3. Vorläufige Bedingungen, die zwischen Graf Cobenzl und dem Grafen Surmont vereinbart sind
Der Graf von Surmont wird lebenslänglich[365] an den jetzt in Tournai errichteten Manufakturen zur Hälfte beteiligt.
Von dem ihm zufallenden Gewinn sind die ihm vorgeschossenen Summen und die für ihn zu machenden Auslagen abzuziehen. Nach erfolgtem Abzug soll er über seinen Gewinn frei verfügen.
Der Graf verpflichtet sich dem Grafen Cobenzl gegenüber noch zur Angabe der Herstellung von Blau und Grün, der Verfeinerung von Ölen, des Krempelns von Leder zur Herstellung von Hüten oder zu jedem anderen, ihm bekannten Gebrauch, sowie zur Bekanntgabe jedes anderen Geheimverfahrens oder jedes geeigneten Mittels, um die Manufakturen zur größten Vollendung zu bringen.
Graf Surmont hat diese Bedingungen unterzeichnet.
4. und 5. Gerberei usw.
Eine Ochsenhaut im Gewicht von 70 Pfund kostet, gegerbt und zugerichtet, einschl. des Arbeitslohns und der Unkosten 14 Gulden 15 Sols. Die Haut verliert gewöhnlich die Hälfte ihres Gewichts und wird mit 9 Sols das Pfund verkauft, somit 35 Pfund = 15 Gulden 15 Sols. Der Gewinn auf jede Haut beträgt 1 Gulden 10 Sols oder 11 Prozent.
Eine Kuhhaut im Gewicht von 45 Pfund, gegerbt und zugerichtet, kostet 7 Gulden 15 Sols. Völlig appretiert wiegt sie nur 15 Pfund und wird das Pfund zu 14 Sols verkauft, also für 10 Gulden 10 Sols. Der Gewinn für jede Haut beträgt 2 Gulden 15 Sols oder etwa 29 Prozent.
Eine Kälberhaut im Gewicht von 12 Pfund, gegerbt und zugerichtet, kostet 3 Gulden. Appretiert wiegt sie nur 4 Pfund und wird das Pfund zu 17,5 Sols verkauft, also für 3 Gulden 10 Sols. Gewinn 10 Sols pro Haut oder 16 Prozent.
1 Dutzend Ziegenfelle im Gewicht von 20 Pfund kommt auf 23 Gulden. Appretiert wiegen diese Häute nur 18 Pfund und werden das Pfund zu 2 Gulden, also zu 36 Gulden verkauft. Gewinn für 1 Dutzend also 13 Gulden oder etwa 55 Prozent.