A ist aber nicht C noch D;

also ist es B.

A ist nicht nur in den beiden Prämissen Subjekt, sondern auch im Schlußsatz. In der ersten ist es allgemeines und in seinem Prädikate die in die Totalität ihrer Arten besonderte allgemeine Sphäre; in der zweiten ist es als Bestimmtes, oder als eine Art; im Schlußsatz ist es als die ausschließende, einzelne Bestimmtheit gesetzt.—Oder auch ist es schon im Untersatze als ausschließende Einzelnheit, und im Schlußsatze als das Bestimmte, was es ist, positiv gesetzt.

Was hiermit überhaupt als das Vermittelte erscheint, ist die Allgemeinheit des A mit der Einzelnheit. Das Vermittelnde aber ist dieses A, welches die allgemeine Sphäre seiner Besonderungen und ein als Einzelnes Bestimmtes ist. Was sie Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Vermittelnden und Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt, der aus diesem Grunde ebenso sehr kein Schluß mehr ist. Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist, enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit. Die Extreme, im Unterschiede von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztseyn, dem keine eigenthümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt.

Dieß noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypothetischen Schluß betrachtet, so war in ihm eine substantielle Identität, als das innere Band der Nothwendigkeit, und eine davon unterschiedene negative Einheit—nämlich die Thätigkeit oder die Form, welche ein Daseyn in ein anderes übersetzte,—vorhanden. Der disjunktive Schluß ist überhaupt in der Bestimmung der Allgemeinheit, seine Mitte ist das A als Gattung und als vollkommen Bestimmtes; durch diese Einheit ist jener vorher innere Inhalt auch gesetzt, und umgekehrt das Gesetztseyn oder die Form ist nicht die äußerliche negative Einheit dagegen ein gleichgültiges Daseyn, sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte. Die ganze Formbestimmung des Begriffs ist in ihrem bestimmten Unterschied und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt.

Dadurch hat sich nun der Formalismus des Schließens, hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes überhaupt aufgehoben. Dieß Formelle oder Subjektive bestand darin daß das Vermittelnde der Extreme, der Begriff als abstrakte Bestimmung, und dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, verschieden ist. In der Vollendung des Schlusses dagegen, worin die objektive Allgemeinheit ebenso sehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist, ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen. Das, was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden, und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten. Die Figuren des Schlusses stellen jede Bestimmtheit des Begriffs einzeln als die Mitte dar, welche zugleich der Begriff als Sollen ist, als Forderung, daß das Vermittelnde seine Totalität sey. Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber stellen die Stufen der Erfüllung oder Konkretion der Mitte dar. In dem formalen Schlusse wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt, daß alle Bestimmtheiten, aber jede einzeln, die Funktion der Vermittelung durchlaufen. In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte als die, die Bestimmungen der Extreme äußerlich zusammenfassende Einheit. Im Schlusse der Nothwendigkeit hat sie sich zur ebenso entwickelten und totalen, als einfachen Einheit bestimmt, und die Form des Schlusses, der in dem Unterschiede der Mitte gegen seine Extreme bestand hat sich dadurch aufgehoben.

Damit ist der Begriff überhaupt realisirt worden; bestimmter hat er eine solche Realität gewonnen, welche Objektivität ist. Die nächste Realität war, daß der Begriff als die in sich negative Einheit sich dirimirt, und als Urtheil seine Bestimmungen in bestimmtem und gleichgültigem Unterschiede setzt, und im Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt. Indem er so noch das Innerliche dieser seiner Äußerlichkeit ist, so wird durch den Verlauf der Schlüssse diese Aueßerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verschiedenen Bestimmungen kehren durch die Vermittelung, in welcher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind, in diese Einheit zurück, und die Äußerlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar, der hiermit ebenso sehr nicht mehr als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist.

Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als Realität betrachtet worden, ist umgekehrt ebenso sehr ein Gesetztseyn. Denn nicht nur in diesem Resultate hat sich als die Wahrheit des Begriffs die Identität seiner Innerlichkeit und Äußerlichkeit dargestellt, sondern schon die Momente des Begriffs im Urtheile bleiben auch in ihrer Gleichgültigkeit gegen einander, Bestimmungen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben. Der Schluß ist Vermittelung, der vollständige Begriff in seinem Gesetztseyn. Seine Bewegung ist das Aufheben dieser Vermittelung, in welcher nichts an und für sich, sondern jedes nur vermittelst eines Andern ist. Das Resultat ist daher eine Unmittelbarkeit, die durch Aufheben der Vermittelung hervorgegangen, ein Seyn, das ebenso sehr identisch mit der Vermittelung und der Begriff ist, der aus und in seinem Andersseyn sich selbst hergestellt hat. Dieß Seyn ist daher eine Sache, die an und für sich ist,—die Objektivität.

Zweiter Abschnitt. Die Objektivität.

Im ersten Buche der objektiven Logik wurde das abstrakte Seyn dargestellt als übergehend in das Daseyn, aber ebenso zurückgehend in das Wesen. Im zweiten zeigt sich das Wesen, daß es sich zum Grunde bestimmt, dadurch in die Existenz tritt und sich zur Substanz realisirt, aber wieder in den Begriff zurückgeht. Vom Begriffe ist nun zunächst gezeigt worden, daß er sich zur Objektivität bestimmt. Es erhellt von selbst, daß dieser letztere Übergang seiner Bestimmung nach dasselbe ist, was sonst in der Metaphysik als der Schluß vom Begriffe, nämlich vom Begriffe Gottes auf sein Daseyn, oder als der sogenannte ontologische Beweis vom Daseyn Gottes vorkam.—Es ist ebenso bekannt, daß der erhabenste Gedanke Deskartes, daß der Gott das ist, dessen Begriff sein Seyn in sich schließt, nachdem er in die schlechte Form des formalen Schlusses, nämlich in die Form jenes Beweises herabgesunken, endlich der Kritik der Vernunft, und dem Gedanken, daß sich das Daseyn nicht aus dem Begriffe herausklauben lasse, unterlegen ist. Einiges diesen Beweis Betreffende ist schon früher beleuchtet worden; im ersten Theile S. 83 ff., indem das Seyn in seinem nächsten Gegensatze dem Nichtseyn verschwunden und als die Wahrheit beider sich das Werden gezeigt hat, ist die Verwechslung bemerklich gemacht worden, wenn bei einem bestimmten Daseyn nicht das Seyn desselben, sondern sein bestimmter Inhalt festgehalten und daher gemeint wird, wenn dieser bestimmte Inhalt, z.B. hundert Thaler, mit einem andern bestimmten Inhalte, z.B. dem Kontexte meiner Wahrnehmung, meinem Vermögenszustand verglichen und dabei ein Unterschied gefunden wird, ob jener Inhalt zu diesem hinzukomme oder nicht,—als ob dann vom Unterschiede des Seyns und Nichtseyns, oder gar vom Unterschiede des Seyns und des Begriffes gesprochen werde. Ferner ist daselbst S. 116 und II. Th. S. 71 die in dem ontologischen Beweise vorkommende Bestimmung eines Inbegriffs aller Realitäten beleuchtet worden.—Den wesentlichen Gegenstand jenes Beweises, den Zusammenhang des Begriffes und des Daseyns, betrifft aber die eben geschlossene Betrachtung des Begriffs und des ganzen Verlaufs, durch den er sich zu Objektivität bestimmt. Der Begriff ist als absolut mit sich identische Negativität das sich selbst Bestimmende; es ist bemerkt worden, daß er schon, indem er sich in der Einzelnheit zum Urtheil entschließt, sich als Reales, Seyendes setzt; diese noch abstrakte Realität vollendet sich in der Objektivität.