Die Secundanten haben sich übrigens bei allen Arten von Pistolenduellen, behufs der Controle der Abgabe des Gegenschusses, mit einer gut gehenden Secundenuhr zu versehen.

Wir wollen schliesslich an dieser Stelle nochmals in Erinnerung bringen, dass es Pflicht der Secundanten ist, stets für die einfachsten Arten der Pistolenduelle zu plaidiren um hierdurch die eigene Verantwortlichkeit zu entlasten. Es ist viel leichter, dieselben auf das Gewissenhafteste zu überwachen und die stricteste Ausführung der festgestellten Bedingungen einzuhalten.

Beschaffenheit der Waffen.

Art. 1. — Die Pistolen müssen von gleicher Art und Beschaffenheit sein; deren Läufe dürfen in ihrer Länge nicht mehr als 3 Centimeter differiren.

Art. 2. — Die Mücken müssen vollkommen befestigt, die Visire entfernt sein.

Art. 3. — Die Pistolen sollen glatte Läufe haben.

Wenn auch gezogene Läufe bei allen Arten der Pistolenduelle nicht ausgeschlossen sind, so sollen diese nur in Ausnahmsfällen zur Anwendung kommen.

Art. 4. — Der Stecher oder Abzug ist nicht gestattet; ein derartiger Antrag darf von keiner Seite gestellt werden.

Arten der Pistolenduelle.

In der That giebt es bloss zwei Arten von gesetzmässigen Pistolenduellen, und zwar: