Zu dem andern, so folgen aller nechst bey solchem etliche grosse streit Schiff, welche gleicher gestalt in ziemlicher grösse, vor den Galeen zum Schiff streit, Sturm oder Schlachten, mit gutem Geschütz, Kriegßvolck, Munition und ander notturfft, so denn zu dem schertz gehört, oder der sachen gemäß und tauglich, auch nach notturfft versehen werden, etc.

Zu dem dritten, folgen auff solche der grossen Galeen oder Galleatzen, welche auch nicht minderer gestalt dann hie oben vernommen, zu der Wehr und streit mit gutem Geschütz und dero zugehör, nach dem besten mit aller notturfft versehen.

Zu dem vierdten, folgt weiter bey solchen der geschnebelten grossen Galleen, welche mit guter Ruder Ordnung so zu dem nachtrieb, angriff oder lauff, auch sonst mit aller notturfft seiner art, nach dem besten versehen.

Zu dem fünfften, so wirt auch neben oder bey solchen, der gar grossen und hohen Galeen geschiffet, aber doch nicht so groß als die streit Schiff, welche vor andern zu dem Sturm und streit dienstlichen angeführt, auch mit aller notturft demnach verordnet werden.

Zu dem sechsten, werden auch daneben andere grosse Schiff, welche etwan Mathonen[1] genannt, mit geschiffet, so auch gleicher gestalt zu dem Feind mit Geschütz, Wehr und streit allermassen versehen, zur neben Profandt und ander Kriegßrüstung, darinn und mit fort gebraucht mag werden.

[1] Wenn wirklich damals die Galeeren Mattonen hiessen, so hat sich doch diese Bezeichnung ziemlich bald darauf eingeschränkt auf einen Teil einer Galeere, und noch dazu einen gar nicht besonders wichtigen oder hervorragenden Teil. Im vorigen Jahrhundert hiess Mattone nur „ein Tau, das an einen am untersten Ende des Carro befindlichen Ring befestigt wird, und vermittelst welches man die Rahe nach hinten oder nach vorne zieht, wenn man das Segel wenden will‟. Natürlich handelt es sich um eine lateinische Rahe, deren unterer Teil eben Carro heisst.

Zu dem siebenden, werden nachfolgend grosse raub, jag und Rennschiff, auch zu gleich mit gutem leichtem Geschütz, und der Land oder Wasser art und gelegenheit erkündiget, mit Kriegßleuten wol besetzet, durch welche der Gegenteil oder Feind erstmals ersucht, zu Scharmützeln auß und an zu reitzen oder umbzuschweiffen, abgefertiget werden.

Zu dem achten, folgen auch einer Armada, groß, lang, tieff, weit Nachen, so aller massen und gestalt nach notturfft zum Streit, Krieg und Wehr, wie andere, mit geführt, und nach notturfft in widerstand gerüst und versehen werden.

Zu dem neundten, werden erklärter massen mittel und ander klein Nachen, welche auch etwan Rahaten genannt in ziemlicher anzal mit geführt, in welchen auch nicht minder allerley nottürfftige Kriegßrüstung, neben zu schiffen, mit verordnet und geführt werden.

Zu dem zehenden, werden ander art oder gattung aber noch kleiner Schiff, welche etwan Strazapinen auff Spannisch genannt unter solchem Zeug mit zu führen verordnet, darzu noch weiter ein ziemliche notturfft Zillen, Kannen oder Weidling,[2] auß oder in welchen von einem in das ander zu fahren oder kommen ist, solche werden aber doch fast neben andere so was groß, angehenckt, mit und fortgebracht, etc.