In dieser Zeit arbeitete Holbein an einem großen figurenreichen Gemälde, das er wohl nur nach und nach fertig machen konnte. Es war ein Porträtstück, das zugleich einen geschichtlichen Vorgang verbildlichte. Die vereinigte Chirurgen- und Barbiergilde zu London ließ dasselbe malen zur Erinnerung an die Gewährung ihrer Zunftrechte durch den König. Die Vertreter der Gilde, achtzehn an der Zahl, wurden dargestellt, wie sie vor dem Throne Heinrichs VIII. knieen, um aus dessen Hand ihren Freibrief in Empfang zu nehmen. Einzelne der Vorstandsmitglieder malte Holbein nebenher auch in besonderen Bildnissen. So den achtundachtzigjährigen Dr. John Chambers, der zu den Leibärzten des Königs gehörte. Das schöne Bild des würdevollen Greises befindet sich jetzt in der kaiserlichen Gemäldegalerie zu Wien ([Abb. 148]). Das große Genossenschaftsbild hat sich auch erhalten; es hängt noch im Zunfthaus der Londoner Barbiere. Aber es zeigt, abgesehen von der Entstellung durch spätere Übermalungen, daß es auch ursprünglich nur zum Teil von Holbein gemalt worden ist. Es war dem Meister nicht beschieden, dieses Werk fertig zu sehen.

Abb. 147. Melchior Maag. Gemälde von 1543. In der Sammlung Huybrechts zu Antwerpen.

Abb. 148. John Chambers, Leibarzt König Heinrichs VIII. In der kaiserl. Gemäldegalerie zu Wien.

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GRÖSSERES BILD]

Mitten in der reichsten Schaffensthätigkeit starb Hans Holbein in der Blüte der Jahre und fern von der Heimat im Herbst 1543, wahrscheinlich als ein Opfer der Pest, welche in diesem Jahre in London wütete.

Vom 7. Oktober ist sein Testament datiert. Von seiner Familie in Basel ist darin keine Rede. Für diese hatte er augenscheinlich schon vorgesorgt; die Familie lebte auch nach seinem Tode in guten Verhältnissen. Die letztwillige Verfügung bezieht sich nur auf die Ordnung seiner Londoner Verhältnisse. Sein Pferd und seine sonstige Habe sollte verkauft werden zur Deckung der Guthaben einiger Freunde.

Am 29. November gab der Goldschmied Johannes von Antwerpen, einer der Zeugen, die Vollstreckung des Testamentes ab.

König Heinrich VIII. erhielt ein Werk von der Hand seines Künstlers noch nach dessen Tode. Zu Neujahr 1544 wurde ihm von einem seiner Kämmerer ein Entwurf Holbeins zu einer Wanduhr verehrt, eine jetzt im Britischen Museum befindliche große Zeichnung von prächtig geschmackvoller Erfindung.