In dieser Vollendung, worin er in seiner Objektivität ebenso die Form der Freiheit hat, ist der adäquate Begriff die Idee. Die Vernunft, welche die Sphäre der Idee ist, ist die sich selbst enthüllte Wahrheit, worin der Begriff die schlechthin ihm angemessene Realisation hat, und insofern frei ist, als er diese seine objektive Welt in seiner Subjektivität, und diese in jener erkennt.
Erster Abschnitt. Die Subjektivität.
Der Begriff ist zuerst der formelle, der Begriff im Anfang oder der als unmittelbarer ist.—In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztseyn zuerst zunächst selbst einfach und nur ein Schein, so daß die Momente des Unterschiedes unmittelbar die Totalität des Begriffes sind, und nur der Begriff als solcher sind.
Zweitens aber, weil er die absolute Negativität ist, so dirimirt er sich, und setzt sich als das Negative oder als das Andere seiner selbst; und zwar, weil er erst der unmittelbare ist, hat dieß Setzen oder Unterscheiden die Bestimmung, daß die Momente gleichgültig gegeneinander und jedes für sich wird; seine Einheit ist in dieser Theilung nur noch äußere Beziehung. So als Beziehung seiner als selbstständig und gleichgültig gesetzten Momente ist er das Urtheil.
Drittens das Urtheil enthält wohl die Einheit des in seine selbstständigen Momente verlorenen Begriffs, aber sie ist nicht gesetzt. Sie wird dieß durch die dialektische Bewegung des Urtheils, das hierdurch der Schluß geworden ist, zum vollständig gesetzten Begriff; indem im Schluß ebenso wohl die Momente desselben als selbstständige Extreme, wie auch deren vermittelnde Einheit gesetzt ist.
Indem aber unmittelbar diese Einheit selbst als die vereinigende Mitte, und die Momente als selbstständige Extreme zunächst einander gegenüber stehen, so hebt dieß widersprechende Verhältniß, das im formalen Schlusse Statt findet, sich auf, und die Vollständigkeit des Begriffs geht in die Einheit der Totalität über, die Subjektivität des Begriffes in seine Objektivität.
Erstes Kapitel. Der Begriff.
Durch den Verstand pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt ausgedrückt zu werden, er wird insofern von der Urtheilskraft und dem Vermögen der Schlüsse, als der formellen Vernunft, unterschieden. Vornehmlich aber wird er der Vernunft entgegengesetzt; insofern aber bedeutet er nicht das Vermögen des Begriffs überhaupt, sondern der bestimmten Begriffe, wobei die Vorstellung herrscht, als ob der Begriff nur ein Bestimmtes sey. Wenn der Verstand in dieser Bedeutung von der formellen Urtheilskraft und der formellen Vernunft unterschieden wird, so ist er als Vermögen des einzelnen bestimmten Begriffs zu nehmen. Denn das Urtheil und der Schluß oder die Vernunft sind selbst, als Formales, nur ein Verständiges, indem sie unter der Form der abstrakten Begriffsbestimmtheit stehen. Der Begriff gilt aber hier überhaupt nicht als bloß abstrakt-Bestimmtes; der Verstand ist daher von der Vernunft nur so zu unterscheiden, daß jener nur das Vermögen des Begriffes überhaupt sey.
Dieser allgemeine Begriff, der nun hier zu betrachten ist, enthält die drei Momente: Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit. Der Unterschied und die Bestimmungen, die er sich in dem Unterscheiden giebt, machen die Seite aus, welche vorhin Gesetztseyn genannt wurde. Da dieses in dem Begriffe identisch mit dem An- und Fürsichseyn ist, so ist jedes jener Momente so sehr ganzer Begriff, als bestimmter Begriff, und als eine Bestimmung des Begriffs.
Zuerst ist er reiner Begriff, oder die Bestimmung der Allgemeinheit. Der reine oder allgemeine Begriff ist aber auch nur ein bestimmter, oder besonderer Begriff, der sich auf die Seite neben die anderen stellt. Weil der Begriff die Totalität ist, also in seiner Allgemeinheit oder rein identischen Beziehung auf sich selbst, wesentlich das Bestimmen und Unterscheiden ist, so hat er in ihm selbst den Maaßstab, wodurch diese Form seiner Identität mit sich, indem sie alle Momente durchdringt und in sich faßt, ebenso unmittelbar sich bestimmt, nur das Allgemeine gegen die Unterschiedenheit der Momente zu seyn.