Inmitten der Heiterkeit, die seine Worte bewirkten, brach Unrat fast zusammen. Denn was er sagte, entsprach nicht seinem Innersten. Dort war er versichert, die Künstlerin Fröhlich, die er an jenem Wahlsonntag aus den Augen verloren hatte, sei beim Hünengrab gewesen. Noch mehr. Ein fliegender Überblick über bisher nicht gewürdigte Umstände machte ihn atemlos. Die Künstlerin Fröhlich hatte sich immer geweigert, mit ihm auszugehen. All ihre Vorwände, um allein zu Hause zu bleiben, was verbargen sie?... Lohmann ...?
Er stürzte sich von neuem auf Lohmann und rief ihm zu, daß die Macht seiner Kaste eine zu brechende sei! Aber der Vorsitzende forderte ihn auf, an seinen Platz zurückzukehren, und befahl, die Zeugin Fröhlich hereinzurufen.
Ihr Erscheinen erregte Gemurmel; der Vorsitzende drohte, den Saal räumen zu lassen. Man beruhigte sich; denn sie gefiel. Sie war in ihrem grauen Tuchkostüm von sympathisch ruhiger Eleganz, hatte sich schlicht frisiert, einen Hut von mäßigem Umfang und mit einer einzigen Straußenfeder aufgesetzt und nur ganz wenig Rot im Gesicht. Ein junges Mädchen äußerte sich zu ihrer Mutter laut darüber, wie das Fräulein schön sei.
Sie trat unbefangen vor die Richter hin; der Vorsitzende empfing sie mit einer leichten Verbeugung. Auf Antrag des Staatsanwaltsubstituts ward sie unbeeidigt vernommen und erklärte freimütig, mit einnehmendem Lächeln, daß sie allerdings an jener Landpartie teil genommen habe. Kieselacks Verteidiger glaubte endlich auftrumpfen zu können.
»Ich mache darauf aufmerksam, daß unter den drei Angeklagten nur mein Klient es war, der der Wahrheit die Ehre gegeben hat.«
Aber niemand interessierte sich für Kieselack.
Der Substitut meinte, nun sei die Beeinflussung erwiesen, und für das Delikt, das die beiden jungen Leute aus bloßer, begreiflicher Galanterie auf sich zu nehmen versucht hätten, entfalle die intellektuelle Urheberschaft voll und ganz auf die Zeugin Fröhlich. Kieselacks Verteidiger benutzte die Gelegenheit, um zu bedenken zu geben, wie sehr auch das, er müsse es gestehen, unsympathische Auftreten seines Klienten begründet sei in der Korruption, die der Verkehr mit einer der Klasse der Zeugin angehörigen Frauensperson bei jungen Leuten hervorzubringen wohl geeignet sei.
»Was sie mit den ollen Hünengrab gemacht haben,« sagte darauf leichthin die Zeugin Fröhlich, »das is mir dunkel und kann es auch bleiben. Ich weiß nur – was nämlich die Korruption betrifft, wovon der Herr geredt hat – daß an dem bewußten Sonntagnachmittag einer von den jungen Herrn mir 'n regelrechten Heiratsantrag gemacht hat, und daß ich bedauert hab', nich Folge geben zu können.«
Man lachte und schüttelte die Köpfe. Die Zeugin Fröhlich hob die Schultern, sah aber keinen der drei Angeklagten an. Auf einmal sagte Ertzum, rot übergossen: