»Auf Valtin Bulmans, besichtigers der gräber, verlesene ansag, was massen sich Jorg Wachter, ein etzer vnd maler, hie heut [!] auf S. Rochius kirchhof mit ainer faustpuchsen, die er bei sich gehabt, selbst in den halß geschossen, das er den negsten [d. h. alsbald] vmbgefallen vnd tod gepliben, soll man bei ime suchen lassen, was er fur brief oder anders bei sich gehabt, alßdann auch [Bl. 24b] sein freundtschafft beschicken und erkhundigung thun, was er für anligen gehabt, oder was ime zu solcher schrecklichen that vrsach gegeben.«

Und weiter:

[1585/86, XIII, Bl. 25b] Dienstag, 29. März 1586:

»Auf den verlesenen bericht Jorgen Wachters, etzers, ime selbst zugefugten ableibung halben soll man seiner freundtschafft ir begern deß begrabens halben under seins verstorbnen weibs grabstain mit guten worten ablainen vnd vmb mehrers abscheuhens willen an den gewonlichen ort [nämlich: für Selbstmörder] begraben lassen. Souil aber ir begern der klaider halben belangt, inen sagen, sich mit den pettelrichtern darumb zuuertragen.

Vnd dieweil die pettelrichter jederman den todten cörper sehen[Bl. 26a] lassen vnd derwegen gelt aus den leuten geschetzt haben, soll man sie derhalben beschicken und zured halten.«

Wie man sieht, stimmen die Angaben der Chronik und der amtlichen Aufzeichnungen nur hinsichtlich des Datums nicht völlig überein. Während der Chronist den 26. März (Samstag) als den Todestag Georg Wechters bezeichnet, geben die Ratsverlässe den 28. März (Montag) als solchen an. Ist nun schon an sich der letzteren Quelle ihrer Natur nach die größere Glaubwürdigkeit beizumessen, so wird in diesem Falle überdies der Schreib- oder Gedächtnisfehler des Chronisten sofort erwiesen durch die Nachricht, die er selbst überliefert, daß nämlich Georg Wechter noch am Sonntag davor, welcher der Palmsonntag gewesen, mit seiner Braut zum Abendmahl in die Lorenzkirche gegangen sei. Der Palmsonntag aber fiel 1586 auf den 27. März.

Interessant ist in dem zuletzt wiedergegebenen Ratsverlaß auch der Schlußpassus, wonach also die Bettelrichter den Körper des Selbstmörders für Geld haben sehen lassen und dafür zur Rede gehalten werden sollen. Offenbar hatte das ungewöhnliche Interesse, das der Fall erregte, seine Hauptursache in der Todesart, die der Verstorbene gewählt: es ist in Nürnberg vielleicht das früheste Vorkommen eines Selbstmordes vermittelst des Faustrohres, des Vorläufers der späteren Pistole. Der tragische Vorfall, von dem wir berichten, ist also auch waffengeschichtlich nicht ganz ohne Interesse.

Auf den Tod Georg Wechters bezieht sich endlich noch ein dritter Ratsverlaß, den ich der Vollständigkeit wegen und als eine Ergänzung zu dem eben berührten Passus gleichfalls hierher setzen will:

[Jahrgang 1586/87, Fasz. I, Blatt 6a] Donnerstag, 6. April 1586:

»Auf Valtin Bulmans, deß gräberbesichtigers bei S. Rochius, verlesene entschuldigung deß gelt nemens halben von den leuten, so deß abgeleibten Jorgen Wechters cörper besichtigt haben, ist verlassen, ime vnd seinem weib deßwegen ein strefliche red zu sagen vnd beiden gräberbesichtigern bei S. Johans vnd S. Rochius ernstlich zu undersagen vnd zu verpieten, da sich in kunfftig zeit wiederumb [6b] ein solcher schrecklicher Fall wie mit dem Wechter zutragen wurde, die cörper in den capellen oder todtenheußlein verschlossen zu halten vnd nicht mehr beschehner massen gelt daraus zu schetzen, bei meiner herren ernstlichen straf.«