Wenngleich in den Einzelnheiten veraltet, bieten die von Chatauvillard aufgestellten Regeln, Vorschriften und Ansichten dennoch ein unschätzbares Material, und werden von allen Männern von Ehre respectirt, so lange nicht eine berufene Vereinigung von Ehrenmännern andere Vorschriften oder Gesetze verfasst.
Zu allen Zeiten bis in die letzten Jahre haben sich nicht wenig Schriftsteller der undankbaren Aufgabe bemächtigt, gegen die Nothwendigkeit und die Gebräuche des Duelles aufzutreten, indem sie das Duell von dem dreifachen Gesichtspunkte: der Vernunft, der Moral und der gesellschaftlichen Sitten, zu beleuchten versuchten.
Von der Wahrheit des Satzes: „Es giebt nur ein Mittel, das Duell abzuschaffen — man schaffe das Ehrgefühl ab” durchdrungen, habe ich bei der mir gestellten Aufgabe grundsätzlich alle Betrachtungen über das Duell beiseite gelassen und mich darauf beschränkt, im I. Theile die Vorschriften oder Gesetze des Duelles zusammenzufassen und im II. Theile den Vorgang im Terrain beim Kampfe selbst, in logischer Reihenfolge zu schildern.
Nur ungern unterzog ich mich auf vielfachen Wunsch der Aufgabe, in einem III. Theile eine Schilderung der irregulären, sogenannten Ausnahmsduelle zu geben.
Der Ursprung und die geschichtliche Entwickelung des Duelles wurde nicht berührt, weil beides nicht zur Sache gehört; Fragen über das Verhalten während des Kampfes selbst, gegenüber Fechtern oder Naturalisten, über Offensive oder Defensive, wurden nur so weit erörtert, als deren Behandlung bei Schilderung des Kampfes unausweichlich war.
Was die Bezeichnung der von den Duellanten gewählten Vertreter als Zeugen oder Secundanten anbelangt, so darf ich wohl als bekannt voraussetzen, dass es ehedem einen Unterschied zwischen Zeugen und Secundanten gab. Diese waren in der Zeit des Ritterthums Kampfgenossen und hatten als solche wieder ihre Zeugen.
Heute giebt es streng genommen nur Zeugen; diesen Namen führen auch die Vertreter der Gegner in Frankreich. In Deutschland werden beide Bezeichnungen abwechselnd gebraucht; bei uns in Oesterreich heissen die Vertrauensträger der Gegner fast allgemein Secundanten. Dieser Gepflogenheit habe auch ich mich angeschlossen.
Wenn auch bei den einzelnen Arten des Zweikampfes die vorbereitenden Schritte im Terrain stets gleich sind und bei Darstellung derselben auf die allgemeinen Vorschriften verwiesen werden konnte, so fand ich mich dennoch veranlasst, um jede Duellart für sich allein in ihrer Entwickelung zu schildern, dieser allgemeinen Vorschriften stets in Kurzem zu erwähnen, wodurch einzelne Wiederholungen unvermeidlich waren.
Weit entfernt, dass dieser Codex eine Aufmunterung zu unnöthigen, muthwilligen Duellen werde, soll er vielmehr allen Jenen, die durch die Umstände gezwungen sind, sich zu einer bewaffneten Begegnung zu stellen, als Richtschnur darüber dienen, wozu sie berechtigt und verpflichtet sind, andererseits aber Alle, die durch Vertrauen berufen werden, bei dem Kampfe zu interveniren, aber wenig Erfahrung für solche Vorgänge haben, lehren, dass es mitunter in ihrer Macht steht, ungünstige Wechselfälle des Kampfes bei vollkommener Wahrung der Ehre Dessen, den sie vertreten, zu verringern, wenn nicht hintanzuhalten.
Ist es mir gelungen, das mir gesteckte Ziel zu erreichen, so ist mein Zweck erfüllt.