Der hansische Kaufmann.
Vor dem 12. und 13. Jahrhundert kann von einem hansischen Kaufmann noch nicht gesprochen werden, denn erst in dieser Zeit trat er in die Erscheinung. Es ist ein eigenartiges Merkmal des Mittelalters, daß der einzelne Mensch unfreier, gebundener und der Gesamtheit weit mehr untergeordnet war als heute. Ordnung und Zucht hielten das Ganze — sei es Stadt oder Land — viel schärfer zusammen. Der einzelne konnte seiner Eigenart viel weniger nachgehen. Solchem Zwange unterlag auch das Kaufmannsleben der Hansezeit. In Heimat und Fremde mußte er die örtlichen Vorschriften beim Kauf und Verkauf der Waren beachten. In den ausländischen Kontoren in Nowgorod, Bergen, London lebte er in strenger, enger Tischgesellschaft mit seinen Genossen. Bei der Meerfahrt unterstand der Kaufmann der Gerichtsbarkeit des Admirals, und trotzdem war er in Heimat und Fremde ein freigeborener Mann. Gerade die persönliche Freiheit bildete die eigentliche Vorbedingung für das unbehelligte Wandern der Kaufleute. Mancher Kaufherr hatte im Mittelalter aus kleinen Anfängen sein Handlungshaus zur Höhe gebracht. Sein Wohlstand begründete den seines Geschlechtes, und in großartiger Wohltätigkeit schuf der Kaufmann Stiftungen für die Heimat, die seinen Namen bis in unsere Zeit rühmend nennen.
Wie war der Lebenslauf eines Kaufmanns in der hansischen Zeit? Sein Eintritt in das Leben, die Taufe und die ersten Kinderjahre verliefen kaum anders als bei sonstigen Sterblichen. Und wenn der neue Erdenbürger seinen ersten Schrei tat, nahmen daran nicht nur die Hausgenossen teil, sondern auch Verwandtschaft und Bekanntschaft. Die freudige Nachricht brachte die mit einem Blumenstrauß geschmückte Magd den Verwandten und befreundeten Nachbarn, und gern stellten sich die Freundinnen ein, um Mutter und Kind zu sehen und sich selbst bei gutem Mahle und gutem Trunk zum Wohle von Mutter und Kind zu stärken.
In jener Zeit hat vielfach die Obrigkeit durch Verordnungen eingegriffen, um die Gelage zu bekämpfen, aber mit wenig Erfolg. Die Taufe geschah nach den Vorschriften der Kirche bald nach der Geburt; meistens erfolgte sie schon am zweiten oder dritten Tag. Vielfach war auch die Taufe mit Festlichkeiten verbunden, die allerlei Aufwand aufwiesen, daher hatten manche Stadtobrigkeiten durch Verordnungen die Schmausereien und das Übermaß der Patengeschenke einschränken wollen. Es half aber wenig. Lieber zahlte man die Buße, die auf der Übertretung der Verordnung stand, und ließ alles beim alten. Nicht allemal verliefen die Tauffestlichkeiten friedlich; oft genug trennten sich die erhitzten Gemüter in Hader und Zwist.
Handelsbetrieb im fünfzehnten Jahrhundert.
Nach einer alten Miniatur.
Über den Verlauf der ersten Kinderjahre berichten die hansischen Geschichtsquellen wenig. Sie wissen wohl davon zu erzählen, daß die Kindersterblichkeit eine hohe Ziffer aufwies, ebenso war aber auch der Kinderreichtum der Familien groß. Die Sterblichkeit lag der Hauptsache nach in dem damaligen Stande der ärztlichen Kunst begründet. Allerlei Medizinen, viele Haus- und Geheimmittel begleiteten das neugeborene Kind von der Wiege an durch alle Lebensabschnitte der Kindheit. Sie sollten das Zahnen, das Gehen und Sprechenlernen unterstützen, und der Aber- und Wunderglaube jener Tage, der den Wolfs- und Pferdezähnen und ähnlichen Amuletten wunderbare Wirkungen zuschrieb, ist ja in unserer Zeit noch nicht ausgestorben. Auch in jenen Tagen hat es nicht an Beispielen gefehlt, daß der Kampf ums Dasein hart war, daß Vater und Mutter sich nicht, wie es sein mußte, um ihr Kind kümmern konnten.
Mit dem Eintritt in die Schule begann ein neuer Zeitabschnitt in dem Leben des jungen Menschenkindes; daß der Kaufmann jener Tage eine Schule besuchte, war selbstverständlich. In den Archiven der hansischen Städte finden wir neben den Aufzeichnungen, die in den Kanzleien geschahen und von Ratmannen oder Beamten stammten, auch Rechnungen einfacher Handwerker und Kaufleute. Und die Starrheit und Ungelenkigkeit der Schriftzüge beweisen, daß die Feder nur widerwillig der Führung der Hand gehorchte. Das Schulwesen jener Tage zeigte keine einheitliche Gliederung, sondern die örtlichen Verhältnisse und die recht verschiedenen Bedürfnisse und Rücksichten entschieden alles. Die Schule bildete keine Angelegenheit des Staates oder der Stadt, sondern der Kirche, und daher kam es oft zwischen beiden zu Auseinandersetzungen. Die Zucht in den Schulen war strenge; Stock und Rute spielten eine große Rolle, sie blieben die unentbehrlichsten Hilfsmittel im Unterricht. Auf bildlichen Vorstellungen des Mittelalters ist die Rute das Standessymbol des Lehrers. Als Unarten der Schüler jener Zeit werden nur solche Vergehen berichtet, die auch die heutige Jugend noch nicht abgelegt hat. Nach der Schulzeit kam die Lehre und damit der Ernst des Lebens.
Über die Lehrzeit sagen die niederdeutschen Quellen wenig. Sie war verschieden bemessen und schwankte zwischen zwei und zehn Jahren. Alter, Bildungsstand, Lebensstellung des Lehrlings spielten eine bestimmte Rolle. Lehrlingsordnungen überlieferte erst eine spätere Zeit. Es darf jedoch als sicher gelten, daß manche von diesen schon früher bestanden. In einigen dieser Bestimmungen fesselt besonders die Verfügung, die dem jungen Kaufmannsgesellen einen zweijährigen Aufenthalt in der Fremde vorschrieb. Hierin haben wir den Schlüssel zu der Stellung des hansischen Kaufmanns. Jeder mußte hinaus, um sich an anderen Orten, an fremden Plätzen, an fremden Märkten Erfahrungen zu sammeln, die ihn später in den Stand setzten, nicht nur für sich, sondern auch für das Wohl seiner Vaterstadt zu wirken. Die Lehrzeit war gewiß recht hart, denn der junge Kaufmannslehrling mußte auch im Haushalte tüchtig zugreifen; Einheizen, Feuerstechen, Hauskehren, Wein-, Bier- und Wasserholen gehörten vielfach zu seinen Dienstobliegenheiten. In den Bestimmungen wurde der Lehrherr darauf hingewiesen, den Lehrling in Gottesfurcht zu erziehen und allseitig auszubilden. Es darf nicht vergessen werden, daß der Lehrling oft sehr jung in die Lehre kam und häufig genug erst jetzt seine Schulbildung vervollständigte. Wenig hören wir von der Erlernung fremder Sprachen, abgesehen von dem Latein. Man darf als sicher annehmen, daß der Kaufmann der hansischen Zeit auch versucht hat, die Sprachen der Völker, mit denen er Handel trieb, zu beherrschen. Lehrjungen und Gesellen waren bei den Kaufleuten besonderen Aufnahmegebräuchen unterworfen, die nach Ort und Zeit durchaus verschiedenartige waren. Am bekanntesten sind die Spiele am Kontor zu Bergen geworden. Von ihnen soll noch in einem anderen Kapitel die Rede sein.