[541] vom Tage der Veröffentlichung an.

[542] Gerichtshof.

[543] Anwälte.

[544] Androhung.

[545] oberwähnten.

[546] ihres Anspruchs verlustig gehen.

[547] ewiges Stillschweigen.

[548] die Ansprüche erheben.

[549] endgültig.

[550] vor dem Rate.