„Denn, meine Herren Richter, ich beschränke mich nicht auf die mechanistische Doktrin, die der Partei des sogenannten Umsturzes so teuer ist. Mehr Veränderung als alle Wirtschaftsgesetze erzeugt in der Welt das Beispiel eines großen Mannes. Und wehe, wenn es ein falsch verstandenes Beispiel war! Dann kann es geschehen, daß über das Land sich ein neuer Typus verbreitet, der in Härte und Unterdrückung nicht den traurigen Durchgang zu menschlicheren Zuständen sieht, sondern den Sinn des Lebens selbst. Schwach und friedfertig von Natur, übt er sich, eisern zu scheinen, weil in seiner Vorstellung Bismarck es war. Und mit unberechtigter Berufung auf einen noch Höheren wird er lärmend und unsolide. Kein Zweifel: die Siege seiner Eitelkeit werden geschäftlichen Zwecken dienen. Zuerst bringt die Komödie seiner Gesinnung einen Majestätsbeleidiger ins Gefängnis. Später findet sich, was daran zu verdienen ist. Meine Herren Richter!“
Buck breitete die Arme aus, als solle seine Toga die Welt umfassen, er trug die gesammelte Miene eines Führers. Und er legte los, mit allem, was er hatte.
„Sie sind souverän; und Ihre Souveränität ist die erste und stärkste. In Ihrer Hand ist das Schicksal des einzel[pg 256]nen. Sie können ihn in das Leben schicken oder ihn sittlich töten – was kein Fürst kann. Die Norm aber der Individuen, die Sie gutheißen oder verwerfen, bildet ein Geschlecht. Und so haben Sie Macht über unsere Zukunft. Bei Ihnen liegt die unermeßliche Verantwortung, ob künftig Männer wie der Angeklagte die Gefängnisse füllen und Wesen wie der Zeuge Heßling der herrschende Teil der Nation sein sollen. Entscheiden Sie sich zwischen den beiden! Entscheiden Sie sich zwischen Streberei und mutiger Arbeit, zwischen Komödie und Wahrheit! Zwischen einem, der, um selbst emporzukommen, Opfer verlangt, und dem anderen, der Opfer darbringt, damit Menschen es besser haben! Der Angeklagte hat getan, was erst wenige vermochten: er hat sich seines Herrentums begeben, hat denen, die unter ihm standen, gleiches Recht zugebilligt, Behagen und Hoffnungsfreude. Und jemand, der in seinem Nächsten so sehr sich selbst achtet, sollte fähig sein, von der Person des Kaisers mit Nichtachtung zu sprechen?“
Die Hörer atmeten. Mit neuen Gefühlen blickte man auf den Angeklagten, der die Stirn in die Hand stützte, auf seine Frau, die starr vor sich hinsah. Mehrere schluchzten. Der Vorsitzende sogar hatte eine betretene Miene. Seine Lider klappten nicht mehr; mit runden Augen saß er da, als hätte Buck ihn eingefangen. Der alte Kühlemann nickte achtungsvoll, und an Jadassohn zeigten sich unwillkürliche Zuckungen.
Aber Buck mißbrauchte seinen Erfolg, er ließ sich berauschen. „Das Erwachen des Bürgers!“ rief er aus. „Die wahrhaft nationale Gesinnung! Die stille Tat eines Lauer tut mehr dafür als hundert hallende Monologe selbst eines gekrönten Künstlers!“
Sofort klappte Sprezius wieder; und man sah ihm an, er hatte sich besonnen, wie die Dinge eigentlich lagen, und versprach sich, nicht zum zweiten Male auf den Leim zu gehen. Jadassohn feixte; und im Saal fühlten die meisten, der Verteidiger habe verspielt. Unter allgemeiner Unruhe ließ der Vorsitzende ihn das Lob des Angeklagten beenden.
Als Buck sich dann setzte, wollten die Schauspieler klatschen; aber Sprezius hackte nicht einmal mehr zu, er warf nur einen gelangweilten Blick hin und fragte, ob der Herr Staatsanwalt zu replizieren wünsche. Jadassohn verneinte geringschätzig, und der Gerichtshof zog sich rasch zurück. „Das Urteil wird bald gefunden sein“, sagte Diederich mit Achselzucken – obwohl ihm von Bucks Rede noch arg beklommen war. „Gott sei Dank!“ sagte die Schwiegermutter des Bürgermeisters. „Man sollte nicht glauben, daß vor fünf Minuten die Leute noch obenauf waren.“ Sie wies auf Lauer, der sich das Gesicht trocknete, und auf Buck, den wahrhaftig die Schauspieler beglückwünschten.
Schon kehrten die Richter zurück, und Sprezius verkündete das Urteil: sechs Monate Gefängnis – was allen die natürlichste Lösung schien. Dazu war noch auf Verlust der vom Angeklagten bekleideten öffentlichen Ämter erkannt worden.
Der Vorsitzende begründete das Urteil damit, daß eine beleidigende Absicht zum Tatbestande des Delikts nicht erforderlich sei. Daher tue auch die Frage, ob eine Provokation stattgefunden habe, nichts zur Sache. Im Gegenteil: daß der Angeklagte es gewagt habe, vor national gesinnten Zeugen so zu sprechen, falle erschwerend ins Gewicht. Die Behauptung des Angeklagten, daß er nicht den Kaiser gemeint habe, sei vom Gericht für hinfällig befunden. „Den Hörern der Rede mußte sich – nament[pg 258]lich bei ihrer Parteistellung und der ihnen bekannten antimonarchischen Richtung des Angeklagten – die Ansicht aufdrängen, daß seine Äußerung sich gegen den Kaiser richte. Wenn der Angeklagte vorgibt, daß er sich wohl gehütet habe, eine Majestätsbeleidigung zu begehen, so hat er eben nicht die Beleidigung selbst, sondern nur ihre strafrechtlichen Folgen vermeiden wollen.“
Dies leuchtete allen ein, man fand es von Lauer begreiflich, aber hinterlistig. Der Verurteilte ward sofort verhaftet; als man auch dies noch miterlebt hatte zerstreute man sich, unter Bemerkungen, die ihm nicht günstig waren. Nun war es wohl aus mit Lauer, denn was sollte in dem halben Jahr, das er absitzen mußte, aus seinem Geschäft werden! Infolge des Urteils war er auch nicht mehr Stadtverordneter. Er konnte künftig weder nützen noch schaden! Dem Buckschen Klüngel, der so dick tat, war der Denkzettel zu gönnen. Man sah sich nach der Frau des Sträflings um; aber sie war verschwunden. „Nicht einmal die Hand hat sie ihm gegeben! Nette Verhältnisse!“