt als Voraussetzung oder gesetzt gegen die wirkende Kausalität, und die vorhin dem Identischen nur äußerliche Reflexion steht nun im Verhältnisse zu demselben.

c. Wirkung und Gegenwirkung.

Die Kausalität ist voraussetzendes Thun. Die Ursache ist bedingt; sie ist die negative Beziehung auf sich als vorausgesetztes, als äußerliches Anderes, welches an sich aber nur an sich die Kausalität selbst ist. Es ist, wie sich ergeben hat, die substantielle Identität, in welche die formelle Kausalität übergeht, die sich nunmehr gegen dieselbe als ihr Negatives bestimmt hat. Oder es ist dasselbe, was die Substanz des Kausalitätsverhältnisses, aber welcher die Macht der Accidentalität als selbstsubstantielle Thätigkeit gegenüber steht.—Es ist die passive Substanz.—Passiv ist das Unmittelbare, oder Ansichseyende, das nicht auch für sich ist;—das reine Seyn oder das Wesen, das nur in dieser Bestimmtheit der abstrakten Identität mit sich ist.—Der passiven steht die als negativ sich auf sich beziebende, die wirkende Substanz gegenüber. Sie ist die Ursache, insofern sie sich in der bestimmten Kausalität durch die Negation ihrer selbst, aus der Wirkung wiederhergestellt hat, das in seinem Andersseyn oder als Unmittelbares sich wesentlich als setzend verhält, und durch seine Negation sich mit sich vermittelt. Die Kausalität hat deswegen hier kein Substrat mehr, dem sie inhärirte und ist nicht Formbestimmung gegen diese Identität sondern selbst die Substanz, oder das Ursprüngliche ist nur die Kausalität.—Das Substrat ist die passive Substanz, die sie sich vorausgesetzt hat.

Diese Ursache wirkt nun; denn sie ist die negative Macht auf sich selbst; zugleich ist sie ihr Vorausgesetztes; so wirkt sie auf sich als auf ein Anderes, auf die passive Substanz.—Somit hebt sie erstlich das Andersseyn derselben auf; und kehrt in ihr in sich zurück; zweitens bestimmt sie dieselbe, sie setzt dieß Aufheben ihres Andersseyns oder die Rückkehr in sich als eine Bestimmtheit. Dieß Gesetztseyn, weil es zugleich ihre Rückkehr in sich ist, ist zunächst ihre Wirkung. Aber umgekehrt weil sie als voraussetzend sich selbst als ihr Anderes bestimmt, so setzt sie die Wirkung in der andern, der passiven Substanz.—Oder weil die passive Substanz selbst das Gedoppelte ist, nämlich ein selbstständiges Anderes, und zugleich ein Vorausgesetztes und an sich schon mit der wirkenden Ursache Identisches, so ist das Wirken von dieser selbst ein Gedoppeltes; es ist beides in Einem, das Aufheben ihres Bestimmtseyns, nämlich ihrer Bedingung, oder das Aufheben der Selbstständigkeit der passiven Substanz;—und daß sie ihre Identität mit derselben aufhebt, somit sich voraus oder als Anderes setzt.—Durch das letztere Moment wird die passive Substanz erhalten; jenes erste Aufheben derselben erscheint in Beziehung hierauf zugleich auch so, daß nur einige Bestimmungen an ihr aufgehoben werden und die Identität ihrer mit der ersten in der Wirkung äußerlich an ihr geschieht.

Insofern leidet sie Gewalt.—Die Gewalt ist die Erscheinung der Macht, oder die Macht als Äußerliches. Äußerliches ist aber die Macht, nur insofern die ursachliche Substanz in ihrem Wirken, d. h. im Setzen ihrer selbst zugleich voraussetzend ist, d. h. sich selbst als aufgehobenes setzt. Umgekehrt ist daher ebenso sehr das Thun der Gewalt, ein Thun der Macht. Es ist nur ein von ihr selbst vorausgesetztes Anderes, auf welches die gewaltige Ursache wirkt, ihre Wirkung auf dasselbe ist negative Beziehung auf sich, oder die Manifestation ihrer selbst. Das Passive ist das Selbstständige, das nur ein Gesetztes ist; ein in sich selbst Gebrochenes,—eine Wirklichkeit, welche Bedingung ist und zwar die Bedingung nunmehr in ihrer Wahrheit nämlich eine Wirklichkeit, welche nur eine Möglichkeit ist, oder umgekehrt ein Ansichseyn, das nur die Bestimmtheit des Ansichseyns, nur passiv ist. Demjenigen daher, dem Gewalt geschieht, ist es nicht nur möglich, Gewalt anzuthun, sondern sie muß ihm auch angethan werden; was Gewalt über das Andere hat, hat sie nur, weil es die Macht desselben ist, die sich darin und das Andere manifestirt. Die passive Substanz wird durch die Gewalt nur gesetzt, als das was sie in Wahrheit ist, nämlich weil sie das einfache Positive oder unmittelbare Substanz ist, eben darum nur ein Gesetztes zu seyn; das Voraus, das sie als Bedingung ist, ist der Schein der Unmittelbarkeit, den die wirkende Kausalität ihr abstreift.

Der passiven Substanz wird daher durch die Einwirkung einer andern Gewalt nur ihr Recht angethan. Was sie verliert, ist jene Unmittelbarkeit, die ihr fremde Substantialität. Was sie als ein Fremdes erhält, nämlich als ein Gesetztseyn bestimmt zu werden, ist ihre eigene Bestimmung.

Indem sie nun aber in ihrem Gesetztseyn oder in ihrer eigenen Bestimmung gesetzt wird, wird sie dadurch vielmehr nicht aufgehoben, sondern geht so nur mit sich selbst zusammen, und ist also in ihrem Bestimmtwerden Ursprünglichkeit.—Die passive Substanz wird also einer Seits durch die aktive erhalten oder gesetzt, nämlich insofern diese sich selbst zur aufgehobenen macht;—anderer Seits aber ist es das Thun des Passiven selbst, mit sich zusammenzugehen, und somit sich zum Ursprünglichen und zur Ursache zu machen. Das Gesetztwerden durch ein Anderes und das eigene Werden ist ein und dasselbe.

Hierdurch, daß die passive Substanz nun selbst in Ursache verkehrt ist, wird erstlich die Wirkung in ihr aufgehoben; darin besteht ihre Gegenwirkung überhaupt. Sie ist an sich das Gesetztseyn, als passive Substanz; auch ist das Gesetztseyn durch die andere Substanz in ihr gesetzt worden, insofern sie nämlich die Wirkung derselben an ihr bekam. Ihre Gegenwirkung enthält daher ebenso das Gedoppelte; daß nämlich erstlich was sie an sich ist, gesetzt wird, zweitens als was sie gesetzt wird, sich als ihr Ansichseyn darstellt; sie ist an sich Gesetztseyn, daher erhält sie eine Wirkung an ihr durch die andere; aber dieß Gesetztseyn ist umgekehrt ihr eigenes Ansichseyn, so ist dieß ihre Wirkung, sie selbst stellt sich als Ursache dar.