Näher ist es das Urtheil des Daseyns; welches sich aufgehoben hat; es ist damit das gesetzt, was die Kopula des Urtheils enthält, daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektirte sind. Das Urtheil des Daseyns ist in das Urtheil der Reflexion übergegangen.
B. Das Urtheil der Reflexion.
Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr abstrakte Allgemeinheit, oder einzelne Eigenschaft, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das Zusammennehmen mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen.—Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist eigentlich erst ein bestimmter Inhalt, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist,—wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden. Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder abstrakter, unbestimmter.—Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen können daher dienen: Der Mensch ist sterblich, die Dinge sind vergänglich, dieß Ding ist nützlich, schädlich; Härte, Elasticität der Körper, die Glückseligkeit u. s. f. sind solche eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche aber eine Bestimmung im Verhältnisse, oder eine zusammenfassende Allgemeinheit ist. Diese Allgemeinheit, die sich in der Bewegung des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der Allgemeinheit des Begriffes als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen.—Der Begriff bestimmt das Daseyn zunächst zu Verhältnißbestimmungen, zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz,—so daß wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber in der Erscheinung, und diese relative Natur, oder auch ihr Merkmal, noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist.
Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urtheil der Quantität bestimmt zu werden, wie das Urtheil des Daseyns auch als qualitatives Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die Unmittelbarkeit in diesem nicht nur die seyende, sondern wesentlich auch die vermittelte und abstrakte war, so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß Quantität; diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die äußerlichste der Vermittelung angehörige Bestimmung.
Noch ist über die Bestimmung, wie sie im Reflexions-Urtheile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile des Daseyns die Bewegung derselben sich am Prädikate zeigte, weil dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens am Subjekte, weil dieses Urtheil das reflektirte Ansichseyn zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das Allgemeine oder das Prädikat; es macht daher das zu Grunde Liegende aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist.—Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch indirekt, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als direkte Fortbestimmung.
Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt soll das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat inhärirt in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das Ansichseyende, unter welches jenes Einzelne als ein Accidentelles subsumirt ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch als Urtheil der Inhärenz bestimmt werden können, so sind die Urtheile der Reflexion vielmehr Urtheile der Subsumtion.
a. Das singulare Urtheil.
Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: Das Einzelne ist allgemein; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: Dieses ist ein wesentlich Allgemeines. Jenes seiner allgemeinen Form nach positive Urtheil überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das Ansichseyende ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen: Nicht ein Dieses ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches Ansich hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im partikularen.
b. Das partikulare Urtheil.
Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die Besonderheit. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als wesentliche Einzelnheit bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht einfache, abstrakte Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist daher: Einige Diese, oder eine besondere Menge von Einzelnen.