Der von Wurm erwähnte Brief Baggesen's an Villers, aus Hamburg vom 27. Juni 1807 datirt, lautete:

Ich schicke Dir hier die ganze Saisirungsgeschichte aus Amsterdam und Paris, die, wie ich hoffe, Dich mehr freuen als befremden wird. In der That war es nicht leicht möglich, Dir und der Sache einen größern Dienst zu erweisen, als eben durch diesen erzdummen Streich der pariser Polizei geleistet worden ist. Eine Schrift, wovon schon mehrere tausend Exemplare im Umlauf sind, zu confisciren, hieß derselben außer dem Umlauf auch Einlauf — Interesse ins Unendliche — außer dem moralischen auch religiösen Einfluß und selbst (das Höchste, was in unsern Tagen ein Buch gewinnen kann) den Reiz der Sünde, vel quasi des Verbotenen, verschaffen. Wüßte ich nur mit Gewißheit, daß man auch meine Sachen auf diese Weise saisiren würde, den Augenblick gäbe ich die göttlichsten Dinger heraus — allein ich fürchte, man würde mich statt der Sachen saisiren. So wird dem großen Sieger mitgespielt! Wäre ich an seiner Stelle, ich setzte meine Polizei den Augenblick ab. Das Buch hätte sie, wenn sie ihr Geschäft recht verstanden, laufen lassen sollen und dagegen von einem lübecker Rathsherrn öffentlich bekannt machen lassen, daß der Verfasser nicht gewußt, was er geschrieben, daß sie (die Lübecker) betheuern können, es sei gerade das Gegentheil wahr u. s. w. Die Pariser, die nicht nach Lübeck laufen können, um Syndicus den oder den zu fragen: »Haben Sie das wirklich geschrieben?«, wären angeführt worden, wenigstens im Zweifel — jetzt wissen sie, was an der Sache ist.

Diese Schrift sollte aber für Villers doch noch verhängnißvoll werden. Vier Jahre nach ihrem Erscheinen, als er eben im Begriff stand, Lübeck zu verlassen, um einem Rufe an die Universität Göttingen Folge zu leisten, ließ ihn Marschall Davoust wegen derselben verhaften und seine Papiere durchsuchen. Da man nichts ihn Compromittirendes fand, ward er wieder freigelassen, aber aus den »von den französischen Waffen besetzten« Ländern verwiesen. Er verließ Lübeck am 8. März 1811, die Verfolgung ruhte auch in Göttingen nicht, und es ist unzweifelhaft, daß, wie Wurm sagt, die damit verknüpften Kränkungen sein Herz gebrochen haben; er starb, wie schon erwähnt, vier Jahre darauf (1815), kaum 50 Jahre alt.[26]

Brockhaus verlegte bald nach jenem Briefe noch ein anderes kleines Werk von Villers: eine französische Uebersetzung der 1808 bei Friedrich Perthes in Hamburg erschienenen Schrift »Der Kaufmann« von Johann Albert Heinrich Reimarus, dem eigentlich auf einem andern Gebiete, als Physiker, bekannten Sohne des Verfassers der »Wolfenbüttelschen Fragmente«, Hermann Samuel Reimarus. Die Uebersetzung führt den Titel »Le commerce« (1808) und ist mit einem Vorwort von Villers versehen.

Außerdem druckte Brockhaus 1807 in dem ersten Hefte seines »Conservateur« eine längere Abhandlung von Villers: »Sur la manière essentiellement différente, dont les poètes français et les allemands traitent l'amour«, und 1809 eine Schrift »Coup d'oeil sur l'état actuel de la littérature ancienne et de l'histoire en Allemagne«, die als ein Bericht an das Institut de France und in einer Nachschrift als eine Rechtfertigungsschrift seines »Coup d'oeil sur les universités allemandes« (Kassel 1808) bezeichnet ist.

Auch in späterer Zeit und bis zu Villers' Tode blieb Brockhaus mit demselben in geschäftlicher Verbindung. So verlegte er 1814 dessen letzte Schrift, in der die Wiederherstellung der drei Hansestädte warm befürwortet wird: »Constitutions des trois villes libres anséatiques, Lubeck, Brêmen et Hambourg. Avec un mémoire sur le rang que doivent occuper ces villes dans l'organisation commerciale de l'Europe.« Vorher noch hatte er auf Brockhaus' Wunsch und zugleich auf den der Frau von Staël eine Einführung zu ihrem berühmten Buche »De l'Allemagne«, datirt Göttingen, 20. Juli 1814, geschrieben, die mit einer neuen Ausgabe desselben 1815 bei Brockhaus erschien. Die erste 1810 in Paris in 10000 Exemplaren gedruckte Auflage dieses Buchs war dort vor der Ausgabe von der kaiserlichen Polizei confiscirt und vernichtet, die Verfasserin aber aus Frankreich verbannt worden. Sie ließ es darauf 1814 in London, 1815 in Genf und in Leipzig drucken und erst im folgenden Jahre konnte in Frankreich selbst wieder eine neue Auflage erscheinen.


Von größern Verlagsunternehmungen Brockhaus' aus dieser Zeit ist zunächst das »Historisch-militärische Handbuch für die Kriegsgeschichte der Jahre 1792 bis 1808« von dem ehemaligen niederländischen Oberstlieutenant A. G. Freiherrn von Groß (Amsterdam 1808) zu erwähnen. Dasselbe war von einem großen »Historisch-militärischen Atlas« in siebzehn in Kupfer gestochenen Tafeln begleitet, den Brockhaus in Weimar von Legationsrath Bertuch, Besitzer des Landes-Industrie-Comptoirs, herstellen ließ. Der Verfasser, 6. December 1756 geboren, diente zur Zeit der Revolutionskriege in der niederländischen Armee, vertheidigte unter anderm 1794 die Festung Grave gegen die Franzosen unter Pichegru, lebte dann zurückgezogen mit dem Titel eines herzoglich sachsen-weimarischen Kammerherrn in Weimar und starb daselbst am 18. November 1809. Er war als Militärschriftsteller geschätzt, namentlich wegen des genannten Werks und wegen eines frühern über die höhere Taktik (Gera 1804).

Im Jahre 1808 trat Brockhaus auch mit einem Manne in Verbindung, der ihn in die ersten, für ihn später so verhängnißvollen Conflicte mit der preußischen Regierung verwickelte. Es war der preußische Oberst August Ludwig Christian von Massenbach. Dieser, 1758 geboren, in dem unglücklichen Jahre 1806 Generalquartiermeister des Fürsten Hohenlohe, veranlaßte, wie es scheint durch eine irrthümliche Meldung, die Ergebung seines Corps bei Prenzlau. Deshalb in eine Untersuchung verwickelt, lebte er erst auf einem ihm vom Könige von Preußen geschenkten Landgute im Posenschen, dann in Würtemberg, und verfaßte dort drei Werke, die bei Brockhaus erschienen und großes Aufsehen erregten. Nachdem er wiederholt um seine Entlassung aus dem preußischen Kriegsdienste angehalten, stellte er 1817 an den preußischen Hof und an den König persönlich verschiedene Anträge, unter der Drohung, im Nichtgewährungsfalle wichtige in seinem Besitze befindliche Papiere zu veröffentlichen. Darauf in Würtemberg auf Ansuchen Preußens verhaftet, wurde er nach Küstrin gebracht, dort kriegsgerichtlich zu 14 Jahren Festungshaft verurtheilt (wegen beabsichtigten Landesverraths durch Bekanntmachung amtlicher Schriften), 1820 nach Glatz gebracht, aber 1826 vom Könige begnadigt. Er starb bald darauf, 27. November 1827.