Grummetstropp, der, ein runder Stropp, aus einem Kardeel vom aufgedrehten Stück eines (bereits gebrauchten, alten) Taues. Es hat dieses Grummet mit dem Grummet = Grünmaht, dem zarten Schnitt des (nur grünenden, nicht wie beim ersten blühenden) Grases wohl nichts zu tun, wiewohl man diesen auch als „Überbleibsel‟ bezeichnen könnte, und wiewohl auch unser Grummet nach dem Material genannt wird aus dem man ihn anfertigt. Es gibt nämlich ein niederdeutsches Wort grumm = Schutt, Zerriebenes, und eine Mehrzahl grumpen = Stücke, Brocken, Zerbröckeltes, also auch Auseinandergeteiltes, besonders aber auch Überbleibsel. Das niederländische grommen, die Eingeweide ausnehmen, hängt damit zusammen. Und eben ein auseinandergedrehtes, übrig gebliebenes Stück Tau, dem die Kardeele wie Eingeweide aus dem Leibe geholt sind, wird zu einem Grummetstropp benützt, und es kann dazu um so eher altes Tauwerk genommen werden, als ein solcher nichts weiter zu halten, sondern nur zu verhüten hat, dass an den betreffenden Stellen die Takelage schamfilt.

Grund, der, wird in der Seemannsprache hauptsächlich im Sinne von Meeresboden gebraucht. Beim Lothen mit dem Handloth hört man den damit beauftragten Matrosen oft genug aussingen: „15 Meter und keinen Grund!‟ Eine wichtige Sache ist es, mit dem grossen Loth den Meeresgrund auf seine Beschaffenheit zu untersuchen. Zu diesem Zwecke wird das Lot mit Talg bestrichen, die Erde die dann daran hängen bleibt, wenn es den Meeresgrund berührt, ist eine Grundprobe, je nach ihren Bestandteilen aus Sand, Muscheln oder dergl. hat man unter Umständen einen gewissen Anhaltspunkt für die Gegend in der sich das Schiff befindet. — Sonst ist der Seemann ängstlich bemüht, eine „gründliche‟ Berührung zu vermeiden, nicht nur weil es überhaupt gefährlich ist, wenn das Schiff auf Grund kommt, sondern es steckt offenbar den Seeleuten noch eine Scheu davor im Blute von den Zeiten her, da es Rechtens war, dass ein Schiff mitsamt seiner Ladung dem verfiel, dessen Grund es berührt hatte. Ein barbarisches Recht, oder vielmehr Unrecht, diese grundroringe, das Grundrührrecht, das sich übrigens nicht nur auf Schiffe und die See beschränkte, sondern auch von anderen Fahrzeugen auf dem festen Lande galt. So konnte es vorkommen, daß einer mit seinem Wagen über eine Brücke fahren wollte und wegen schlechten Zustandes derselben umwarf; dann wurde nicht der, der die Brücke hätte bauen und bessern sollen, bestraft, sondern der Fuhrmann, und zwar durch Beschlagnahme des Wagens samt der Ladung. Karl V. (peinliche Halsgerichtsordnung, Art. 218) schaffte dieses „Recht‟ ab.

Grünes Licht s. Laterne.

Gut, das. Die Takelage, das gesamte Tauwerk an Bord heißt mit dem Sammelnamen „Gut‟; wird aber dann auch in „stehendes Gut‟, „laufendes Gut‟, Reservegut u. s. w. unterschieden. — „Gut‟ heißt auch die Gesamtheit der geladenen oder zu ladenden Güter. Bestehen diese aus Kisten, Fässern, Ballen und dergl., so spricht man von Stückgut, während Korn, Kohlen, Salz u. s. w. Stürzgut ausmachen.

H.

h. s. a. m.

Haartuch, das, ist grobes, haarenes Tuch, das in der Gestalt von Läufern an Deck gelegt wird wenn man Geschosse mannt, damit möglichst jeder Stoß vermieden werde. Die sprachliche Erklärung muß mit zwei Wörtern rechnen, mit Haar in der Bedeutung Menschenhaar, Pferdehaar, und einem veralteten Haar das Flachs bedeutete, (in Flachshaar kommen die beiden zusammen). Doch ist Haartuch nicht von Flachs, sondern der Name Haar muß auch für Werg in Gebrauch gewesen sein, denn aus Werg war das härene Tuch ursprünglich gefertigt; englisch hards = Werg.

Hackbord = Heckbord, s. Heck.

Hafen, der, kommt von haben = halten, ist also ein Ort wo das Schiff gehalten wird, ein (sicherer, bequemer) Halteort. Zu vergleichen ist das althochdeutsche hafjan, heffjan = heben, aufheben, Grundbedeutung: fassen, greifen, halten, behalten, lateinisch capere. So ist also Hafen = Topf dasselbe Wort, ein Gefäß, das etwas enthält. Auch Hof ist nahe verwandt, und ists also im Grunde ein Streit um des Kaisers Bart wenn darüber gestritten wird, ob ein Wort wie Marienhafe eigentlich Marienhof oder Marienhafen zu deuten sei. Die niederdeutsche Schreibweise ist Haven. Es war also eine Anerkennung des niederdeutschen Wesens der Seemannssprache als König Wilhelm I. befahl, den am 17. Juni 1869 nach ihm getauften neuen Kriegshafen Wilhelmshaven mit einem v zu schreiben. (Otfried, ein Mann aus Franken, in Weißenburg 868 seinen „Krist‟ schreibend, hat zuerst, und zwar nur im Inlaute, das v angewandt anstatt f). — Das englische harbour hat mit unserem Hafen nichts zu tun, ist vielmehr dasselbe wie das deutsche „Herberge‟, ein Platz, wo ein Heer sein Nachtlager aufschlug. Dagegen ist Kabel mit unserm Worte einer Abstammung. In der Edda hat das Wort hafn noch so sehr den Begriff haben und halten, daß es nicht nur Besitz („Habe‟) und Hafen, sondern auch die Schiffsmannschaft bedeutet, die Mannschaft die das Schiff enthält, skipshofn. — Das französische havre ist noch umstritten; die Aspiration deutet auf deutschen Ursprung. Da aber ein spanisches und portugiesisches abra = Hafen vorhanden ist, so ist man hierfür auf das keltische aber in Ortsnamen zurückgegangen, welches Flußmündung, auch das Zusammentreffen einer solchen mit einem Hafen bedeutet. Es wäre aber noch eher denkbar, daß die Spanier das ihnen ohnehin ungelegene h einfach fallen ließen.

Hafengeld, das, ist eine an den Staat zu entrichtende Abgabe, die, je nach ihrer Größe verschieden, ein und ausgehenden Schiffen für Benützung der Einrichtungen, als da sind Bollwerke, Kajen, Bojen, Tonnen, Leuchtfeuer eines Hafens, berechnet werden.