Dasselbe war wesentlich Urtheil der Subsumtion. Das Prädikat war als das ansichseyende Allgemeiner gegen sein Subjekt bestimmt; seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnißbestimmung oder auch als Merkmal genommen werden;—eine Bestimmung, nach welcher das Subjekt nur eine wesentliche Erscheinung ist. Aber zur objektiven Allgemeinheit bestimmt, hört es auf, unter solche Verhältnißbestimmung, oder zusammenfassende Reflexion subsumirt zu seyn; solches Prädikat ist gegen dies Allgemeinheit vielmehr ein Besonderes. Das Verhältniß von Subjekt und Prädikat hat sich somit umgekehrt, und das Urtheil sich insofern zunächst aufgehoben.

Diese Aufhebung des Urtheils fällt mit dem zusammen, was die Bestimmung der Kopula wird, die wir noch zu betrachten haben; die Aufhebung der Urtheilsbestimmungen und ihr Übergang in die Kopula ist dasselbe.—Insofern nämlich das Subjekt sich in die Allgemeinheit erhoben hat, ist es in dieser Bestimmung dem Prädikate gleich geworden, welches als die reflektirte Allgemeinheit auch die Besonderheit in sich begreift; Subjekt und Prädikat sind daher identisch, d. i. sie sind in die Kopula zusammengegangen. Diese Identität ist die Gattung, oder an und für sich seyende Natur eines Dings. Insofern dieselbe also sich wieder in ein Urtheil dirimirt, ist es die innere Natur, wodurch sich Subjekt und Prädikat auf einander beziehen:—eine Beziehung der Nothwendigkeit, worin jene Urtheilsbestimmungen nur unwesentliche Unterschiede sind. Was allen Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur der Gattung zu,—ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, daß das Subjekt z.B. alle Menschen, seine Formbestimmung abstreift, und der Mensch dafür zu sagen ist. —Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grundlage eines neuen Urtheils aus;—des Urtheils der Nothwendigkeit.

C. Das Urtheil der Nowthwendigkeit.

Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat, ist, wie sich ergeben, die an- und fürsichseyende oder objektive Allgemeinheit, der in der Sphäre des Wesens die Substantialität entspricht. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, daß sie dem Begriffe angehört, und dadurch nicht nur die innere, sondern auch die gesetzte Nothwendigkeit ihrer Bestimmungen, oder daß der Unterschied ihr immanent ist, wogegen die Substanz den ihrigen nur in ihren Accidenzen, nicht aber als Princip in sich selbst hat.

Im Urtheil ist nun diese objektive Allgemeinheit gesetzt; somit erstlich mit dieser ihrer wesentlichen Bestimmtheit, als ihr immanent, zweitens als von ihr als Besonderheit verschieden, von der jene Allgemeinheit die substantielle Grundlage ausmacht. Sie ist auf diese Weise als Gattung und Art bestimmte.

a. Das kategorische Urtheil.

Die Gattung theilt sich, oder stößt sich wesentlich in Arten ab; sie ist Gattung, nur insofern sie Arten unter sich begreift; die Art ist Art nur, insofern sie einer Seits in Einzelnen existirt, anderer Seits in der Gattung eine höhere Allgemeinheit ist.—Das kategorische Urtheil hat nun eine solche Allgemeinheit zum Prädikate, an dem das Subjekt seine immanente Natur hat. Es ist aber selbst das erste oder unmittelbare Urtheil der Nothwendigkeit; daher die Bestimmtheit des Subjekts, wodurch es gegen die Gattung oder Art ein Besonderes oder Einzelnes ist, insofern der Unmittelbarkeit äußerlicher Existenz angehört.—Die objektive Allgemeinheit aber hat ebenso hier nur erst ihre unmittelbare Partikularisation; einer Seits ist sie darum selbst eine bestimmte, gegen welche es höhere Gattungen giebt;—anderer Seits ist sie nicht gerade die nächste, d. h. deren Bestimmtheit nicht gerade das Princip der specifischen Besonderheit des Subjekts ist. Was aber daran nothwendig ist, ist die substantielle Identität des Subjekts und Prädikates, gegen welche das Eigene, wodurch sich jenes von diesem unterscheidet, nur als ein unwesentliches Gesetztseyn, —oder auch nur ein Namen ist; das Subjekt ist in seinem Prädikate in sein An- und Fürsichseyn reflektirt.—Ein solches Prädikat sollte mit den Prädikaten der bisherigen Urtheile nicht zusammengestellt werden; wenn z.B. die Urtheile:

die Rose ist roth,

die Rose ist eine Pflanze,

oder: dieser Ring ist gelb,