Das Urtheil ist darum nur erst assertorisch; seine Bewährung ist eine subjektive Versicherung. Daß Etwas gut oder schlecht, richtig, passend oder nicht u. s. f. ist, hat seinen Zusammenhang in einem äußern Dritten. Daß er aber äußerlich gesetzt ist, ist dasselbe, daß er nur erst an sich oder innerlich ist.—Wenn Etwas gut oder schlecht u. s. f. ist, wird daher wohl Niemand meinen, daß es nur im subjektiven Bewußtseyn etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht, oder daß gut und schlecht, richtig, passend u. s. f. nicht Prädikate der Gegenstände selbst seyen. Das bloß Subjektive der Assertion dieses Urtheils besteht also darin, daß der an sich seyende Zusammenhang des Subjekts und Prädikats noch nicht gesetzt, oder was dasselbe ist, daß er nur äußerlich ist; die Kopula ist noch ein unmittelbares, abstraktes Seyn.

Der Versicherung des assertorischen Urtheils steht daher mit eben dem Rechte die entgegengesetzte gegenüber. Wenn versichert wird: Diese Handlung ist gut; so hat die entgegengesetzte: Diese Handlung ist schlecht, noch gleiche Berechtigung.—Oder an sich betrachtet, weil das Subjekt des Urtheils unmittelbares Einzelnes ist, hat es in dieser Abstraktion noch die Bestimmtheit nicht an ihm gesetzt, welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist so noch ein Zufälliges, ebenso wohl dem Begriffe zu entsprechen, oder auch nicht. Das Urtheil ist daher wesentlich problematisch.

b. Das problematische Urtheil.

Das problematische Urtheil ist das assertorische, insofern dieses ebenso wohl positiv als negativ genommen werden muß.—Nach dieser qualitativen Seite ist das partikulare Urtheil gleichfalls ein problematisches; denn es gilt ebenso sehr positiv als negativ; —ingleichen ist am hypothetischen Urtheil das Seyn des Subjekts und Prädikats problematisch;—auch durch sie ist es gesetzt, daß das singulare und das kategorische Urtheil noch etwas bloß Subjektives ist. Im problematischen Urtheile als solchem ist aber dieß Setzen immanenter als in den erwähnten Urtheilen, weil in jenem der Inhalt des Prädikats die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist, hier hiermit die Bestimmung des Unmittelbaren als eines Zufälligen selbst vorhanden ist.

Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat mit einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht, und die Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula. Für das Prädikat kann daraus keine Bestimmung hervorgehen, denn es ist schon die objektive, konkrete Allgemeinheit. Das Problematische geht also die Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als Zufälligkeit bestimmt wird.—Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des Subjekts zu abstrahiren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur ein Allgemeines; Das Prädikat enthält eben dieß, daß der Begriff des Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt seyn soll.—Es kann nicht gesagt werden: Das Haus oder ein Haus ist gut, sondern: je nachdem es beschaffen ist.—Das Problematische des Subjekts an ihm selbst macht seine Zufälligkeit als Moment aus; die Subjektivität der Sache, ihrer objektiven Natur oder ihrem Begriffe gegenüber gestellt, die bloße Art und Weise, oder die Beschaffenheit. Somit ist das Subjekt selbst in seine Allgemeinheit oder objektive Natur, sein Sollen, und in die besondere Beschaffenheit des Daseyns unterschieden. Hiermit enthält es den Grund, ob es so ist, wie es seyn soll. Auf diese Weise ist es mit dem Prädikate ausgeglichen.—Die Negativität des Problematischen, insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des Subjekts gerichtet ist, heißt hiernach nur diese ursprüngliche Theilung desselben, welches an sich schon als Einheit des Allgemeinen und Besondern ist, in diese seine Momente;—eine Theilung, welche das Urtheil selbst ist.

Es kann noch die Bemerkung gemacht werden, daß jede der beiden Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit, dessen Subjektivität genannt werden könne. Der Begriff ist das in sich gegangene allgemeine Wesen einer Sache, ihre negative Einheit mit sich selbst; diese macht ihre Subjektivität aus. Aber eine Sache ist auch wesentlich zufällig, und hat eine äußerliche Beschaffenheit; diese heißt ebenso sehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität gegenüber. Die Sache selbst ist eben dieß, daß ihr Begriff als die negative Einheit seiner selbst seine Allgemeinheit negirt, und in die Äußerlichkeit der Einzelnheit sich heraussetzt.—Als dieses Gedoppelte ist das Subjekt des Urtheils hier gesetzt; jene entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität sind ihrer Wahrheit nach in einem.—Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst problematisch geworden, daß es die unmittelbare Bestimmtheit, welche es im unmittelbaren Urtheile hatte, und seinen bestimmten Gegensatz gegen das Prädikat verloren hat.—Jene auch in dem Raisonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende entgegengesetzte Bedeutung des Subjektiven könnte für sich wenigstens darauf aufmerksam machen, daß es in einer derselben keine Wahrheit hat. Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon, daß jede einzeln für sich einseitig ist.

Das Problematische, so als Problematisches der Sache, die Sache mit ihrer Beschaffenheit, gesetzt, so ist das Urtheil selbst nicht mehr problematisch, sondern apodiktisch.

c. Das apodiktische Urtheil.

Das Subjekt des apodiktischen Urtheils (das Haus so und so beschaffen ist gut, die die Handlung so und so beschaffen ist recht) hat an ihm erstens das Allgemeine, was es seyn soll, zweitens seine Beschaffenheit; diese enthält den Grund, warum dem ganzen Subjekt ein Prädikat des Begriffurtheils zukommt oder nicht, d. i. ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht.—Dieses Urtheil ist nun wahrhaft objektiv; oder es ist die Wahrheit des Urtheils überhaupt. Subjekt und Prädikat entsprechen sich, und haben denselben Inhalt, und dieser Inhalt ist selbst die gesetzte konkrete Allgemeinheit; er enthält nämlich die zwei Momente, das objektive Allgemeine oder die Gattung, und das Vereinzelnte. Es ist hier also das Allgemeine, welches es selbst ist, und durch sein Gegentheil sich kontinuirt, und als Einheit mit diesem erst Allgemeines ist.—Ein solches Allgemeines, wie das Prädikat: gut, passend, richtig u. s. w., hat ein Sollen zu Grunde liegen, und enthält das Entsprechen des Daseyns zugleich; nicht jenes Sollen oder die Gattung für sich, sondern dieß Entsprechen ist die Allgemeinheit, welche das Prädikat des apodiktischen Urtheils ausmacht.

Das Subjekt enthält gleichfalls diese beiden Momente in unmittelbarer Einheit als die Sache. Es ist aber die Wahrheit derselben, daß sie in sich gebrochen ist in ihr Sollen und ihr Seyn; dieß ist das absolute Urtheil über alle Wirklichkeit.—Daß diese ursprüngliche Theilung, welche die Allmacht des Begriffes ist, ebenso sehr Rückkehr in seine Einheit und absolute Beziehung des Sollens und Seyns aufeinander ist, macht das Wirkliche zu einer Sache; ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität, macht die Seele der Sache aus.