So manche Affaire, die in beklagenswerther Art geendet, würde gar nicht stattgefunden haben oder wäre ehrenhaft ohne nachtheilige Folgen ausgetragen worden, wenn man erfahrene Männer zu Secundanten gewählt hätte, die ihren Pflichten vollkommen gewachsen und ihren Platz in jeder Beziehung auszufüllen im Stande gewesen wären.
Nur ruhige, besonnene Männer, die mit den Duellgesetzen vollkommen vertraut sind, sollen als Secundanten gewählt werden; diese haben die Ehre ihres Mandatars, wie ihre eigene, zu wahren und zu vertreten.
Sie werden von Chatauvillard, nicht mit Unrecht, mit einem Beichtvater verglichen.
Der Streitende mag zu ihnen sagen: „Suchen Sie nicht diese Sache beizulegen, ich habe geheime Gründe, mich zu schlagen,” er kann aber auch andererseits die Bemerkung fallen lassen: „Suchen Sie womöglich die Sache beizulegen, es genügt mir, meine Ehre gerettet zu sehen.”
Lassen sich die Ansichten der Streitenden mit dem Ehrgefühle der Secundanten nicht vertragen, dann können diese, im Falle sie dieselben resultatlos bekämpft haben, jederzeit ihr Amt niederlegen, ohne jedoch die geheimen Schwächen ihrer gewesenen Clienten, welche in sie ihr volles Vertrauen gesetzt haben, in irgend einer Weise preiszugeben.
Aber auch den beiden Gegnern steht das Recht zu, sich jederzeit bei ihren Secundanten bedanken zu können, wenn sie wahrzunehmen glauben, nicht recht vertreten zu sein. Auch in diesem Falle ist es Pflicht der gewesenen Secundanten, vollkommenes Schweigen zu beobachten.
Ein idealer Secundant muss eine Gesammtheit ungewöhnlicher Eigenschaften besitzen.
Er soll weder zu jung, noch zu alt sein; im ersten Falle mangelt ihm Erfahrung und Autorität, im zweiten Falle Energie.
Secundanten sollen in der Waffenführung vertraut sein; bei einem Säbel- oder Degenduelle wird ein guter Fechter stets vorzuziehen sein.
Versöhnlichkeit, aber auch Charakterstärke sind nothwendige Eigenschaften.