Nun ließe sich allerdings einwenden: es ist doch wohl möglich und denkbar, daß Pentz schon vor Oktober oder September nach Breslau gezogen war, um dort Verdienst zu suchen. Hiegegen wäre zu erwidern: wenn es Pentz in Nürnberg, das an Reichtum, Bedeutung und Verkehr die Stadt an der Oder damals noch weit überragte, schon recht sauer geworden war, für sich und seine zahlreiche Familie das tägliche Brot zu erringen, so hätte er sich schwerlich in Breslau eine bessere Existenz versprechen können. In Nürnberg hatte er ja zudem auch noch durch seine Stellung als Stadtmaler einen Rückhalt.
Nach dem Vorhergesagten wird man also mit größerer Berechtigung als Pentz’ Todesstätte einen Ort zu vermuten haben, der mit Pentz’ Ernennung zum Hofmaler des Herzogs Albrecht von Preußen und mit einer Reise des Künstlers nach Königsberg sich in Beziehung bringen läßt, einen Ort, der an der von Nürnberg nach Norden gehenden Hauptverkehrsstraße zu suchen und nicht gar zu entfernt von Nürnberg anzunehmen ist, weil Pentz, nach der Zeit seines Ablebens zu schließen, nicht allzuweit auf seiner Reise gekommen sein kann.
Diese Vermutungen finden ihre Bestätigung durch einen Eintrag der Nürnberger Ratsmanuale. Hiernach brachte am 17. Oktober 1550 Hans Zeser, der zusammen mit Pentz die Vormundschaft über die Kinder des Hans Wolf[83] führte, bei dem Nürnberger Rate zur Anzeige, daß in Abwesenheit des Georg Pentz, »so yetzo zu Leiptzigk mit Tod abgangen«, eine Truhe, die den bevormundeten Wolf’schen Kindern gehörte, in Pentz’ Behausung aufgesperrt, und daß daraus etliche Ding’ entwendet worden seien.
Die Angaben Zesers verdienen vollen Glauben, weil er als einer der Nächstbeteiligten gute Kenntnis hatte, und weil er dem Rate gegenüber sich nur auf zuverlässige Nachrichten gestützt haben kann.
Die Kunde von Pentz’ Tode brauchte bei dem schnellen Postverkehr, der damals zwischen Nürnberg und Leipzig durch reitende Boten geschah, kaum fünf Tage um zu den Hinterbliebenen zu gelangen.
Nach all dem wird man also kaum fehl gehen, wenn man den zu Leipzig erfolgten Tod des Malers Georg Pentz in die Tage vom 11.-13. Oktober 1550 verlegt.
Der Nürnberger Rat verfügte auf die Anzeige Zesers eine Untersuchung, die den Verstorbenen schwer belastete. Die Haltung aber, die der Rat und alle Beteiligten in dieser Sache zeigten, läßt deutlich erkennen, daß Pentz trotz seiner menschlichen Schwächen bei seinen Mitbürgern beliebt und als Künstler hoch geachtet war.
Doch lassen wir nunmehr die Quellen selbst sprechen:
Freitags, 17. octobris 1550. Dieweil nach anzaig Hansen Zesers, als vormund Hansen Wolfs kinder, in abwesen Jörg Pentzen, seines gewesnen mitvormunds seligen, so yetzo zu Leiptzigk mit tod abgangen, ain truhen, in soliche vormundschaft gehörig, in sein, des Pentzen behausung geöffent und etlich ding daraus entwendt sol worden sein, sol des Pentzen wittib beschickt und derhalb zu red gehalten, ir antwurt wider pracht und ir eingepunden werden, weiter nichts aus dieser truhen entwenden zulassen, weil die nit ir oder irs manns gewest, sonder in berurte vormundschaft gehörig sey. — C. Grolandt.
[Ratsmanuale 1550/51, Heft 7, Fol. 34a.]