Die Thesis der hier zu betrachtenden lautet: die Kausalität nach Gesetzen der Natur ist nicht die einzige, aus welcher die Erscheinungen der Welt insgesammt abgeleitet werden können. Es ist noch eine Kausalität durch Freiheit zu Erklärung derselben anzunehmen nothwendig.
Die Antithesis: Es ist keine Freiheit, sondern Alles in der Welt geschieht lediglich nach Gesetzen der Natur.
Der Beweis geht wie bei den übrigen Antinomien erstens apagogisch zu Werke, es wird das Gegentheil jeder Thesis angenommen; zweitens, um das Widersprechende dieser Annahme zu zeigen, wird umgekehrt das Gegentheil derselben, das ist somit der zu beweisende Satz, angenommen und als geltend vorausgesetzt;—der ganze Umweg des Beweisens konnte daher erspart werden; es besteht in nichts als der assertorischen Behauptung der beiden gegenüberstehenden Sätze.
Zum Beweise der Thesis soll nämlich zuerst angenommen werden: es gebe keine andere Kausalität, als nach Gesetzen der Natur, d. i. nach der Nothwendigkeit des Mechanismus überhaupt, den Chemismus mit eingeschlossen. Dieser Satz widerspreche sich aber darum, weil das Gesetz der Natur gerade darin bestehe, daß ohne hinreichend a priori bestimmte Ursache, welche somit eine absolute Spontaneität in sich enthalte, nichts geschehe;—d. h. die der Thesis entgegengesetzte Annahme ist darum widersprechend, weil sie der Thesis widerspricht.
Zum Behufe des Beweises der Antithesis solle man setzen: es gebe eine Freiheit als eine besondere Art von Kausalität, einen Zustand, mithin auch eine Reihe von Folgen desselben schlechthin anzufangen. Da nun aber ein solches Anfangen einen Zustand voraussetzt, der mit dem vorhergehenden derselben gar keinen Zusammenhang der Kausalität hat, so widerspricht es dem Gesetze der Kausalität, nach welchem allein Einheit der Erfahrung und Erfahrung überhaupt möglich ist;—d. h. die Annahme der Freiheit, die der Antithesis entgegen ist, kann darum nicht gemacht werden, weil sie der Antithesis widerspricht.
Dem Wesen nach kehrt dieselbe Antinomie in der Kritik der teleologischen Urtheilskraft als der Gegensatz wieder, daß Alle Erzeugung materieller Dinge nach bloß mechanischen Gesetzen geschieht und daß einige Erzeugung derselben nach solchen Gesetzen nicht möglich ist. Die kantische Auflösung dieser Antinomie ist dieselbige, wie die allgemeine Auflösung der übrigen; daß nämlich die Vernunft weder den einen noch den andern Satz beweisen könne, weil wir von Möglichkeit der Dinge nach bloß empirischen Gesetzen der Natur kein bestimmendes Princip a priori haben können;—daß daher ferner beide nicht als objektive Sätze, sondern als subjektive Maximen angesehen werden müssen; daß ich einer Seits jederzeit über alle Naturereignisse nach dem Princip des bloßen Natur-Mechanismus reflektiren solle, daß aber dieß nicht hindere, bei gelegentlicher Veranlassung einigen Naturformen nach einer andern Maxime, nämlich nach dem Princip der Endursachen, nachzuspüren;—als ob nun diese zwei Maximen, die übrigens bloß für die menschliche Vernunft nöthig seyn sollen, nicht in demselben Gegensatze wären, in dem sich jene Sätze befinden.—Es ist, wie vorhin bemerkt, auf diesem ganzen Standpunkte dasjenige nicht untersucht, was allein das philosophische Interesse fordert, nämlich welches von beiden Principien an und für sich Wahrheit habe; für diesen Gesichtspunkt aber macht es keinen Unterschied, ob die Principien als objektive, das heißt hier äußerlich existirende Bestimmungen der Natur, oder als bloße Maximen eines subjektiven Erkennens betrachtet werden sollen;—es ist vielmehr dieß ein subjektives, d. h. zufälliges Erkennen, welches auf gelegentliche Veranlassung die eine oder andere Maxime anwendet, je nachdem es sie für gegebene Objekte für passend hält, übrigens nach der Wahrheit dieser Bestimmungen selbst, sie seyen beide Bestimmungen der Objekte oder des Erkennens, nicht fragt. So ungenügend daher die kantische Erörterung des teleologischen Princips in Ansehung des wesentlichen Gesichtspunkts ist, so ist immer die Stellung bemerkenswerth, welche Kant demselben giebt. Indem er es einer reflektirenden Urtheilskraft zuschreibt, macht er es zu einem verbindenden Mittelgliede zwischen dem Allgemeinen der Vernunft und dem Einzelnen der Anschauung;—er unterscheidet ferner jene reflektirende Urtheilskraft von der bestimmenden, welche letztere das Besondere bloß unter das Allgemeine subsumire. Solches Allgemeine, welches nur subsumirend ist, ist ein Abstraktes, welches erst an einem Andern, am Besondern, konkret wird. Der Zweck dagegen ist das konkrete Allgemeine, das in ihm selbst das Moment der Besonderheit und Äußerlichkeit hat, daher thätig und der Trieb ist, sich von sich selbst abzustoßen. Der Begriff ist als Zweck allerdings ein objektives Urtheil, worin die eine Bestimmung das Subjekt, nämlich der konkrete Begriff als durch sich selbst bestimmt, die andere aber nicht nur ein Prädikat, sondern die äußerliche Objektivität ist. Aber die Zweckbeziehung ist darum nicht ein reflektirendes Urtheilen, das die äußerlichen Objekte nur nach einer Einheit betrachtet, als ob ein Verstand sie zum Behuf unsers Erkenntnißvermögens gegeben hätte, sondern sie ist das an und für sich seyende Wahre, das objektiv urtheilt, und die äußerliche Objektivität absolut bestimmt. Die Zweckbeziehung ist dadurch mehr als Urtheil, sie ist der Schluß des selbstständigen freien Begriffs, der sich durch die Objektivität mit sich selbst zusammenschließt.
Der Zweck hat sich als das Dritte zum Mechanismus und Chemismus ergeben; er ist ihre Wahrheit. Indem er selbst noch innerhalb der Sphäre der Objektivität, oder der Unmittelbarkeit des totalen Begriffs steht, ist er von der Äußerlichkeit als solcher noch afficirt, und hat eine objektive Welt sich gegenüber, auf die er sich bezieht. Nach dieser Seite erscheint die mechanische Kausalität, wozu im Allgemeinen auch der Chemismus zu nehmen ist, noch bei dieser Zweckbeziehung, welche die äußerliche ist, aber als ihr untergeordnet, als an und für sich aufgehoben. Was das nähere Verhältniß betrifft, so ist das mechanische Objekt als unmittelbare Totalität gegen sein Bestimmtseyn, und damit dagegen, ein Bestimmendes zu seyn, gleichgültig. Dieß äußerliche Bestimmtseyn ist nun zur Selbstbestimmung fortgebildet, und damit der im Objekte nur innere, oder was dasselbe ist, nur äußere Begriff nunmehr gesetzt; der Zweck ist zunächst eben dieser dem mechanischen äußerliche Begriff selbst. So ist der Zweck auch für den Chemismus das Selbstbestimmende, welches das äußerliche Bestimmtwerden, durch welches er bedingt ist, zur Einheit des Begriffes zurückbringt.—Die Natur der Unterordnung der beiden vorherigen Formen des objektiven Processes ergiebt sich hieraus; das Andere, das an ihnen in dem unendlichen Progreß liegt, ist der ihnen zunächst als äußerlich gesetzte Begriff, welcher Zweck ist; der Begriff ist nicht nur ihre Substanz, sondern auch die Äußerlichkeit ist das ihnen wesentliche, ihre Bestimmtheit ausmachende Moment. Die mechanische oder chemische Technik bietet sich also durch ihren Charakter, äußerlich bestimmt zu seyn, von selbst der Zweckbeziehung dar, die nun näher zu betrachten ist.
A. Der subjektive Zweck.
Der subjektive Begriff hat in der Centralität der objektiven Sphäre, die eine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit ist, zunächst den negativen Einheitspunkt wieder gefunden und gesetzt; in dem Chemismus aber die Objektivität der Begriffsbestimmungen, wodurch er erst als konkreter objektiver Begriff gesetzt ist. Seine Bestimmtheit oder sein einfacher Unterschied hat nunmehr an ihm selbst die Bestimmtheit der Äußerlichkeit, und seine einfache Einheit ist dadurch die sich von sich selbst abstoßende und darin sich erhaltende Einheit. Der Zweck ist daher der subjektive Begriff, als wesentliches Streben und Trieb sich äußerlich zu setzen. Er ist dabei dem Übergehen entnommen. Er ist weder eine Kraft, die sich äußert, noch eine Substanz und Ursache, die in Accidenzen und Wirkungen sich manifestirt. Die Kraft ist nur ein abstrakt Inneres, indem sie sich nicht geäußert hat; oder sie hat erst in der Äußerung, zu der sie sollicitirt werden muß, Daseyn; ebenso die Ursache und die Substanz; weil sie nur in den Accidenzen und in der Wirkung Wirklichkeit haben, ist ihre Thätigkeit der Übergang, gegen den sie sich nicht in Freiheit erhalten. Der Zweck kann wohl auch als Kraft und Ursache bestimmt werden, aber diese Ausdrücke erfüllen nur eine unvollkommene Seite seiner Bedeutung; wenn sie von ihm nach seiner Wahrheit ausgesprochen werden sollen, so können sie es nur auf eine Weise, welche ihren Begriff aufhebt; als eine Kraft, welche sich selbst zur Äußerung sollicitirt, als eine Ursache, welche Ursache ihrer selbst, oder deren Wirkung unmittelbar die Ursache ist.
Wenn das Zweckmäßige einem Verstande zugeschrieben wird, wie vorhin angeführt wurde, so ist dabei auf das Bestimmte des Inhaltes Rücksicht genommen. Er ist aber überhaupt als das Vernünftige in seiner Existenz zu nehmen. Er manifestirt darum Vernünftigkeit, weil er der konkrete Begriff ist, der den objektiven Unterschied in seiner absoluten Einheit hält. Er ist daher wesentlich der Schluß an ihm selbst. Er ist das sich gleiche Allgemeine, und zwar als die sich von sich abstoßende Negativität enthaltend; zunächst die allgemeine, insofern noch unbestimmte Thätigkeit; aber weil diese die negative Beziehung auf sich selbst ist, bestimmt sie sich unmittelbar, und giebt sich das Moment der Besonderheit, welche als die gleichfalls in sich reflektirte Totalität der Form Inhalt gegen die gesetzten Unterschiede der Form ist. Eben unmittelbar ist diese Negativität durch ihre Beziehung auf sich selbst absolute Reflexion der Form in sich und Einzelnheit. Einer Seits ist diese Reflexion die innere Allgemeinheit des Subjekts, anderer Seits aber Reflexion nach Außen; und insofern ist der Zweck noch ein Subjektives und seine Thätigkeit gegen äußerliche Objektivität gerichtet.